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Rihanna
Rund zwei Jahre nach Inkrafttreten eines umstrittenen Gesetzes gegen Downloaden in Frankreich ist erstmals ein Internetnutzer zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein 39 Jahre alter Mann muss 150 Euro zahlen, weil über seine Verbindung Songs der US-Sängerin Rihanna illegal heruntergeladen wurden. Vorher hatte er bereits mehrere Warnungen erhalten.
"Das war meine Frau"
"Das war meine Frau, aber weil die Verbindung auf meinen Namen läuft, bin ich verantwortlich", erklärte der Mann am Donnerstag der französischen Nachrichtenagentur AFP. Er selbst kenne sich im Internet kaum aus.
Hadopi-Gesetz
Das sogenannte Hadopi-Gesetz erlaubt Richtern, Herunterladen von Filmen, Musik oder Software mit einer Internet-Sperre zu bestrafen. Zudem sind Geldstrafen von bis zu 1.500 Euro möglich. Ein jüngst veröffentliche Studie kam zu dem Ergebnis, dass die Zahl der Besucher einschlägiger Internetseiten seit Inkrafttreten des Gesetzes um 35 Prozent zurückging. Mehr als eine Million Internetnutzer erhielten seitdem eine Verwarnung und rund 100.000 eine zweite.
Eingriff in die Informationsfreiheit
Kritiker des Gesetzes sehen die Verfolgung der Piraten als einen Eingriff in die Informationsfreiheit und befürchten eine dauerhafte Überwachung der Internetnutzer. Andere monieren, dass nur der Datenaustausch zwischen zwei Computern berücksichtigt werde, obwohl die Bedeutung des sogenannten Peer-to-Peer-Verfahrens stark abgenommen habe. (APA, 13.09. 2012)
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Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
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LOL.
Zu blöd um Youtube zu bedienen.
Alle die wirklich herunterladen wollen umgehen den Schwachsinn einfach.
Ein paar arme Leute die ihren Kindern noch nicht den richtigen Umgang mit Computern beigebracht haben erwischt es.
Wie machen die das eigentlich bei anonymen Zugängen bzw. öffentlichen Access Points?
Überwachung sollte grundsätzlich vermieden werden.
aber im vergleich zur USA ist das schon ein nettes Gesetz:
USA
24 Songs - 222.000$ Strafe
30 Songs - 675.000$ Strafe
Frankreich
ein paar Songs - 150€ Strafe
natürlich sollte der "Täter" nicht aufgrund "über seine Verbindung" ausgemacht werden
...warum die Songs einer US-Künstlerin in F nur 150€ wert sind, in den USA Leute aber astronomische Summen bezahlen müssen? Frei von Polemik - wo lag in den beiden Fällen der Unterschied? Da ausdrücklich im Artikel von P2P geschrieben wird, muss ja auch ein Upload stattgefunden haben....
...die jeder Grundlage entbehren, sollten Sie sich ins Gesetz einlesen, um endlich den Unterschied zwischen Diebstahl und Urheberrechtsverletzung sowie Strafgesetz und Zivilrecht zu kapieren. Es ist vollkommen wurscht, wie oft man's noch suggerieren will, daß ein Up- oder Download einem (Schwer)verbrechen gleichkommt (Raub) oder ihr (Un)rechtsempfinden Ihnen das nahelegt... es wird nicht realer, solange dies nicht im Strafgesetz verankert ist! Ja, es gehört bestraft, so man ihm das auch RICHTIG nachweisen kann (wohlgemerkt erfolgen die heutigen Beweise anhand von irgendwelchen "Logfiles", deren Herkunft selten hinterfragt wird)... ein Diebstahl wird's deswegen noch lange nicht.
Wenn es die Rechteverwerter schaffen, entsprechende Gesetze mittels dicker Kuverts"hinzustrassern", sind auch Schwerverbrechens-Strafen für illegale Downloads möglich. Lebenslang für illegales Filesharing, warum denn nicht??
Die Rechteinhaber haben ja noch lange nicht aufgegeben, die Gesetze werden laufend verschärft. ACTA, PPS, IPRED etc. etc. lassen Schlimmes befürchten.
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