Hauptsache, Werbeschaltungen melden: So sieht die frisch fertiggestellte Eingabemaske der Medienbehörde für öffentliche Stellen und Firmen aus.

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Wien - An der Eingabe soll es nicht scheitern: Vorige Woche präsentierte die Medienbehörde erstmals die Online-Eingabe, die man dort mit dem Schwierigkeitsgrad einer Amazon-Bestellung vergleicht: Welches Medium, wie viel Geld, nächste Zeile. Zwischenspeichern, in sich gehen, nachkontrollieren, ein Schritt zurück. Und bis 15. Oktober 24 Uhr auf den Absende-Knopf drücken.

Von der Abfallbehandlung Ahrental über Ministerien, ÖBB, ORF und Pressedienst der Stadt Wien bis zur Wohlfühlregion Neudau, Burgau, Limbach, Wörth gilt über mehr als 5500 Stellen und Firmen hinweg eine Maxime: Hauptsache melden! Auch, dass man in dem Quartal nicht oder für weniger als 5000 Euro geschaltet hat.

"Ampelliste" kommt am 16. Oktober

Denn schon am 16. Oktober veröffentlicht die Medienbehörde ihre "Ampelliste": Wer hat gemeldet, wer nicht. Wer nicht gemeldet hat, bekommt vier Wochen Nachfrist. Wer die nicht nützt, dem droht ein Verwaltungsstrafverfahrem mit bis zu 20.000 Euro Strafe. Wiederholt die Stelle das Versteckspiel im nächsten Quartal, blühen bis zu 60.000 Euro.

In dieser Gut-Böse-Liste der Medienbehörde fehlt die dritte, aus Wiener Wochenzeitungen gewohnte Kategorie "Jenseits". Wie realitätsnah oder skurril die gemeldeten Daten wirken - die Medienbehörde hat alleine die Aufgabe, sie möglichst von allen Stellen zu sammeln und erstmals am 15. Dezember die Daten zu veröffentlichen. Wie plausibel sie sind, hat die Komm-Austria laut Gesetz nicht zu interessieren.

Die Aufgabe kann laut Medientransparenzgesetz der Rechnungshof übernehmen, Betonung auf kann. Die staatlichen Kontrollore entscheiden, ob sie im Rahmen ihrer Gebarungsprüfungen künftig auch prüfen, ob die jeweilige Stelle oder Firma ihre Werbeschaltungen korrekt gemeldet hat.

Prüfungsplanung des Rechnungshofs

Wie wird der Rechnungshof mit der neuen Aufgabe umgehen? Wird der Punkt Standard in seinen Gebarungsprüfungen? "Wir werden das Medientransparenzgesetz in unsere Prüfungsplanung einbeziehen", erklärt eine Sprecherin, geplant wird alljährlich im Herbst.

Der Rechnungshof hatte der Medienbehörde auch die Liste der gut 5500 Institutionen zur Verfügung zu stellen, die er laut Gesetz zu prüfen hat. Es dauerte im ersten Halbjahr 2012 einige Monate, bis die Liste, nach Möglichkeit samt Ansprechpartnern, in drei Teillieferungen bei der Komm-Austria einlangte.

Rascher könnten Medien und interessierte Öffentlichkeit die Plausibilität der Daten unter die Lupe nehmen. Die reagierten auch rasch, als Inserate der Tiwag mit dem Konterfei des Landehauptmanns auftauchten, wie sie nun das Medientransparenzgesetz verbietet. Die Medienbehörde wird die Meldungen als offen weiterverarbeitbare Daten online stellen, sagt Behördenvize Florian Philapitsch. (fid, DER STANDARD, 11.9.2012)