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vergrößern 700x479Abschiebeauftrag für Peter M.: Auf seinen höchst aussichtsreichen Bleibeantrag nahmen Fremdenpolizei und Ministerium keine Rücksicht.
Wien - Dass der 29-jährige Nigerianer Peter M. (Name geändert) vergangenen Mittwoch nicht abgeschoben wurde, hat er der Geistesgegenwart von Rathausbeamtinnen zu verdanken - und deren Anbindung an soziale Medien. "Hätte meine Mitarbeiterin nicht auf Twitter gelesen, dass M. in derselben Nacht per Frontex-Flug nach Lagos gebracht werden sollte, wäre er jetzt dort, seine Lebensgefährtin samt Baby hier", sagt Beatrix Hornschall, Chefin der Wiener Ausländerbehörde MA 35.
Denn weder die Fremdenpolizei noch das Innenministerium hatten die Wiener Behörde von der geplanten Abschiebung informiert. Auch, dass Peter M.s Antrag auf humanitären Aufenthalt bei der MA 35 zu diesem Zeitpunkt bereits spruchreif war, verhinderte nichts: Wer laut Aufenthaltsgesetz um "Bleiberecht" ansucht, kann laut Fremdenpolizeigesetz trotzdem außer Landes geschafft werden.
"Wir haben dann in nur vier Stunden ein Aufenthaltskarten-Provisorium ausgestellt. So konnten wir Herrn M. nach Kontaktaufnahme mit dem Ministerium vom Flughafen zurückholen. Zu diesem Zeitpunkt stand er mit anderen Abzuschiebenden schon einsteigebereit in der Abflughalle", schildert die MA-35-Leiterin.
Hornschall spricht von einem Skandal: "Mit einem geordneten Rechtsstaat hat das, was da geschah, nichts zu tun." Und zwar auch über den aktuellen Einzelfall hinaus, in dem es nur um Haaresbreite gelang, einen Mann mit Deutschkenntnissen auf Fremdsprachenmaturaniveau, fixer Jobzusage und Sorgepflichten für ein zehnmonatiges Kind vor der EU-weit koordinierten Frontex-Verschickung zu retten.
Vielmehr seien alljährlich hunderte Ausländer von diesem "Parallellaufen zweier Gesetze" betroffen. Den meisten sei völlig unverständlich, warum ihnen der Zwangsabflug drohe, obwohl sie im Bleibeverfahren ihre Integrationsbereitschaft dokumentiert hätten - und dieses Verfahren noch nicht beendet sei.
Hornschalls "dringende Empfehlung": "In Fällen, in denen ein humanitärer Aufenthaltsantrag läuft, soll die Fremdenpolizei verpflichtet werden, mit den Ausländerbehörden Kontakt aufzunehmen, wenn eine Abschiebung droht." Im Ministerium sieht man dazu keinen Grund: Kontakt gebe es "nur dort, wo es erforderlich ist", meint eine Sprecherin. (Irene Brickner, DER STANDARD, 20.9.2012)
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Die sich sonst sogar gern mit dänischen Gewalttätern solidarisieren. Das Kind hat ein Recht auf seinen Vater, in seinem Geburtsland,, oder? Kann es sein, dass sich da manchmal die rechtsrechte Schlechtmenschenphilosophie selber in den Schwanz beißt?
Ist es nicht herrlich wieviel wir seit den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts gelernt haben?
- Lager für "verhaltensauffällige" Asylwerber und nicht nur für Querdenker, Dissidenten,...
- Deportation mit dem Flugzeug, und nicht in Viehtransportern in ein "sicheres" Drittland
und die, die das alles zu verantworten haben, die die dann die letzte Unterschrift unter die Abschiebung oder den Lageraufenthalt setzen, sagen "Es ist ja meine Pflicht"
Toll - oder?
Tsja, so weit sind wir gekommen... Respekt vor einer Behörde, die menschlich und menschenrechtlich agiert. noch vor wenigen Jahrzehnten war das üblicher, bzw. das Rechtssystem nicht so so weit rechts. Über Jahre / Jahrzehnte hin weg schrittweise rechtliche Schlechterstellung diskriminierter Minderheiten bei gleichzeitiger Hetze gegen sie - das hatten wir doch schon mal...
Stimmt - wenn Entscheidungen nach mehreren Instanzen Asylverfahren von einem Wiener Magistrat einfach ausgehebelt werden können.
Die Justiz sollte sich die MA 35 vielleicht einmal genauer ansehen - wäre ja nichts Neues, dass manche Entscheidungen in roten Magistraten durch ein "Kuvertscherl" begünstigt werden...
... so flott provisorische Aufenthaltsgenehmigungen ausstellt, sollte man allen Asylwerbern in den Bundesländern sagen, dass sie in Wien mit ihrem Antrag besser aufgehoben sind.
In der Provinz wird abgelehnt und abgeschoben in Wien wir man aufgenommen. Da darf man sich über die nicht erreichten Quoten auch nicht wundern.
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