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Viele Anleger fühlen sich von den Banken nicht richtig aufgeklärt und sich selbst überlassen.
"Bei einer Wette gibt es einen Dummkopf und einen Dieb", sagt ein wallonisches Sprichwort. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) hält dagegen: "Hatte der gewinnende Teil von dem Ausgang Gewissheit, und verheimlichte er sie dem anderen Teil, macht er sich einer Arglist schuldig, und die Wette ist ungültig." Eine Wette zwischen Dummkopf und Dieb wäre also gar nicht gültig.
Bei einem Zinsswap-Vertrag tauschen eine Bank und ihr Kunde variable und fixe Zinsverpflichtungen aus. Wer die höheren Verpflichtungen erwischt, verliert. Eigentlich wetten sie also darauf, wie sich die Zinsen entwickeln. Um eine Wette handle es sich dennoch nicht, betonte der deutsche Bundesgerichtshof: Dieser Vergleich verharmlose das Risiko (Urteil BGH, XI ZR 33/10, 22.3.2011).
Das OLG Stuttgart dagegen hatte Swap-Verträge als eine "Art Glücksspiel" bezeichnet. Der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung spiele gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen (Urteil OLG Stuttgart, 9 U 164/08, 26. 2. 2010). Das Problem: Dem Kunden ist vielfach gar nicht bewusst, dass er nicht auf Augenhöhe mitspielt. "Während das Risiko des Kunden unbegrenzt ist, ist das der Bank - unabhängig von deren "Hedge-Geschäften" - von vornherein dadurch eng begrenzt, dass sich durch die Kappung der variablen Zinsen bei null Prozent keine negative Zinszahlungspflicht des Kunden errechnen kann, die die auf drei Prozent p.a. festgeschriebene Zinszahlungspflicht der Bank erhöhen konnte", kritisierte der BGH.
Über all diese Umstände müsse die Bank "eindeutig" aufklären, hielten die Höchstrichter fest. Es müsse nämlich gewährleistet sein, dass der Kunde im Hinblick auf das Risiko des Geschäfts im Wesentlichen "den gleichen Kenntnis- und Wissensstand hat wie die ihn beratende Bank." Nur so könne er entscheiden, ob er die ihm angebotene Wette überhaupt annehmen will.
Auch auf ihren eigenen Interessenskonflikt müsse die Bank hinweisen. Schließlich schließe sie mit dem Kunden ja einen Beratervertrag ab, und als Beraterin ist sie dazu verpflichtet, die Interessen ihrer Kunden zu wahren. Dass diese einen Gewinn erzielen wollen, sei der Bank bekannt, hielt etwa das OLG Stuttgart fest. Halte sie einen Verlust des Kunden für wahrscheinlich, dürfe sie ihm dieses Geschäft zur Zinsoptimierung daher gar nicht anbieten.
Verzwickte Lage, denn die Bank muss auch an ihren eigenen Gewinn denken, und in diesem Fall ist der Kunde der eigene Gegner. Bei einer Zinswette ist der Gewinn der einen Seite nämlich der spiegelbildliche Verlust der anderen. Genau diesen Interessenkonflikt habe die Deutsche Bank nicht deutlich gemacht, kritisierte der BGH und verurteilte und sie zu einer halben Million Euro Schadenersatz. Das Urteil hatte Signalwirkung – auch für Österreich.
Es liege auf der Hand, "dass diese Prüfung zu einem anderen Ergebnis führen hätte können, wenn die Beklagte bereits vor Vertragsabschluss auf das gesamte Ausmaß drohender Folgeschäden hingewiesen worden wäre", urteilte der OGH in der Causa Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) gegen UniCredit (Urteil OGH 8Ob11/11t, 12.12.2011). Das Geldinstitut habe vor Vertragsabschluss nicht zu erkennen gegeben, dass es aufgrund des Swaps hohe Verbindlichkeiten gegenüber Dritten eingehen werde. Ihr zusätzliches Risiko habe die Bank somit einkalkuliert, ihrem Kunden davon aber nichts gesagt. Die VGKK habe den Eindruck haben müssen, dass die Klägerin ihren Teil des Wettrisikos genauso wie die Beklagte selbst tragen werde, so die Richter.
