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Wien - Sich vom Arzt seiner Wahl in einem sogenannten Belegspital operieren zu lassen ist für viele der Grund, überhaupt eine private Zusatzversicherung abzuschließen. "Den Privatpatienten ist aber oft nicht klar, was es bedeutet, über einen auswärtigen Belegarzt in die Klinik zu kommen", sagte die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz am Montag vor Journalisten. Deshalb unterstütze sie auch die Forderung von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely (SP), die sich mehr Privatpatienten in öffentlichen Spitälern wünscht.
Ihr würden mehrere Fälle vorliegen, so Pilz, wo es bei Komplikationen nach einer Operation in Privatspitälern zu Behandlungsverzögerungen gekommen sei. Etwa der Fall eines jungen Mannes, der nach einem Unfall, bei dem er einen komplizierten Knochenbruch erlitten hatte, in ein öffentliches Wiener Krankenhaus gekommen ist. Weil der Patient eine private Krankenversicherung hatte, wurde mit dem dortigen Arzt vereinbart, dass dieser die OP in einem Belegspital durchführt.
"Nicht nur, dass der Patient eine Woche auf den Eingriff warten musste, der Arzt erklärte danach, dass die Operation doch komplizierter gewesen sei als ursprünglich angenommen", schildert Pilz. Als der Patient schließlich auch noch zu fiebern begann, wollte er das Spital nicht verlassen. Allerdings komplimentierte man ihn mit den Worten "Liegen und Pulverschlucken geht auch zu Hause" hinaus - schließlich hatte der Operateur angegeben, dass der Mann einen Tag nach der OP das Privatspital wieder verlässt. In einem Spital des Wiener Krankenanstaltenverbundes (KAV) wurde schließlich eine Sepsis diagnostiziert, der Mann kam auf die Intensivstation, weitere sechs Operationen waren notwendig.
Arzt alleine zuständig
Für die Patientenanwältin zeigen diese Beispiele strukturelle Probleme des Belegsystems. Zum einen trägt der operierende Arzt rechtlich die alleinige Verantwortung. "Das führt dazu, dass niemand den Patienten angreift, wenn der Arzt, der nach der Operation das Spital wieder verlässt, bei Komplikationen nicht erreichbar ist", sagt Pilz. Deshalb würden immer wieder Patienten mit Blaulicht in die besser ausgestatteten öffentlichen Spitäler gebracht.
Es gebe einen klaren Ablauf, betont Thomas Holzgruber, Jurist bei der Wiener Ärztekammer. "In Notfällen ist das Spital natürlich zur Behandlung verpflichtet", außerdem müsse der Belegarzt nicht nur erreichbar sein, sondern auch einen Stellvertreter benennen.
"Das Gesetz schreibt vor, dass Spitäler mit einer höheren Ausstattung in Notfällen Patienten aus anderen Häusern aufnehmen müssen", sagt KAV-Sprecherin Andrea Danmayr. Ob diese aus Belegspitälern oder anderen öffentlichen Krankenhäusern kommen, mache keinen Unterschied.
Ein weiteres Problem für Pilz: Auch schwere Eingriffe, bei denen selbst bei gutem Verlauf damit zu rechnen ist, dass im Anschluss eine intensivmedizinische Betreuung notwendig wird, würden in Belegspitälern durchgeführt. Pilz fordert daher ein Mindestmaß an medizinischer Infrastruktur in Belegspitälern. "Die Privatspitäler sollten zudem auf ihren Homepages schreiben, dass ausschließlich der Belegarzt verantwortlich ist - und dass privaten Patienten kein Geld aus dem Entschädigungsfonds zusteht", sagt Pilz.
Für den Verband der Privatkrankenanstalten sind die Vorwürfe "haltlos". Es gebe rund um die Uhr einen ärztlichen Dienst und nur zwei Prozent der Patienten würden überstellt. Die Belegärzte träten im privaten Bereich als Unternehmer auf und würden deshalb auch haften. (Bettina Fernsebner-Kokert, DER STANDARD, 11.9.2012)
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Über eine Mio. Privatversicherte haben sich dafür entschieden weil sie nur so den Arzt ihres Vertrauens wählen können. Sehr vordergründig wird das System schlecht geredet und darüber hinweggetäuscht, dass erst die Unzulänglichkeiten im Gesundheitssystem diesen Markt geschaffen haben.
Ein paar Fakten für Pilz und Redaktion: die Transferierungsrate von Privatspitälern zu öffentlichen Spitälern ist niederer als umgekehrt. Sie ist mit 2 % auch niederer als die Transferierungsrate innerhalb der öffentlichen Spitäler. Die Wiederaufnahmerate ist gerade in öffentlichen Spitälern bemerkenswert hoch. Drehtürspitalismus. Und: solange die Hotelqualität der öffentlichen Spitäler großteils nur Zweisterneniveau erreicht sollte Pilz ......
Als frischgebackene Patientenanwältin gilt es natürlich sich erst mal ordentlich bekannt zu machen. Die Schlagzeile über einen Monatsverdienst von über 12000 Euro diente genauso dazu wie falsche Statements über die Behandlungsqualität in Belegspitäler. Aufgehängt an einem sicher dramatischen Einzelfall.
Eine Gelegenheit die Pilz offensichtlich nicht auslassen konnte. Zählen doch weder die Privatspitäler noch die Privatversicherten zum ureigenen Klientel der Grünen. Eigentlich für Pilz nicht mehr von Belang, hat sie sich doch aus der Politik - woher sonst - auf einen guten Job gebeamt. Siehe oben. Aber: über 1 Mio. Privatversicherte können nicht irren.
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