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Wien - Ganze Gemeinden, die sich den Behörden bei Abschiebungen in den Weg stellen, Vereine und Aktivisten, die gegen individuelle Abschiebebescheide kämpfen - solche Bilder beherrschen vielfach das Thema Abschiebung in Österreich. Eine Dissertation an der Universität Graz zeigt jedoch, dass Abschiebungen weitaus häufiger an fehlenden Heimreisezertifikaten scheitern. Über 50 Prozent der Personen ohne Dokumente warten teils jahrelang auf die Übernahme durch die Zielländer, schätzt Brigitte Kukovetz. Ihre Ergebnisse wird die Soziologin im Zuge der 2. Jahrestagung für Migrations- und Integrationsforschung in Wien präsentieren.
Wenn die österreichischen Behörden Personen ohne Dokumente abschieben wollen, müssen sie um sogenannte "Heimreisezertifikate" ansuchen, in denen sich das Zielland für den betreffenden Fall zuständig erklärt. Werden diese nicht gewährt, sind den ausführenden Behörden die Hände gebunden. "Die Fremdenpolizeibehörden suchen an und können dann hinsichtlich des einzelnen Falles nicht mehr viel tun", erklärt Kukovetz. "Das ist die Hauptherausforderung und der Hauptgrund, warum manche Menschen jahrelang ohne Aufenthaltsrecht in Österreich sind", so Kukovetz weiter. Nach Schätzungen von Experten betreffe das einige tausend Menschen in Österreich, genaue Zahlen kann die Wissenschafterin jedoch aufgrund der fehlenden Daten von offizieller Seite nicht nennen.
Bei der Ausstellung von Heimreisezertifikaten gebe es vier Kategorien von Zielländern. Mit einigen Ländern haben Österreich oder die Europäische Union Rücknahmeabkommen - diese nehmen nach einer Feststellung der Staatsangehörigkeit durch Österreich abgeschobene Personen teilweise ohne weitere Prüfung an. Länder der zweiten Kategorie, wie etwa Russland, verlangen Dokumente und entscheiden anhand dieser, ob ein Heimreisezertifikat ausgestellt wird. Die dritte Kategorie entsendet auf Einladung von Österreich eine eigene Expertenkommission, die feststellen soll, ob ein Zertifikat genehmigt werden kann.
Ist eine Entscheidung dieser Kommission gefallen, haben die Betroffenen keine Möglichkeit einer Berufung. Problematisch sei vor allem, dass es keine öffentlichen Beurteilungskriterien gebe. Die Gespräche fänden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Unter diese Kategorie fallen etwa China, Nigeria oder Gambia. Manche Länder - vor allem im nordafrikanischen Raum - nehmen gar keine Abschiebungen an.
Natürlich gebe es auch andere Faktoren, die kurzfristig zu einem Abbruch der Abschiebung führen könnten wie etwa die Fluguntauglichkeit der Betroffenen, aktiver Widerstand der Abzuschiebenden oder die Einbeziehung der Öffentlichkeit in Abschiebeverfahren - diese seien aber im Verhältnis deutlich seltener, meint Kukovetz.
Bis die Verfahren zur Genehmigung eines Heimreisezertifikats abgeschlossen sind, kann es Jahre dauern. Wird ein Betroffener von seinem mutmaßlichen Heimatland abgelehnt, bedeute das jedoch nicht, dass er automatisch in Österreich eine rechtmäßige Aufenthaltsgenehmigung bekomme, erklärt Kukovetz. Zwar könne von Amts wegen eine Duldung erteilt werden, diese gelte jedoch nur für ein Jahr, und die Betroffenen müssten regelmäßig eine Verlängerung beantragen.
Eine Duldung sei zudem nicht mit einer Arbeitsgenehmigung verbunden. "Die jahrelange Unmöglichkeit der Abschiebung ohne gleichzeitige Verleihung eines Aufenthaltsrechts wirft schon die Frage auf, was das für die Menschen, für den Staat Österreich und auch für die Gesellschaft bedeutet", so Kukovetz. (APA, 19.9.2012)
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Ein typisches Beispiel zu diesem Zuwanderungsmodell von Asyl-in-Not:
"Ismaila aus Gambia kam 1998 nach Österreich und stellte unter einem falschen Namen, mit falschem Herkunftsland (Sierra Leone) einen Asylantrag, der rechtskräftig abgewiesen wurde. Er war nicht abschiebbar, da Sierra Leone ihn nicht aufnahm. Er war ja nicht von dort."
http://www.asyl-in-not.org/php/portal.php
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