Deutsches Gericht verbietet Groupon Verkauf von Fantasie-Titeln

11. September 2012, 10:25

Auf den ersten Blick sei nicht erkennbar, dass es sich um Scherzartikel handle

Wie Heise am Dienstag berichtet, darf das Deals-Portal Groupon nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts keine Gutscheine mehr für akademische Fantasietitel verkaufen. Groupon hat in der Vergangenheit immer wieder Doktor- oder Professorentitel vertrieben, die mit Fachgebieten wie beispielsweise Ufologie verbunden waren. 

Kritik von Verbraucherschützern

Begründet wurde das Urteil damit, dass es für den Kunden nicht auf den ersten Blick erkennbar sei, dass es sich um einen Scherzartikel handle und es Verwechslungsgefahr zu existierenden Fachbereichen gebe. Ehrendoktortitel vom "Miami Life Development Church & Institute" haben laut Heise in Deutschland immer wieder für Kritik gesorgt. 

Zweifel am Geschäftsmodell

Groupon ist in 45 Ländern vertreten und beschäftigt etwa 10.000 Mitarbeiter weltweit. Zuletzt haben schlechte Börsenwerte bei Groupon dazu geführt, dass Investoren das Geschäftsmodell anzweifeln und viele hochrangige Mitarbeiter das Unternehmen verlassen haben. Grund für den schlechten Aktienkurs seien mitunter schlampig geführte Geschäftsbücher gewesen. (red, derStandard.at, 11.9.2012)

Links:

Heise

Groupon

finde ich

irgendwie doch auch schade

habe ich verpasst, mir ein zertifikat zum dr. hc. der ufologie zum schnäppchenpreis ausdrucken zulasssen.

allerdings, mein neffe hat ein druckprogramm für urkunden und dgl.
spendier' ich ihm halt bei gelegenheit eine runde redbullmitalles und bin auch ein prof. hc. oder so

"Begründet wurde das Urteil damit, dass es für den Kunden nicht auf den ersten Blick erkennbar sei, dass es sich um einen Scherzartikel handle und es Verwechslungsgefahr zu existierenden Fachbereichen gebe."

Da geht man wohl auch wieder einmal von einem Konsumenten-IQ von 60 aus...

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.