Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Jammie Thomas-Rasset (li) mit einem ihrer Anwälte nach dem Urteilsspruch im Jahr 2009
Der Rechtsstreit "Capitol vs. Thomas-Rasset" ist in den USA der erste Fall gewesen, in dem ein Record Label, in diesem Fall Capitol, eine Privatperson wegen Filesharings verklagt hat. Gegenstand des Streits waren 24 Songs. Begonnen hat der Rechtsstreit bereits im Jahr 2007, der Streitwert betrug 222.000 US-Dollar, Jammie Thomas-Rasset wurde vom Gericht verurteilt diesen Schadenersatz zahlen zu müssen. 2009 wurde der Fall neu aufgerollt, dieses Mal musste Thomas-Rasset 1,9 Millionen US-Dollar zahlen.
Das Gericht hat die Strafe später auf 54.000 Dollar gesenkt, womit sich Capitol nicht zufrieden hab und in Revision ging. 2010 dann ein erneutes Urteil: Thomas-Rasset muss 1,5 Millionen US-Dollar zahlen, das wiederum auf die im zweiten Urteil beschlossenen 54.000 US-Dollar gesenkt wurde. Das Label ging wieder in Berufung.
Nun hat am 11. September ein Berufungsgericht Thomas-Rasset wieder zu 222.000 US-Dollar Schadenersatz verurteilt. Während die Musikindustrie einen weiteren Erfolg nach einem jahrelangen Rechtsstreit verbuchen kann, stößt das Urteil auf viel Kritik. Besonders betont wird immer wieder die Unverhältnismäßigkeit, die 24 verbreitete Songs zu einer so hohen Geldstrafe haben führen lassen. Dies entspricht 9.250 US-Dollar pro Lied, das auf Kazaa verbreitet wurde.
Laut PC Advisor wollen Thomas-Rasset und ihre Anwälte in Berufung vor den Supreme Court gehen. Die Chancen auf eine Reduzierung des Schadenersatzes sind jedoch klein. Thomas-Rassets Anwalt Kiwi Camera meint, dass diese Strafe grausam, ungewöhnlich und verfassungswidrig wäre. Ob es im Supreme Court überhaupt zu einer Anhörung kommt, ist nicht gewisst. Bislang hat das höchste Gericht in den USA viele solcher Fälle abgelehnt, unter anderem auch den Fall von Joel Tennenbaum, der 675.000 US-Dollar an die RIAA zahlen musste, weil er 31 Songs runtergeladen hat. (red, derStandard.at, 12.9.2012)
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
"Die Leute sind großteils ehrlich", meint Programmchef Sarandos
Die Internet-Memes sollen ohne Genehmigung im Spiel Scribblenauts verwendet worden sein
Initiative "beschenkte" Bundestagsabgeordnete mit falschen iPods
Schießt bei Kampf gegen Piraterie der eigenen TV-Serie über Ziel hinaus - Namensgleichheit reichte aus
Die wenigen IP-Adressen des Landes zeigen Interesse an Serien und Mac-Software
Musik zum Mieten macht Download-Verkäufern iTunes, Amazon und Google Konkurrenz
Kommunikationsminister will User wegen illegaler Downloads nicht vor Gericht bringen
Über eine Million Downloads am ersten Tag - Für HBO-Programmchef "eine Art Kompliment"
Allerdings 10 Prozent Zuwachs im Onlinebereich - Hannes Eder: "Onlinemusikangebote haben Potenzial, den gesamten Musikmarkt wieder auf Wachstumskurs zu bringen"
Neben dem eigenen Musikangebot - Wäre direkte Konkurrenz zu HBO Go oder Netflix
Die Reaktionen auf den einstweiligen Verzicht auf die Festplattenabgabe könnten unterschiedlicher nicht sein
HBOs Serie erfreut sich online großer Nachfrage, ein passendes legales Angebot fehlt jedoch.
Dateien nicht-zahlender Nutzer über 5 GB werden ab April gelöscht
Online-Piraterie hat weniger Auswirkungen auf Absätze als von der Musikindustrie vermutet wird
"Delta Machine" komplett auf Internetplattform MyVideo verfügbar
"Jeder weiß, wie diese File-Sharing Clients wie Kazaa, eMule etc. funktionieren:" - eh, das sehe ich auch so.
Aber genau das würde doch eine härtere Bestrafung verlangen - wenn eh jeder weiß, dass Upgeloadet wird - kann es keiner unabsichtlich tun...
