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Linz - Die nächste Gemeindezeitung von Kopfing im Innviertel wird deutlich dünner ausfallen. Grund ist aber nicht etwa ein Redakteursstreik in der kommunalen Schreibstube, vielmehr werden in der nächsten Ausgabe der Ortspostille jene Seiten fehlen, auf denen üblicherweise Paaren zu einem Hochzeitsjubiläum gratuliert wird. Ein ebensolches Bild langjähriger Liebe samt lächelndem Bürgermeister und Blumenstrauß hat nämlich jetzt die Datenschützer auf den Plan gerufen.
Konkret hat die Datenschutzkommission nach einer anonymen Anzeige ein Verfahren gegen die Gemeinde, die Pfarre, die örtliche Musikkapelle und die Raiffeisenbank eingeleitet. "So lobenswert vielleicht die Organisation einer gemeinsamen Feier sein mag, ich/wir wurden jedenfalls nicht gefragt, ob wir damit einverstanden wären", heißt es in dem anonymen Schreiben an die Datenschutzkommission. Kritisiert wird auch, dass die Gemeinde regelmäßig Geburtstage und Ehejubiläen in der Gemeindezeitung veröffentliche und die Daten an regionale Printmedien weitergebe. Daraufhin wurde von der Kommission ein Verfahren wegen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen eingeleitet.
Kopfings Bürgermeister Otto Straßl (VP) zeigt sich im STANDARD-Gespräch hörbar verärgert: "Wir haben ordentlich blöd geschaut, als plötzlich der Brief von der Datenschutzkommission gekommen ist. Damit wird eine Feierkultur am Land einfach zerstört. Das Ganze ist doch ein Kasperltheater." Bisher habe es noch nie Beschwerden gegeben. Straßl: "Ganz im Gegenteil: Viele rufen bei mir an und fragen, warum sie nicht in der Gemeindezeitung sind."
Nachdem jetzt die Datenschutzkommission die Spaßbremse gezogen hat, ist die Innviertler Feierlaune merklich getrübt. "Wir sind jetzt vorsichtig. Mit einem Brief habe ich jene Bürger, die mit der Verwendung ihrer Daten einverstanden sind, gebeten, sich zu melden", erläutert Straßl.
Die Anzeige sei juristisch gerechtfertigt, ist hingegen Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten überzeugt. Denn seit dem Jahr 2000 verbiete ein Gesetz die Bekanntgabe von Geburts-, Sterbe- und Hochzeitsdaten. Zeger sieht das Problem vor allem beim möglichen Missbrauch der Daten.
Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) will aber auch in Zukunft gratulieren: "Ich werde mir sicher nicht verbieten lassen, jemandem Glück zu wünschen." Die Vorgehensweise der Datenschutzkommission halte er für "stark übertrieben". Dennoch lässt Pühringer jetzt die Möglichkeit eines Ehrungsgesetzes, etwa wie in Niederösterreich und der Steiermark, prüfen. Land und die Gemeinden sind dadurch berechtigt, Ehrungen selbst zu verlautbaren oder für eine Verlautbarung zu sorgen - sofern sich nicht die geehrten Personen dagegen schriftlich ausgesprochen haben.
In Münzkirchen, einem Nachbarort von Kopfing, sieht man die Gratulanten-Debatte übrigens sehr gelassen. "Mit dem Blumenstrauß kommt von uns immer die Frage, ob der Jubilar mit einer Veröffentlichung des Fotos einverstanden ist", erläutert Bürgermeister Helmut Schopf (SP). (Markus Rohrhofer, DER STANDARD, 14.9.2012)
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Es ist völlig richtig, auch Gemeinden haben sich an den Datenschutz zu halten. Wenn Politiker unbedingt Ehrungen aussprechen wollen, dann können sie sich ja das Einverständnis einholen. Ich würde mir an meinem Geburtstag sicher alles mögliche wünschen nur nicht das bei mir der Bürgermeister oder Vizebgmstr. auftaucht.
bürgermeister: "Wir haben ordentlich blöd geschaut, als plötzlich der Brief von der Datenschutzkommission gekommen ist. Damit wird eine Feierkultur am Land einfach zerstört. Das Ganze ist doch ein Kasperltheater"
ja wessen kasperltheater?
wieso nicht (datenschutz)gesetze respektieren?
