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Wien - Es war gegen 9.30 Uhr am Dienstagmorgen, als Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl Besuch bekam. Zwei Herren vom Landeskriminalamt Niederösterreich wollten ihn "dringend sprechen". Zeitgleich wollten weitere Beamte auch seinen Vorstandskollegen Günter Weiß und den Aufsichtsratschef der Bank, Julius Meinl V., sowie ein weiteres Aufsichtsratsmitglied dringend sprechen. Sie alle wurden zur Einvernahme in das Landesgericht für Strafsachen in der Josefstadt abgeholt - zwei weitere Personen (Angestellte der Meinl Bank) wurden als Zeugen einvernommen.
Das hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag bestätigt und zudem bekanntgegeben, eine Hausdurchsuchung in einer Anwaltskanzlei durchgeführt zu haben.
Gegen Julius Meinl V. und andere wird seit knapp fünf Jahren wegen Verdachts auf Betrug, Untreue und Kursmanipulation im Zusammenhang mit Meinl European Land (MEL) ermittelt. Dennoch war bei der Einvernahme für Überraschung gesorgt. Gegenstand der Befragung war nämlich erstmals eine Sachdividende in der Höhe von 211 Millionen Euro, die sich Meinl V. für 2008 ausschütten hatte lassen. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Schmälerung des Vermögens des Instituts und wirft den Organen der Meinl Bank Untreue und Bilanzfälschung vor.
Zur Erinnerung: In der Hauptversammlung der Meinl Bank vom 5. Februar 2009 wurde die Ausschüttung der Dividende für 2008 einstimmig beschlossen. Hinter dieser Sachdividende verbarg sich eine Beteiligung an der Oryx-Investment Ltd. die damals einen Verkehrswert von fast 212 Millionen Euro gehabt habe. Der damalige Staatskommissär hat in der Hauptversammlung die Beschlussfassung für den Antrag auf die Sachdividende für "unproblematisch" gehalten. Laut einem Bericht der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) sei die Ausschüttung damals " ungewöhnlich hoch" gewesen, die Eigenkapitalquote der Bank sei dadurch stark gesenkt worden.
Dieses Argument lässt Weinzierl nicht gelten. Die Bank habe aktuell eine Eigenkapitalquote von 17 Prozent, "das ist fast doppelt so viel wie bei anderen Banken", sagt er zum STANDARD. In den Schritten des Staatsanwalts ortet er Aktionismus: "Es wird krampfhaft versucht, etwas zu finden."
Ex-Gutachter Fritz Kleiner hatte festgestellt, die Ausschüttung der Sachdividende sei aktienrechtlich zulässig. Eine Vermögensauswirkung auf die Bank hat er aber nicht geprüft.
Weinzierls Sicht der Dinge: "Ist die Ausschüttung einer Dividende Untreue, macht sich jeder Vorstand schuldig, der eine Ausschüttung beschließt und jeder Anleger, der sie bezieht." (Bettina Pfluger/Renate Graber, DER STANDARD, 12.9.2012)
Ex-Sachverständiger will Druck von Staatsanwalt beweisen
Die Hausdurchsuchung vom November 2012 war rechtmäßig, urteilt das Oberlandesgericht Wien
Die Bank muss dem Sachverständigen Martin Geyer knapp 3.000 Euro Zahlen, urteilt das Oberlandesgericht Wien
Laut Kurier wird geprüft, ob die Staatsanwälte Beweismittel manipuliert bzw. nachträglich in den Akt geschmuggelt haben
Irgendwie ist mir nicht ganz klar, was genau hier vorgeworfen wird.
Auf der einen Seite war die Dividende laut Artikel aktienrechtlich zulässig. Anscheinend wurden auch die EK-Vorschriften nicht unterschritten und der Staatskommissär hat zugestimmt.
Wo ist aber jetzt die Untreue? War die Bilanz auf der der Ausschüttungsbeschluss basiert nicht richtig? Kam der Beschluss nicht gültig zustande?
Ein bisschen mehr an sinnvoller Information wäre schon wünschenswert, vor allem wenn man an sich selber den Anspruch einer Qualitätszeitung stellt!
2 sachen würden mich mal wirklich interessieren
um wieviel geld gings/gehts bei der verhandelten sache
und warum muss ich wenn ich milliardär bin krumme dinge machen
das ist einfach unnögites risiko
eine millarde kann ich nicht verprassen außer ich lege es drauf an ich kann mir schlösser wo immer ich will kaufen dazu privatjets und alles was dazugehört da muss ich keine haftstrafe riskieren
Auf die Gefahr hin , einen "Rotsturm" zu verursachen :
Die untersuchte Aktion hat absolut nichts mit MEL zu tun, somit ist kein einziger kleiner Anleger in irgendeiner Form durch DIESE Aktion geschädigt worden. Der Eigentümer seiner Bank hat seinem Eigentum Eigentum entzogen, um es von einer seiner Taschen in die andere zu legen.
Die Frage ist nur, ob dieser Schritt steuerlich korrekt abgelaufen ist, und ob die Bank (Nicht MEL !) dadurch zu einer gefährlich niedrigen Eigenkapitalquote gekommen ist (die von Weinzierl erwähnten sehr guten 17% gibt es HEUTE - aber wieviel war das DAMALS, nach der Entnahme ?)
Im OeNB-Papier heißt es dazu: „Für die Beendigung ihrer Verträge mit MEL erhielten die Meinl Bank und deren Tochter Meinl European Real Estate (MERE) Geldleistungen sowie von MEL emittierte Anteilsscheine und Wandelschuldverschreibungen im Gesamtwert von 276 Millionen Euro.“ Konkret wurde das MERE-Vermögen in eine auf den Cayman Islands domizilierte Oryx Ltd. übertragen. Außerdem schaufelte die Meinl Bank neben MEL-Papieren auch Zertifikatspakete an den börsennotierten ehemaligen Meinl-Gesellschaften MIP und MAI in die Oryx.
http://www.news.at/articles/... ddividende
Naja - ein bisserl wenig, oder ? Bleibt wiederum die Frage : FALLS die Bank die 39 Mille in den Prozessen gegen MEL-Geschädigte verliert - kann sie die zahlen oder nicht ? Rückgestellt sind dafür 60 Mille. Sie kann also offenbar. Also kein Schaden aus DIESER Transaktion für MEL-Geschädigte.
Ob die "Ablöse", die MEL an die Bank für die Vertragsbeendigung gezahlt hat, OK war, steht auf einem anderen Blatt.
Und der Rest der Transaktion (Bank-Dividende an Meinl) ist vielleicht steuerrelevant - dann gehört das untersucht und im Schuldfall bestraft.
sie steigen dabei immer als Gewinner aus: Die Anleger verlieren ihr investiertes Geld (MEL, MEP mit Grasser), während diese Monopolyökonomen ungeachtet des Geschäftserfoges ihre Dividenden kassieren.
Grasser behauptete damals übrigens (als diese Kursmanipulationen öffentlich wurden und er sich daraufhin aus der MEP zurückzog), er hätte für sein "Engagement" nichts erhalten! Woher er sein Vermögen hat, ist bis heute (legal!) nicht nachvollziehbar.
Wie bei einem Pyramidenspiel: die Oberen gewinnen immer.
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