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Wien - Ein neues Buch thematisiert die staatlichen Subventionen an die Religionsgemeinschaften, 3,8 Milliarden Euro sollen jährlich fließen. (derStandard.at berichtete) Am Montag wurde das Buch präsentiert, die erst vor wenigen Tagen veröffentlichte offizielle Bilanz der römisch-katholischen Kirche wurde von den Autoren kritisiert. Manche Posten seien darin nicht gesondert aufgeschlüsselt, sagte Autor Carsten Frerk.
Daniela Musiol, Abgeordnete der Grünen im Nationalrat, schloss sich den Kirchenkritikern an. Nicht immer sei es leicht, Zahlen zu den Kirchensubventionen zu bekommen, sagte sie. Mehrere parlamentarische Anfragen zum Thema seien unzureichend bzw. überhaupt nicht beantwortet worden. Teilweise wüsste etwa das Bildungsministerium schlicht nicht, wohin wie viel Geld fließt. Kritik übte die Grüne auch an der Finanzierung der katholischen Hilfsorganisation Caritas: Lediglich zwei Prozent des Budgets trage die Kirche selbst, der Rest komme von der öffentlichen Hand und Spendengeldern.
Musiol betonte, dass sie die Caritas und deren Finanzierung nicht grundsätzlich kritisiert. Allerdings treffe es nicht zu, wenn die Kirche finanzielle Zuwendungen mit sozialem Engagement rechtfertigt, gleichzeitig aber nur zwei Prozent zum Budget der Caritas beitrage. Die Organisation selbst sei selbstverständlich eine "wichtige Einrichtung", die auch zahlreiche grüne Anliegen teile. Allerdings benötige es bei der Finanzierung mehr Transparenz.
Auch die laufenden NS-Entschädigungszahlungen an die Kirche werden im Buch beleuchtet: Co-Autor Christoph Baumgarten findet, dass diese zum Teil gar nicht mehr berechtigt wären. Lediglich "einige Grundstücke" seien von den Nazis enteignet worden, wovon der Großteil wieder zurückgegeben sei. Der Umgang mit der historischen Wahrheit sei bei diesem Thema "sehr selektiv", meinte Baumgarten. Missbrauchsopfer würde die Kirche selbst hingegen nur mangelhaft entschädigen. (APA/red, 10.9.2012)
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Die Sportlehrer werden auch mit dem Geld der Antisportler finanziert.
Die Musiklehrer werden auch mit dem Geld von Nichtmusikalischen finanziert.
Die Ethiklehrer werden auch mit dem Geld von Kirchenmitgliedern finanziert.
Die Lehrer werden auch mit dem Geld der Kinderlosen finanziert.
Und so weiter und so fort.
Es gibt keine Sportlehrer-Kirche und auch keine Musiklehrer-Kirche usw.
Die Religionsgemeinschaften sind reine Privatsache und entbehrlich wohingegen der Musik- und Sportunterricht eben im Gegematz zur Religion in hohem allgemeinen Interesse liegt
dass da einige irgendwas nicht wahrhaben wollen.
Würde der Autor Blödsinn schreiben, hätte sich die Kirche schon lange gemeldet.
Der aber geht der "A. auf Grundeis", denn dieses Buch kommt ihnen äußerst ungelegen!
aber die katholische Kirche abfeiern, so als hätte es sie bezahlt. Außerdem findet das ja auch auf öffentlichen Kindergärten statt. Tatsächlich hast in OÖ das Problem, dass du am Land so gut wie keine Wahlmöglichkeit hast und die Kinder in den konfessionellen Kindergarten schicken musst. 40 (!) Prozent der Kinder gehen dort in einen katholischen Kindergarten. Dann fehlt natürlich das Geld für das öffentliche Angebot.
Die Sache mit den Entschädigungszahlungen wird höchst unpräzise dargestellt.
In Wirklichkeit geht es um einen Ersatz für die Erträgnisse aus dem 1938 von den Nazis aufgelösten Religionsfonds, der wiederum von Josef II im Jahr 1782, im Wesentlichen aus den Mitteln der von ihm enteigneten Klöstern, ins Leben gerufen wurde.
Es handelt sich also nicht um Ersatz für enteignete Liegenschaften oder dgl., denn die wären mit Einmalzahlungen abzulösen, sondern um den Ersatz von laufenden Fondserträgen.
hier nur sehr verkürzt zitiert. Daher die Unschärfe im Artikel, die sich im Buch nicht findet.
Tatsächlich wurden diese laufenden Zahlungen explizit durch den Kirchenbeitrag ersetzt. Siehe Kirchenbeitragsgesetz.
Tatsächlich war auch der Religionsfonds nebenbei in der Ersten Republik defizitär.
sondern es wurde 1960 ein '"vertrag zwischen dem heiligen stuhl und der republik österreich zur regelung von vermögensrechtlichen beziehungen geschlossen" (--> http://tinyurl.com/db2ryw ), in dem festgelegt wurde, dass der staat die ansprüche aus dem religionsfonds und anderer ehemeliger ansprüche der kirche mit einem jährlichen betrag von 17,295 mill € (heutiger wert) plus dem gegenwert der jeweiligen bezüge von 1250 kirchenbediensteten abgeltet. wie der kollege oben ausgeführt hat, sind diese laufenden zahlungen diese vertraglichen fixierten jährlichen entschädigungen für die fondserträge.
hier liegt auch nicht das problem, das problem liegt eher darin, dass die kirche steuerprivilegien genießt, die nicht zu rechtfertigen sind
ich würde nochmal auf http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF... r=10000932 rekurrieren
die religionsfonds-treuhandstelle wurde auf basis des vertrages zwischen dem hl. stuhl und der republik von 1960 eingerichtet um die vermögensrechtlichen beziehungen zwischen der republik und den beiden erzdiözesen zu regeln. das ganze war 1988 abgeschlossen, weshalb man die treuhandstelle abgeschafft hat.
art. II. des vertrages von 1960, in dem die abfindungen an die kirche geregelt sind, ist aber selbstverständlich weiter gültig (im gesetz von 1988 über die treuhandstelle, das sie zitieren, wird das ganze nicht einmal erwähnt)
es ist ja eigenartig, dass ich hier die kirche verteidigen muss, weil ich selbst die vorrechte der kirche kritisiere, aber hier setzt man einfach am falschen punkt an
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