Laut OGH habe die Bank aber nur ein Ziel gehabt: Gewinn. Den Rechtsstreit verlor sie. Ein Zinsswap sei nämlich ein Absicherungsgeschäft, sagten die Richter. Durch einen Zinsswap werde weder ein neues Risiko geschaffen, noch ein bestehendes erhöht. Wer dagegen ein Risiko in Kauf nehme, um zu gewinnen, schließe ein Spekulationsgeschäft ab. Für Spekulation sei der Zinsswap als solches aber "nicht geeignet", begründeten die Richter ihre Entscheidung.
Ganz anders hatte das OLG Frankfurt diese Frage noch im Jahr 2009 bewertet: Es wies die Klage eines Swap-Verlierers unter anderem mit der Begründung ab, dass ein solches Geschäft immer "rein spekulativ" sei. Der Kläger hatte sich auch hier im Wesentlichen darauf gestützt, von der Bank nicht ausreichend über die Risiken aufgeklärt worden zu sein (Urteil OLG Frankfurt a.M., 23 U 76/08, 29.7.2009).
Und genau um diese individuelle Aufklärung geht es: Das OLG Stuttgart verurteilte eine Bank etwa zu Schadenersatz, weil sie eine Kundin nicht angemessen aufgeklärt und die Verträge mit Hilfe ihrer Risikomodelle so konstruiert habe, dass sie wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde, kritisierten die Richter (Urteil OLG Stuttgart 9 U 164/08, 26.2.2010). Dass Swap-Geschäfte zwischen Banken und Unternehmen nicht generell verboten sind, betonte das OLG Frankfurt im August und entschied, dass die Empfehlung einer Bank anlegergerecht gewesen sei (Urteil OLG Frankfurt a.M., 23 U 230/08, 4.8.2010). Rechtskräftig ist dieses Urteil allerdings noch nicht.
Vor dem Handelsgericht Wien stehen sich derzeit die Stadt Linz und die Bawag gegenüber. 2007 hatten sich auch diese beiden auf das "Spiel mit dem Swap" eingelassen. Sie tauschten zwar nicht Zinsverpflichtungen, wetteten aber auf die Entwicklung des Schweizer Franken. Mit diesem Swap sollte eine auslaufende Kreditlinie über 195 Millionen Franken abgesichert werden. Da der Kurs des Franken seitdem gestiegen ist, ist der Wert des Swap inzwischen auf mehrere hundert Millionen Euro gewachsen, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt hat die Bank geklagt, diese hat den Vertrag gekündigt und ihrerseits ebenfalls geklagt. "Ich bin frustriert", sagte Bawag-Generaldirektor Byron Haynes Ende August, im Verfahren gehe nichts weiter. Sollte die Mediation scheitern, sei die Bank bereit, den Fall vor Gericht auszujudizieren. Ein Urteil könnte also zeigen, ob auch hier eine Partei bei Vertragsabschluss "dümmer" war als die andere. (Elisabeth Parteli, derStandard.at, 18.9.2012)
Die Stadt wehrte sich gegen die Zusammensetzung des Richtersenats
1,7 Milliarden Euro an Swap-Geschäften hat Salzburg in den Büchern stehen
Keine Erfahrung und schlechte Aufklärung brachten Kommunen in Finanznöte. Dass für Linz die Swap-Geschäfte zum Debakel werden, glaubt Anwalt Wildmoser nicht
völlig überfordert. Diese Urteilsbegründungen tun schon sehr weh. Umso schlimmer wiegt die Tatsache, dass sich neuartige Finanzhaie wie diese Finanzbuddha (die ja offensichtlich diese Artikelserien im Standard per Inserat "finanzieren") in diesem Tümpel an Gier und Unvernunft tummeln. Tolle Qualitätszeitung...
