Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
vergrößern 500x333Um entspannt in den Urlaub fahren zu können, sollte man sich vorab über mögliche Reisewarnungen zum Urlaubsland erkundigen.
Informationen: Reisewarnungen vom Außenministerium; Europäische Reiseversicherung
Die Gefahr, die von einer Reise ausgeht, hängt naturgemäß in erster Linie vom Zielland ab. Während man in den meisten Ländern damit rechnen kann, einen friedlichen Urlaub zu verbringen, ohne Gefahren durch politische Unruhen, Naturkatastrophen oder andere Ereignissen ausgesetzt zu sein, sollte man in einigen Gebieten Vorsicht walten lassen.
Auf jeden Fall Sicherheit erlangt man durch den Blick auf die Reisewarnungen, die man jederzeit online einsehen kann. Die beste und zuverlässigste Stelle dafür ist das Außenministerium, das eine eigene Seite für Reisewarnungen eingerichtet hat. Hier erfährt man jederzeit die aktuelle Situation in allen Ländern dieser Welt sowie Empfehlungen zum korrekten Verhalten im Falle einer Reise in ein Risikogebiet.
Relativ sicher ist man unterwegs, wenn man bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise bucht. Reisebüros und -veranstalter wissen in der Regel über die aktuelle Lage am Urlaubsort Bescheid. Die Europäische Reiseversicherung rät Alleinreisenden, sich auf alle Fälle selber eingehend bezügliche Reisewarnungen und anderer wichtiger Faktoren wie Visumpflicht oder Impfschutz zu informieren. Wer auf eigene Faust reist, ist selbst verantwortlich und muss im Falle einer Reisewarnung mit jedem Leistungsträger (Flug, Hotel etc.) gesondert verhandeln.
Kostenloses Stornieren oder Umbuchung im Falle einer Reisewarnung ist bei Buchungen bei einem Veranstalter normalerweise problemlos möglich. Fluglinien treffen in diesen Fällen, wenn es sich um einen Linienflug handelt, eigene Entscheidungen, die nicht immer mit denen von Reiseveranstaltern übereinstimmen müssen.
Zu beachten ist in jedem Fall, dass eine Stornierung oder Umbuchung nur dann kostenlos möglich ist, wenn das Außenministerium eine Reisewarnung für ein bestimmtes Gebiet ausspricht, in dem auch das Reiseziel liegt. Epidemien wie die Vogelgrippe zählen nicht zu den üblichen Gründen für eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung. In diesen Fällen fällt der Ausspruch einer Reisewarnung in die Kompetenz der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei Epidemien kann nicht auf die Versicherung zurückgegriffen werden.
Auch mögliche Entführungen, die zwar selten, aber doch immer wieder vorkommen, werden von Versicherungen nicht gedeckt. Damit würde man dem Verbrechen Vorschub leisten, wenn Entführer damit rechnen könnten, dass Lösegeld erpressbar sei, lautet die Erklärung bei der Europäischen Reiseversicherung.
Vor jeder Reise sollte man auf jeden Fall zumindest einen Blick auf die Seite des Außenministeriums werfen und sich erkundigen, ob für das Reiseland eine Reisewarnung ausgegeben wurde und welche Bereiche diese betrifft. Die Informationen sollten in regelmäßigen Abständen eingeholt werden, da sich die Situation in einigen Ländern über nacht ändern können. (red, derStandard.at, 21.9.2012)
derStandard.at/SMS: Nachrichten in Echtzeit auf Ihr Handy!
Die Spitzenaussicht vom Hochstadelberg deklassiert viele besser bekannte Gipfel im Mariazeller Land
Manche Träume führen nach Sansibar, andere aus Sansibar weg. Traumhaft sind in jedem Fall die Strände, das Meer und die Korallen
Dan Brown führt in "Inferno" unter anderem durch Florenz. Wer ihm nachlatscht, wird viel Spannendes verpassen, befürchtet Robert Quitta
Schnell passiert es und man hat einen Sonnenbrand oder eine Magen-Darm-Infektion im Urlaub. Wir zeigen, was man beachten sollte und was man tun kann
Österreichs Gemeinden verhungern und vergeuden so ihr Potential für den Tourismus
Während eines Jahres lernte der Fotograf und Filmemacher das Land aus einer differenzierten Perspektive heraus kennen
Sonne, Sommer und Strand - das alles bietet das griechische Eiland Chios. Herzlichkeit findet man aber, ohne sie zu suchen
Die Ausgewogenheit von Arbeit und Erholung wird für viele Österreicher immer wichtiger - Fast die Hälfte der Urlauber bleibt in Österreich
Männliche Alleinreisende haben gute Chancen von Crew Mitgliedern ein kostenloses Upgrade zu bekommen. Junge Frauen in der Gruppe gehen meist leer aus
Die Wasserqualität von Badeseen, Küstengewässern und Flüssen in Europa wird immer besser - Merkliche Verbesserung seit den 1990er Jahren
Martin Prinz hat eine Villa an der Côte d'Azur bezogen. Dort schaute er zwischen Himmel und Meer, suchte einen Horizont und fand die perfekte Illusion
Leserin Christine Rautschka hat eine Inselgruppe im Südpazifik besucht, die zu Frankreich gehört. Das koloniale Erbe ist überall sichtbar -bis heute
Gondel mit Balkon hat am Dachstein Betrieb aufgenommen und transportiert bis zu 50 Passagiere mit 43 km/h. Hängebrücke und "Treppe ins Nichts" ab Juli
Was gilt es zu beachten, welche Versicherung benötige ich und was tun bei einem Unfall im Ausland?
Reisegeschichten der Redakteurinnen Tanja Paar und Mirjam Harmtodt
als das tatsächliche, statistische, risiko. Z.b. gilt Kashmir seit jeher als gefährlich, reisewarnung steht, entführung gibt es quasi nicht und bei den seltenen bombenanschlägen ist die chance eines solchen zu werden wohl im bereich eines lottosechser. subjektives siherheitsgefühl war immer recht groß.
im vergleich dazu argentinien, buenos aires ist die angst abends ein ständiger begleiter, wurde dort schon 3 mal mit messer ausgeraubt. reisewarnung? fehlanzeige.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.