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Wien - Brisante Entwicklungen in der Causa Banknotendruckerei (OeBS), in der es um den Verdacht der Schmiergeldzahlungen für Aufträge in Syrien und Aserbaidschan geht: Am 7. September hat die Staatsanwaltschaft Wien eine Hausdurchsuchung bei OeBS-Abschlussprüfer Deloitte durchgeführt. Und sie führt, wie sie bestätigt, nun auch Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungskanzlei als Beschuldigte.
Laut Deloitte geht es um den Verdacht der Beihilfe der Bilanzfälschung und Geldwäsche; drei der Beschuldigten sind inzwischen pensioniert, einer ist noch im Unternehmen. Bei Deloitte weist man den Vorwurf zurück, es gilt die Unschuldsvermutung.
Die Justiz interessiert sich u. a. für Unterlagen zu den Jahresabschlüssen der Notenbanktochter ab 2004. Deloitte hat die OeBS bis 2004 geprüft, dann legte sie ihr Mandat wegen Befangenheit zurück. Abschlussprüfer wurde die Kanzlei Interfides, die aber einen Subauftrag an Deloitte vergab: Deloitte prüfte, Interfides testierte. Seit 2008 wird die Gelddruckerei wieder von Deloitte geprüft.
Insgesamt zieht die Strafsache schon recht weite Kreise. In der Schweiz etwa wurden rund um die panamesische Briefkastenfirma Venkoy, über die die Zahlungen aus Wien gelaufen sind, Konten der Involvierten gesperrt, zudem laufen Ermittlungen wegen Geldwäsche. Und: In Österreich sind bei der Finanz etliche Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingetrudelt. Denn: Die beiden mit der Organisation der OeBS-Geldflüsse über Venkoy an die Empfänger beschäftigten Anwälte kassierten vier Prozent Provision - versteuert haben sie dieses Einkommen aber nicht.
Sogenannter Machthaber der Venkoy ist der pensionierte Wiener Anwalt Friedrich F.; laut ihm diente Venkoy seit ihrer Gründung 1973 ausschließlich „diskreten Geschäften". F. hat im Juni einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Er verantwortet sich damit, dass er bei der Abwicklung der Zahlungen wegen der „überragenden Stellung der OeNB in Bezug auf Vertrauenswürdigkeit keinerlei Bedenken hatte". Und: „Ich war der Meinung, dass es sich bei den Zahlungen um ein ,Sponsoring‘ handelte und keinesfalls um die Bestechung von Amtsträgern." Das Straflandesgericht Wien sieht darin eine Schutzbehauptung und hat den Einstellungsantrag (nicht rechtskräftig) abgewiesen.
Auch die Schweizer Präsidentin von Venkoy weist jeden Verdacht von sich, sie habe nur die Anweisungen der Wiener Anwälte ausgeführt, sagte sie bei ihrer Einvernahme in Bern sinngemäß.
Angetan war die betagte Dame von einem Besuch vor Jahren in Wien, wo sie in den Genuss einer Führung durch die Gelddruckerei plus Mittagessen kam. Ums Geschäft dürfte es dabei nicht gegangen sein, denn: Sie sei weder etwas gefragt worden, noch habe sie das "Wienerisch", das gesprochen wurde, verstanden. (Renate Graber, DER STANDRD; 15./16.9.2012)
Der Betriebsratschef fordert eine Reform und Zulage für Mitarbeiter der Bankenprüfung, das Direktorium ist dagegen
Sozial- und Wirtschaftswissenschafterin bereits seit 1988 in der Nationalbank tätig
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Wie glaubt man eigentlich an Aufträge aus diesen Staaten zu kommen. Verlogener geht es nicht!
Konsequenterweise müßte es allen staatlichen und halbstaatlichen Unternehmen verboten sein Geschäfte mit Ländern zu machen von denen jeder weiß, daß ohne Bestechung nichts geht. Ich gebe aber zu bedenken, daß bei einer derartigen Vorgangsweise 3/4 der Staaten mindestens als Geschäftspartner ausfallen.
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