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Jammie Thomas-Rasset (li) mit einem ihrer Anwälte nach dem Urteilsspruch im Jahr 2009

Foto: apa

Der Rechtsstreit "Capitol vs. Thomas-Rasset" ist in den USA der erste Fall gewesen, in dem ein Record Label, in diesem Fall Capitol, eine Privatperson wegen Filesharings verklagt hat. Gegenstand des Streits waren 24 Songs. Begonnen hat der Rechtsstreit bereits im Jahr 2007, der Streitwert betrug 222.000 US-Dollar, Jammie Thomas-Rasset wurde vom Gericht verurteilt diesen Schadenersatz zahlen zu müssen. 2009 wurde der Fall neu aufgerollt, dieses Mal musste Thomas-Rasset 1,9 Millionen US-Dollar zahlen. 

Immer wieder Revision

Das Gericht hat die Strafe später auf 54.000 Dollar gesenkt, womit sich Capitol nicht zufrieden hab und in Revision ging. 2010 dann ein erneutes Urteil: Thomas-Rasset muss 1,5 Millionen US-Dollar zahlen, das wiederum auf die im zweiten Urteil beschlossenen 54.000 US-Dollar gesenkt wurde. Das Label ging wieder in Berufung.

9.250 Dollar pro Song

Nun hat am 11. September ein Berufungsgericht Thomas-Rasset wieder zu 222.000 US-Dollar Schadenersatz verurteilt. Während die Musikindustrie einen weiteren Erfolg nach einem jahrelangen Rechtsstreit verbuchen kann, stößt das Urteil auf viel Kritik. Besonders betont wird immer wieder die Unverhältnismäßigkeit, die 24 verbreitete Songs zu einer so hohen Geldstrafe haben führen lassen. Dies entspricht 9.250 US-Dollar pro Lied, das auf Kazaa verbreitet wurde. 

Anhörung vor dem Supreme Court ungewiss

Laut PC Advisor wollen Thomas-Rasset und ihre Anwälte in Berufung vor den Supreme Court gehen. Die Chancen auf eine Reduzierung des Schadenersatzes sind jedoch klein. Thomas-Rassets Anwalt Kiwi Camera meint, dass diese Strafe grausam, ungewöhnlich und verfassungswidrig wäre. Ob es im Supreme Court überhaupt zu einer Anhörung kommt, ist nicht gewisst. Bislang hat das höchste Gericht in den USA viele solcher Fälle abgelehnt, unter anderem auch den Fall von Joel Tennenbaum, der 675.000 US-Dollar an die RIAA zahlen musste, weil er 31 Songs runtergeladen hat. (red, derStandard.at, 12.9.2012)