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Pfallers Blogpost bescherte ihm eine 82.000-Euro-Klage.
Agenturbetreiber und Blogger Philipp Pfaller hat einen Prozess gegen die Firma Branchenklick GmbH gewonnen. In seinem privaten Blog hat Pfaller über das "Firmenverzeichnis Wien" der Branchenklick GmbH geschrieben und vor dem Unternehmen gewarnt.
Pfaller kritisiert die "offizielle Anmutung" des Schreibens, das Zusendungen an renommierte Unternehmen schickt und zur Überprüfung und Vervollständigung der eigenen Firmendaten aufrufe. Der Eintrag würde daraufhin im regionalen Firmenverzeichnis des Unternehmens erscheinen. Im Schreiben sei laut Pfaller nicht ersichtlich, dass mit der Rücksendung des Formulars ein kostenpflichtiger Zweijahresvertrag unterzeichnet wird, der sich zudem automatisch verlängere.
Branchenklick.at hat daraufhin per Anwalt eine Androhung einer Strafanzeige bei Unterlassung an Pfaller geschickt, die ihn zur Entfernung des Artikels aufforderte, und zusätzlich 2.323,32 Euro Kostenersatz gefordert. Pfaller unterzeichnete die Unterlassung nicht und wurde von Branchenklick verklagt. Der Streitwert betrug 82.000 Euro. Daneben hat das Unternehmen auch einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung zur Entfernung des Artikels eingebracht und den Österreichischen Journalisten Club aufgefordert, gegen Pfaller vorzugehen.
Rechtsanwalt Johannes Öhlböck zieht Bilanz: "Es ist ähnlich wie beim Fall Wilfried Handl gegen Scientology. Ein Unternehmen missbraucht seine Macht und sein Geld, um gegen Blogger vorzugehen. Diese Klagen haben immer einen hohen Streitwert, der Blogger natürlich beeindruckt."
Das Oberlandesgericht Wien entschied in zweiter Instanz zugunsten Pfallers und beruft sich auf die Meinungsfreiheit. Laut Gerichtsurteil dürfen sich auch im Rahmen eines kritischen Artikels Blogger frei äußern, sofern die journalistische Sorgfaltspflicht eingehalten wurde. Öhlböck sagt: "Es hat sich wieder ganz klar gezeigt, dass auch Blogger sich darauf verlassen können, dass sie bei Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflicht geschützt sind. Das Urteil ist sehr wichtig für die österreichische Bloggerszene."
Pfaller lässt die Klage und den Sieg Revue passieren, gibt Bloggern aber noch zusätzliche Tipps, worauf man beim Bloggen achten sollte. Er empfiehlt beispielsweise das Abwägen der Risiken und den Verzicht auf überspitzte Formulierungen. (iw, derStandard.at, 11.9.2012)
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wenn Dr. Philipp Pfaller und der Anwalt Dr. Öhlböck dagegen vorgehen, dann gibts harte Bandagen.
Die Wirtschaftskammer kassiert jährlich Millionen Kammerumlage von uns und tut nichts. Der ÖJC ist leider kaum zu erreichen, wenn man mal ein Email schickt oder anruft.
Ich kann in solchen Belangen immer gerne meinen Anwalt Dr. Öhlböck empfehlen. Daumen hoch... weil man das ja hier nicht anklicken kann... hehe
Andererseits können anonym auch beliebige Unwahrheiten über jeden einzelnen verbreitet werden, ohne daß man die Möglichkeit hätte, sich dagegen zu wehren. Insofern genießen anonyme Äußerungen bei mir a priori einen recht bescheidenen Vertrauensvorschuß ...
Gerade der hier beschriebene Fall bestärkt mich in meiner Überzeugung, daß Recht haben und Recht bekommen in unserem System meistens doch nicht so weit auseinanderliegen (auch wenn das die jeweils unterlegene Seite naturgemäß selten zugeben wird ...)
hab mir den Vertrag unter http://www.fallobst.info/Dokumente... ktober.jpg angesehen.
Dass hier ein 2-Jahres Vertrag um 1000€/Jahr abgeschlossen wird ist wirklich nicht leicht zu übersehen. Also wenn das einer übersieht, dann gehört er ohnehin entmündigt. 10 Zeilen vor einer Unterschrift zu lesen ist doch nicht zuviel verlangt.
Wäre was anderes wenn hier 5 Seiten in 6pt. Schrift die Information verschleiern würden.
Solchen "Branchentelefonbuch"-Betrüger kann man anscheinend mit ihren eigenen Waffen schlagen:
Zwei Anwälte erhielten so einen Abzockvertrag, wo dann im Kleinstgedruckten steht, dass man zahlen soll. Das haben die beiden geändert in "Für das Zurverfügungstellen unserer Adresse erhalten wir vom Telefonbuchanbieter 5000 Euro pro Jahr", und das Ganze unterschrieben zurück geschickt. Der Prozess läuft noch; es sieht aber schlecht aus für die Telefonbuchabzocker.
Naja, wenn die das zurückschicken und der Verlag daraufhin ihre Daten tatsächlich veröffentlicht, beweist er Einverständnis durch "konkludentes Handeln" oder wie das heißt. So oder so ähnlich könnte zumindest die Argumentation der klagenden Rechtanwälte lauten, denen ich hiermit wohlwollende Zustimmung spende :) ...
gibt es dazu weitere infos?
habe versucht im internet dazu was zu finden, aber leider ohne erfolg.
wenn man das kleingedruckte verändert, so dass es nicht weiter auffällt müsste es ja eigentlich trotzdem legal und bindend sein.
alles was mir die firma zumutet zu lesen, sollte ja auch für die firma selbst zumutbar sein. nicht?
interessanter gedanke also :-)
http://www.lawblog.de/index.php... n-spie-um/
"Die Anwälte der Dortmunder Kanzlei Schlüter Graf & Partner greifen jetzt allerdings zu handfester Gegenwehr: Sie verlangen von einem Adressbuchverlag Geld dafür, dass er ihre Daten veröffentlichen darf."
http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/d... 30,1663060
http://beck-online.beck.de/default.a... -N-1020551
Das Ganze ist deswegen schon unseriös, weil du nicht einfach ein Angebot einfach so eigenmächtig ändern kannst. Wenn der Anbieter das einwilligt, dann ja, ansonsten ist der Vertrag ungültig.
Das entzieht einfach jeder Logik, sogar der der Rechtsinterpreten. Aber guter Werbegag für die Kanzlei ;)
Stimmt doch überhaupt nicht.
Wenn mir eine Firma einen Vertrag über die Veröffentlichung meiner Daten vorlegt und ich diesen Vertrag in veränderter Form zurückschicke ist er dadurch alleine noch nicht zwingend in Kraft, da die Firma ihn ja aufgrund der Änderungen ablehnen könnte.
Wenn aber die Firma dann die Daten veröffentlicht, so muß der Vertrag als angenommen angesehen werden.
Auch der "branchenführer" in AT schickt solche aufforderungen, gleich mit der androhung von mahngebühren wenn man die zahlungsfrist versäumt, also einfach ignorieren ist nicht, man hat jedenfalls den aufwand etwas zu "kündigen" / fristgerecht zu beeinspruchen was man gar nicht bestellt hat.
Von mir kriegens ein Grün (lesenswert) mit folgender Interpretation:
"...ist fraglich!": Ja klar und ich bin der Meinung es hilft der Wirtschaft nicht - und das ist in solchen Fällen ganz einfach GUT SO!
Ich fürchte nur, so wolltens Sie es wohl nicht verstanden wissen - oder irre ich mich?
MfG
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