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Der Steuerberater Dietrich Birnbacher hat mit seinem Geständnis ein politisches Erdbeben in Kärnten ausgelöst. Er berichtete, dass mit dem überhöhten Honorar von ursprünglich zwölf Millionen Euro die sogenannte Drittellösung vereinbart war - ein Drittel für die ÖVP, ein Drittel für das BZÖ und ein Drittel für Birnbacher.
"Parteienfinanzierung für Anfänger" könnte der Untertitel des Prozesses rund um Steuerberater Dietrich Birnbacher lauten. Der Verhandlungsgegenstand ist eigentlich nur ein Nebenschauplatz des ebenfalls aktenkundigen Hypo-Alpe-Adria-Verkaufs und der späteren Notverstaatlichung der Bank.
2007 haben der inzwischen verstorbene Kärntner Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ) und der ehemalige Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz Birnbacher beauftragt, ein Gutachten über den Verkauf der Bank an die Bayerische Landesbank zu erstellen. Das Gefälligkeitsgutachten umfasst acht Seiten, zwölf Millionen Euro sollte der Steuerberater dafür bekommen, tatsächlich waren es sechs Millionen Euro.
Doch Birnbacher ist nicht der einzige Angeklagte: Außerdem stehen noch Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander von der Kärntner Landesholding und eben Josef Martinz vor Gericht, vorgeworfen wird ihnen Untreue. Am Donnerstag und Freitag stehen die voraussichtlich letzten beiden Verhandlungstage auf dem Programm, am Freitag wird mit einem Urteil gerechnet.
Die ersten Verhandlungstage verliefen relativ unspektakulär. Birnbacher gab zwar an, dass er die Höhe des Honorars von Anfang an unangemessen gefunden habe, Parteienfinanzierung sei aber nicht dahintergestanden. Erst am 25. Juli, dem siebenten Verhandlungstag, entschloss er sich zu einem umfassenden Geständnis. Damit wolle er "dem Land Kärnten einen Dienst erweisen", erklärte Birnbacher. Es sei von Anfang an geplant gewesen, ein deutlich überhöhtes Honorar zu stellen und anschließend zu dritteln - je ein Drittel für die ÖVP, die FPK und Birnbacher selbst.
Martinz hatte Birnbacher laut dessen Angaben bei einem Rotary-Dinner im Dezember 2008 65.000 Euro in einem Kuvert überreicht, weitere 35.000 Euro wurden über eine Scheinrechnung über Martinz' Anwältin Astrid Wutte-Lang verrechnet - Verwendungszweck "Medienberatung". Wutte-Lang legte daraufhin ihr Mandat zurück, Martinz musste sich einen neuen Anwalt suchen. Die Anwältin wurde als Zeugin geladen, entschlug sich aber, da nun die Staatsanwaltschaft auch gegen sie wegen Untreue ermittelt.
Laut Birnbacher haben auch Uwe Scheuch und Harald Dobernig (damals noch BZÖ, heute FPK) bei einem Mittagessen im Hotel Werzer am Wörthersee 500.000 Euro gefordert. Damals war aber Haider schon tot, zu einer Übergabe kam es nicht. Dobernig bestritt im Zeugenstand die Vereinbarung mit Birnbacher, Scheuch entschlug sich der Aussage, da gegen ihn die Staatsanwaltschaft ermittelt. Dobernig bestätigte zwar im Zeugenstand, dass es ein Mittagessen mit Scheuch und Birnbacher gegeben habe. Sie hätten dabei aber nicht über eine Parteienspende geredet , sondern über die Steuerprobleme von Birnbacher. Scheuch wollte zwar vor Gericht nicht aussagen, bestreitet aber, von Birnbacher Geld gefordert zu haben.
Birnbacher hatte außerdem gestanden, dass das Erfolgshonorar nachträglich in den Vertrag hineingeschrieben wurde. Ursprünglich hatte er für das Gutachten 100.000 Euro verrechnet, nach erfolgreichem Verkauf der Hypo wurden dann auf Initiative von Martinz und Haider im Vertrag nachträglich 1,5 Prozent des Verkaufspreis als Erfolgshonorar festgeschrieben - und der Vertrag rückdatiert. So kam es zu den zwölf Millionen. Nachdem die Höhe des Honorars öffentlich bekannt geworden war, verhandelte Haider nach und vereinbarte die Hälfte, also sechs Millionen Euro. Der Preisnachlass wurde der Öffentlichkeit als "Patriotenrabatt" verkauft. Eine Formulierung, auf die Stefan Petzner laut eigener Zeugenaussage im Prozess heute noch stolz ist.
Strafrechtlich gesehen wäre Birnbacher ein Beitragstäter, da er die Ausführung der Tat ermöglicht hat. Martinz fiele unter die Kategorie Bestimmungstäter, da er zur Tat angestiftet hat. Die unmittelbaren Täter wären die beiden Vorstände der Landesholding, Gert Xander und Hans-Jörg Megymorez. Der Strafrahmen unterscheidet aber nicht zwischen den Täterformen, allen Angeklagten drohen ein bis zehn Jahre Haft.
