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Hohe Ehrung für Christiane Druml, die Vorsitzende der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt: Die Juristin und Vizerektorin der Medizinischen Universität Wien wurde am Dienstag in Wien vom französischen Botschafter in Österreich, Stéphane Gompertz, zum Ritter der französischen Ehrenlegion ernannt. Druml erhielt die Auszeichnung unter anderem für die Weiterentwicklung "allgemeiner Überlegungen zur Bioethik", ihre Tätigkeit auf europäischer Ebene und ihr Engagement zugunsten der französischen Sprache.
Druml ist seit 1992 Geschäftsführerin der Ethikkommission an der Medizin-Uni (damals noch Medizinische Fakultät der Uni Wien), 2007 wurde sie zur Vorsitzenden der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt bestellt. Sie ist zudem Mitglied des Internationalen Bioethikkomitees (IBC) der Unesco und mehrerer internationaler und europäischer Netzwerke für klinische Forschung.
Am Freitag wird die international renommierte Expertin im Bundeskanzleramt die jüngste Stellungnahme der Bioethikkommission zur Reform des Fortpflanzungsmedizinrechts präsentieren. Darin wird unter anderem die Zulassung der in Österreich bisher verbotenen Präimplantationsdiagnostik (PID) diskutiert, also der Untersuchung von durch künstliche Befruchtung erzeugte Embryonen auf schwere Erbkrankheiten. (APA, tasch/DER STANDARD, 19. 9. 2012)
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der Kindesperspektive wenig Raum gegeben wird &, obwohl familiäre Verhältnisse von Kindern zu ihren zentralen Interessen zählen (=Rang von Grundrechten (BVG)), die Kommission Kinderinteressen auf ein psychologisches Kindeswohlbegriff reduziert, sich damit zufrieden gibt "ethische" Bewertung auf psychol. Studien, die teilweise wegen Mängel in der Kritik stehen, zu gründen, sich aber nicht zugetraut vorallem anhand den besten moralischen, erzieherischen und kinderrechtlichen Prinzipien ethisch zu bewerten - sowie es jeden Erwachsenen zustehen würde [kein Erwachsener muss mit Studien nachweisen dass ihm Grundrechte deswegen zustehen, weil die Nichtgewährung psychologisch schadet!] verdient mMn nach diesen Orden nicht
...das ist noch kein Grund, einen rechtlich, sozial, ethisch und medizinisch sehr sensiblen Schritt zu setzen und den Gen-Check für Embryonen zu forcieren. Wenn der einmal zugelassen ist, wie das Frau Druml will, dann ist das ein Schritt, der nicht mehr rückgängig zu machen ist. Dann ist der Geist aus der Flasche, der sich durchaus als eugenischer Ungeist erweisen könnte.
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