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Das Innenministerium sieht kein Problem mit gleichlautenden Berufungsinstanzen.
Wien - Die Polizeireform mit der Zusammenlegung von Sicherheits- und Bundespolizeidirektionen sowie Landespolizeikommanden zu neun Landespolizeidirektionen hat nun eine Diskussion über den Instanzenweg ins Rollen gebracht. Wie DER STANDARD berichtete, kann sich laut dem Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, die Polizei in Zukunft in den Städten, die bisher Bundespolizeidirektionen als erste Instanz hatten, selbst kontrollieren. Erste und zweite Instanz (bisher bei der den Bundespolizeidirektionen übergeordneten Sicherheitsdirektionen, Anm.) würden nun bei der Landespolizeidirektion in einer Hand sein.
Das Innenministerium versteht die Aufregung nicht: Im Prinzip sei nur das Wiener Modell, seit Jahrzehnten in Kraft und nicht beanstandet, auf andere Bundesländer umgelegt worden, sagte ein Ressortvertreter am Dienstag. In Wien sei schon bisher die Bundespolizeidirektion gleichzeitig Sicherheitsdirektion gewesen, Polizeipräsident Gerhard Pürstl zugleich auch Sicherheitsdirektor und damit beiden Instanzen vorgesetzt. "Das findet sich nun auch in anderen Städten." Betroffen sind alle Landeshauptstädte außer Bregenz, dazu Leoben, Schwechat, Steyr, Villach, Wiener Neustadt und Wels.
Steinhauser zufolge geht es vor allem um Demonstrationen, aber auch um Bescheide zur Akteneinsicht nach Observationen, um erkennungsdienstliche Behandlungen sowie um fremdenpolizeiliche Maßnahmen. Im Innenministerium erklärte man, dass es ohnehin nur wenige Entscheidungen gebe, die einer zweiten Instanz bei der Sicherheitsbehörde bedürfen. Es gebe ohnehin noch den Unabhängigen Verwaltungssenat. Statt bisher je eine Instanz bei Bundespolizei- und Sicherheitsdirektion gebe es nun zwei Instanzen bei der Landespolizeidirektion. Die Unabhängigkeit sei "selbstverständlich gewährleistet".
Im Übrigen ist es laut Innenressort ein temporäres Problem: 2014 nehmen die Landesverwaltungsgerichte ihre Arbeit auf, die auch Berufungen gegen Demonstrationsverbote und Ähnliches behandeln sollen. Rechtsberater haben darauf hingewiesen, dass die Gründung dieser Gerichte im Nationalrat zwar beschossen worden sei, bisher aber nicht festgeschrieben wurde, dass sie diese Aufgaben übertragen wollen. Dem STANDARD-Bericht zufolge warten Juristen, unter anderem der Wiener Anwalt Georg Bürstmayr, auf eine Möglichkeit für eine Verfassungsklage. (APA/red, derStandard.at, 11.9.2012)
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Wobei das "Gesetz 78" noch eine harmlosere Variante als in Ö war, da die Mindestzeit zwischen Anmeldung und Demo nur einige Stunden betrug.
Solch produktiver ziviler Ungehorsam, in Ö undenkbar?
Fragen sie dort
http://www.bundespolizei.gv.at/organisat... rent=11976
ich bin nicht in Wien
"Wir sind stolz auf unser Grundrecht der Demonstrationsfreiheit und die POLIZEI wird sich voll und ganz dafür einsetzen, dieses zu ermöglichen." sagt Innenminister Reinhold Gall.
Da könnt sich unsere schmallippige Innenministerin etwas davon abschneiden.
Es handelt sich um eine Übergangslösung weil die Sicherheitsdirektionen abgeschafft wurden.
Ab 1.1.2014 entscheiden dann Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen entsprechende Bescheide. Schon jetzt kann gegen die Berufungsentscheidung Beschwerde beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.
Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem die elf neuen Verwaltungsgerichte eingeführt werden, ist schon kundgemacht: BGBl. I Nr. 51/2012
Es wird daher schon in absehbarer Zeit zu einer deutlichen Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage kommen; etwas lächerlich, hier den Untergang des Rechtstaates zu beschwören.
welche halozinogene (aufgrund unabhängiger kontrolle natürlich legale) nemen die leute im innenministerium ???
erstens gabs in den letzten jahrzehnten diverse entdemokratisierungen im bezug auf polizeirechte, und beanstandungen gab es dass man damit räume füllen kann.
der sogenannte uvs, der den namen nicht verdient, hat natürlich alles polizeitreu zurückgewiesen.
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