Ein paar mehr Ehrungen wären schon drin. Zum Beispiel könnte man Zuzüge konsequent ehren, mit Blumenstrauß, Bürgermeister und Bezirksblatt. Text:
"Lieber Schorschi - nun ist es schon 5 Jahre her, dass du zu uns gezogen bist von deinem vorherigen Wohnort Justizanstalt Graz-Karlau'. Wir freuen uns, dass du da bist."
Oder: "Vor 10 Jahren hast du dich vom Franzi dem Deppen scheiden lassen. Gratulation."
Hab heute im Radio gehört, dass dieses Ehrungsgesetz wohl, wenn es einer beeinsprucht, nicht halten würde.
Ist auch klar. Der Bund erlässt ein Gesetz. Dann kann das ein Land bzw eine Gemeinde doch nie aushebeln. Wenn, könnte folgendes gehen:
Es muss im Gesetz eine Bestimmung geben wie "darf per Gesetz/Verordnung.... aufgehoben werden".
Für was hat so ein Landtag bzw eine Landesregierung eigentlich so viele Juristen? Wenn ich in der Privatwirtschaft so einen Stuss (also so ein Gesetz) fabrizieren würde, würde ich Ärger haben bzw in vielen Firmen würden sich unsere Wege dann trennen.
nur ein beispiel dazu, weil es mich selbst betroffen hat. Ich habe vor einiger Zeit einen Verwandten von mir gesucht (Großonkel), den ich leider schon lange nicht mehr gesehen habe. Es wäre extrem leicht gewesen, ihn zu finden über das Meldeamt/Standesamt etc, doch wegen dem Datenschutzgesetz ist es einfach UNMÖGLICH, ihn auf diese Weise zu finden. So verbrachte ich mehr als 1 Jahr mit der Suche, bis ich ihn über 1000 Ecken fand. Das Gesetz hat ihn in diesem Sinn nicht geschützt und erfüllt nicht seinen Zweck!
Kurz, Personen sind prinzipiell nicht auffindbar, wenn man die Daten nicht weiß! Und ich glaube, solche Fälle sind nicht selten.
Ich verteidige nicht den Bürgermeister, ich bin kein Fan von dieser politischen Ehrung, usw!
Ich verstehe nur nicht, welche kriminellen Handlungen mit einem x-beliebigen Datum getrieben werden können. Jeder auf der Straße könnte sich Daten über mich (Haarfarbe, Augenfarbe, etc) aufschreiben und veröffentlichen, was ist der Unterschied?
Als mein Vater eine runden Geburtstag hatte, rief vorab die Sekretärin des Bürgermeisters an und frug, ob mein Vater es wünsche, daß der Herr Bürgermeister vorbeikommt.
Auch DAS soll es geben..
DAS glaube ich wäre ein gangbarer Weg...und in diesem Zusammenhang kann man auch sonstige Feierlichkeiten, Ehrungen bzw. Bekanntmachungen vereinbaren..
na- unsere probleme soll ein land haben. bei uns waechst der schwachsinn in den himmel waehrend in anderen laendern mit artillerie auf kinder geschossen wird.
am 27.12. schreib ich einen brief an den datenschutz, dass mich mein vater auch nicht um eine schriftliche, notariell beglaubigte und vor allem vorliegende zustimmung gebeten hat, wenn er mich neben dem christbaum fotografiert.
bleiben drei optionen: kein foto, kein christbaum oder keine weihnachtsfeier.... oder die vierte option: fest nachdenken, wenn man datenschuetzer wird!!!!
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