NIEMAND konnte wissen, wie sich der Kurs des CHF entwickelt (natürlich auch die Banken nicht),
wenn dem so gewesen wäre, hätten die Banken sich nicht bemühen müssen, Geschäfte mit Kunden abzuschließen, sondern schlicht und einfach CHF kaufen brauchen
soweit zur Logik der Richter
"NIEMAND konnte wissen, wie sich der Kurs des CHF entwickelt"
Deswegen lag es auch auch in der Verantwortung jener, die für die Stadt diese Verträge abgeschlossen haben, darauf zu achten dass auch bei ungünstiger Entwicklung die Risiken noch tragbar bleiben - eben weil es nicht vorhersehbar ist.
Die Bank kann in diesem Fall nur informieren.
Eine Risikominimierung oder gar eine Schadensabwendung ist nicht die Funktion der Bank.
Dafür gäbe es Versicherungen.
Eine Finanzabteilung der Gde. Linz, die keine Wechselkurse lesen kann ist ein guter Grund für den Vorwurf der Fahrlässigkeit.
Die Entscheidungen in Linz haben Linzer Bürger getroffen, die von den restlichen Linzern in den Gemeinderat gewählt wurden.
Vermutlich nach dem Prinzip: "Ich versteh zwar nicht was mir der BAWAG Banker da erklärt, aber weil ich nicht wie ein Trottel dastehen will sag ich halt ja dazu." (So passiert in zig Niederösterreichischen Gemeinden mit Raiffeisen-Swap-Geschäften).
Mein Vorschlag: Privathaftungen der Entscheidungsträger!
das wohl allergrößte Problem ist: Einer Bank ist es eher wichtig, dass sie selbst ein Geschäft macht, als das die Gesellschaft ein Geschäft mit der Bank macht. Und wenn der Staat ein Geschäft macht mit einer Bank, dann ist das Geschäft das der Staat mit der Bank macht in Risikoscheinen den Bürgern auferlegt.
Zwei Hirnhälften!
der Mensch hat zwei Hirnhälften
Firma ist das was sie im ersten Teil ansprechen nicht so?
Und zum 2. Teil. Der Staat sollte solche Geschäfte nur von Leuten durchführen die das verstehen. da muss man noch lang nicht die Banken verstaatlichen lassen! Und ja den Linzer Dreck zahlen die Steuerzahler das ist falsch. Aber wer waren die Verantwortlichen bei den Linzern? Sind das nicht Direktoren, die hoch bezahlt waren?
um einmal Klarheit in die Sache zu bringen.
Die Stadt Linz hat seit den frühen 90er Jahren eine CHF-Anleihe und keinen Kredit.
Für Organisationen dieser Größenordnung ist es durchaus üblich, einen bestimmten Teil der Sockelfinanzierung in zinsgünstigeren Währungen zu halten, um die Gesamtverzingsung zu reduzieren.
Dass die Banken die SWAP-Geschäfte überhaupt abschließen konnten, liegt daran, dass sie tunlichst jedes Risiko verschwiegen hatten und dadurch haben sie sich ins Unrecht gesetzt. Denn die Geschäfte wurden durchwegs von den Banken angestoßen und nicht von den Gemeinden.
Ohne kommerziellen Hintergrund würde man kaum so einen Unsinn schreiben, oder? 1: Ein "Sockel" in "zinsgünstigen" Währungen reduziert im statistischen Mittel die Gesamtverzinsung nicht (es sei denn, es gibt doch ein perpetuum mobile...). 2: So ein Sockel ist rein spekulativ und erhöht das Risiko. 3: Es waren (nahezu) immer die Gemeinden, die das angestoßen haben, und nicht die Banken.
die Zinsformel im Swap der Linzer kann man mittels Taschenrechner oder Excel nachrechnen ohne Finanzmathematiker zu sein. (wurde bereits in den OÖ Nachrichten veröffentlicht)
Einfach einen beliebigen EUR/CHF Kurs einsetzten und man sieht welche Zinsbelastung auf einen zukommt. Scheinbar habeen die Linzer halt keine Kurse unter 1,45 eingegeben weil Sie das (wie eigenltich jeder) für nicht möglich gehalten haben.
Eine Risikoreduktion bei solchen Produkten ist jederzeit möglich, nur kostets dann halt was. Und da übernimmt meist die Zockermentalität das Ruder. Frei nach dem Motto "wird scho wieder"
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