Nach Birnbacher erleichterte auch Martinz sein Gewissen. Nach anfänglichem Zögern gab er zu, dass die Drittellösung von Anfang an geplant gewesen sei. Es sei ein Fehler gewesen, sich auf das "System Haider" einzulassen. Er gab an, unter enormem Druck gestanden zu sein, die Parteifinanzen zu sanieren. Am nächsten Verhandlungstag übergab er dem Richter überraschend ein Sparbuch mit dem "Schandgeld", wie er die von Birnbacher erhaltene Parteispende nannte. Damit wolle er nichts mehr zu tun haben und das Gericht solle darüber verfügen, was mit dem Geld geschehe. Der Landesholding wollte er es aber nicht übergeben, das wäre eben auch ein Eingeständnis, dass das Birnbacher-Honorar überbezahlt war. Richter Manfred Herrnhofer gab Martinz das "Schandgeld-Sparbuch" wieder zurück.
Auch wenn es eine Absprache zwischen Haider, Martinz und Birnbacher gegeben haben soll, ist bisher nur erwiesen, dass Martinz Geld für die ÖVP bekommen hat. Petzner hat sogar bei seiner Einvernahme behauptet, Haider habe Martinz' illegale Parteispende durchschaut und nur deswegen vorgegeben mitzumachen, um das aufzudecken.
Die Taktik der Verteidigung von Xander, Megymorez und Martinz ist, zu beweisen, dass das Birnbacher-Honorar nicht überhöht war. Allerdings wurde einem Antrag, einen neuen, unabhängigen Sachverständigen als Zeugen zu laden, von Richter Herrnhofer nicht stattgegeben. Auch Martinz plädiert weiterhin auf nicht schuldig, er hofft anscheinend darauf, dass der Untreuevorwurf fallengelassen wird und er sich wegen der 65.000 Euro nur vor der Steuer verantworten muss.
Für Donnerstag sind noch einige Zeugeneinvernahmen anberaumt: Horst Felsner, Leiter der Finanzabteilung des Landes Kärntens, Michael Sommer, Anwalt von Uwe und Kurt Scheuch, Gutachter Christian Nowotny und Georg Birnbacher, der Sohn von Dietrich Birnbacher. Außerdem hat Richter Herrnhofer von Dietrich Birnbacher eine Aufstellung über die Verwendung des Sechs-Millionen-Euro-Honorars gefordert. Für Freitag wird das Urteil erwartet, wie viele Folgeprozesse die Causa nachziehen wird, ist derzeit noch unklar. (Marie-Theres Egyed, derStandard.at, 19.9.2012)
derStandard.at wird Donnerstag und Freitag live aus dem Klagenfurter Landesgericht berichten
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Sich bei Dr. Birnbacher bedanken? Etwa dafür, dass er beim moralisch skrupellosen System-H & M, angetrieben von Gier, bereitwillig mitgemacht hat? Dass er nach anfänglichem Leugnen gestanden hat muss vor dem Hintergrund der drohenden Haftstrafe gesehen werden. Schließlich hat man in seinem Alter nicht mehr allzuviel Zeit, um einzusitzen.
"Birnbacher hatte außerdem gestanden, dass das Erfolgshonorar nachträglich in den Vertrag hineingeschrieben wurde. Ursprünglich hatte er für das Gutachten 100.000 Euro verrechnet, nach erfolgreichem Verkauf der Hypo wurden dann auf Initiative von Martinz und Haider im Vertrag nachträglich 1,5 Prozent des Verkaufspreis als Erfolgshonorar festgeschrieben - und der Vertrag rückdatiert."
Und man darf wohl zu 99% vermuten, dass solche vergleichbaren Praktikten nicht nur einmal zur Anwendung gekommen sind!!!
Selbstverständlich müssen sie das werden. Und zwar von den Verurteilten, den beiden Geschäftsführern, dem Bestimmungs und dem Beitragstäter, so sie verurteilt werden und die Urteile rechtskräftig werden. Und zwar an das Opfer der Untreue, das wäre die "Kärntner Landesholding", aus deren Mitteln die "Birni-Millionen" geflossen sind. Die Frage lautet nur: Haben all diese Herrschaften noch so viel Geld?
aber hoffentlich ganz ohne Patriotenrabatt. Auch für "unseren so blitzsauberen Uwe" und Kollegen Dobernig gibts noch einen Nachschlag. Martinz kriegt wie Birnbacher einen kleinen Geständnisrabatt. Aber zum Sitzen wirds auf alle Fälle noch reichen.
geflossen sind sie ja offenbar.
ob brutto oder netto kam nie richtig zur aussage und ist auch nicht so unwichtig. 20% ust ist auch kein lercherlschas und wenn eine honorarnote im zuge eines verkaufs zu zahlen ist, verliert mmn der verkäufer den vorsteuerabzug, der honorarempfänger muss hingegen die ust abführen
Meines Erachtens hat die Kärtner Landesholding, die die Hypo Anteile verkauft hat, aus dem Birni Honorar keinen Vorsteuerabzug, weil diese Rechnung im Zusammenhang mit dem unecht umsatzsteuerbefreiten Verkauf der Hypo Aktien erfolgte.
Man braucht daher nicht zu bemühen, ob die Holding überhaupt vorsteuerabzugsberechtigt ist oder das Honorar eine Scheinrechnung ist.
dann wäre noch zu interessant, ob birni die ust abgeführt hat (und von welchem betrag) und ob die holding die vorsteuer gebucht hat.
unsereins kriegt gleich säumniszuschläge, wenn die ust nicht zeitgerecht oder in vollem umfang abgeführt wird bzw ein finanzstrafverfahren, wenn man vorsätzlich falsch verbucht hat oder sich vorsteuern holen will, die einem nicht zustehen
denke aber, die finanz ist da nicht sonderlich dahinter. war ja auch bei der 10 mio zypern provision nicht anders
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