Also passiert der Upload _wissentlich_... Und damit ist ein Milderungsgrund weg, oder?
Man würde sich wünschen, als einfache Privatperson in anderen Lebensbereichen auch diese großzügige Unterstützung durch Politik und Justiz zu erhalten.
Aber wir sind ja nur die Deppen ohne die entsprechenden finanziellen Ressourcen, um in unserem Sinne zu korrumpieren.
Das ist jetzt keine Stellungsnahme pro oder contra Filesharing, sondern ein Versuch, die Einseitigkeit der Politik und Gesetzgebung auszuzeigen: Geld hat (fast) immer Recht.
Es erwartet ja wohl niemand, dass die Frau die 220 k$ zahlen kann. Also was macht sie jetzt? Wir sie ihr Leben lang gepfändet? Eingesperrt, wenn sie nicht zahlen kann? Oder gibt es in den USA einen Privatkonkurs wie bei uns? usw.
oder meinetwegen sogar ein Dutzend CDs.
Wie hoch wäre hier die Strafe?
Wobei in diesem Fall bei Capitol etwas fehlen würde. Beim sogenannten "Raubkopieren", das eigentlich "illegales Vervielfältigen" heißen müsste, fehlt beim "Beraubten" nichts.
Es ist also weder eine "Wegnahme" noch iA "gewaltsam": http://de.wikipedia.org/wiki/Raub
Somit müsste das illegale Vervielfältigen unter einer geringeren Strafdrohung stehen, als ein echter Raub von CDs.
Alles andere ist Willkür der Geldmächtigen gegen die ohnmächtigen Arbeits- und Konsumsklaven.
und natürlich ist der Schaden für Rechteinhaber größer, wenn sie uploaden als wenn sie ein paar CDs fladern.
"illegales Vervielfältigen" gibt es übrigens bei uns bei Liedern, Filmen, Büchern, ... nicht - wenn sie es als Privatperson machen
An wie viele weitere User wurden die 24 Songs weitergegeben?
1.000?
Also welche Strafe bekomme ich dafür, gestohlene 1.000 CDs zu verschenken?
Denn Hehlerei bedeutet ja normalerweise, dass ich mich an Diebsgut bereichere, nicht dass ich Diebsgut kostenlos weitergebe.
Und auch hier: Bei der Quelle fehlt ja nichts und man musste auch nicht gewaltsam eindringen oä. im Gegensatz zum sonstigen Handel mit Diebsgut.
Es bleibt bei der Willkür der Geldmacht über die Konsum- und Arbeitssklaven. That's it.
Es gibt doch LEGALE Internetradios en masse, die somit auch "weltweit" spielen.
Die wären doch unfinanzierbar nach Deinem Gedanken.
Bei Bildernutzungsrechten gibt man selbst die Verbreitung an, in der man sie nutzen möchte, und danach richtet sich der Preis.
Um Songrechte für die öffentliche Ausstrahlung habe ich mich noch nicht gekümmert.
MMn müsste man bei Filesharing auch nachvollziehen können, wie viele sich's runtergesaugt haben.
Dann die Kosten für diese Ausstrahlungsrechte mal 10 oder 20 wäre auch ein Ansatz.
Ich befürchte eben, dass die Ausstrahlungsrechte teurer sind als die Strafen. Meiner Meinung nach sollten die Strafen bei Privaten geringer sein als die Ausstrahlungsrechte - weil ohne kommerziellen Hintergedanken.
Zusätzlich sollten sie geringer sein als die derzeitigen Strafen, also keine Existenzen vernichten.
Wenn das durch ihr Modell gewährleistet ist - bin ich schwer dafür!
... wieviel die Ausstrahlung kostet.
Ich _glaube_, dass die Rechte drecksteuer sind - zumindest bei aktuelleren Kinofilmchen merkt man es ja, wie es Stichtage geben dürfte, ab denen die Lizenz billiger wird... An genau dem Tag strahlen ja alle möglichen Sender gleichzeitig denselben Film aus |-D.
Ich glaube auch, dass weltweite Werbung drecksteuer ist - und genauso abhängig vom Einzugsgebiet wie das ausstrahlen von Liedern, ...
Und darauf wird wohl das Geschäftsmodell basieren. Wahrscheinlich gehen Hausnummer 95% der Werbeeinnahmen gleich an Rechteverwerter.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.