Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Wien - Beim zweiten Bawag-Strafprozess geht das Tauziehen um das Erscheinen des angeklagten Ex-Bawag-Generaldirektors Helmut Elsner zwischen Richter Christian Böhm und Elsners Anwälten weiter. Der gerichtlich bestellte medizinische Sachverständige, der Kardiologe Günter Steurer, hält Elsner nach wie vor für verhandlungsfähig. Elsner weise eine chronische Erkrankung auf, sein Gesundheitszustand sei aber aufgrund der Behandlung stabil, erklärte der Mediziner am Montag am Straflandesgericht Wien. Die neuen Befunde würden keine neuen Aspekte über den Gesundheitszustand beinhalten.
Dass sich der Tonfall zwischen Richter Böhm und Elsners Verteidigung Elsner verschärft hat, war am Montag gegen Ende der kurzen Verhandlung zu beobachten. Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger wollte sich zu der vom Gericht "kreierten" Rufbereitschaft für die Verteidigung Elsners zunächst nicht bereiterklären. Erst als Böhm ihn daran erinnerte, dass sich die Verteidigung Elsners eigentlich während der ausgeschriebenen Verhandlungszeit im Großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht aufzuhalten hätte und die Rufbereitschaft ein Entgegenkommen des Gerichts sei, stimmte Stranzinger verärgert und zähneknirschend dem richterlichen Vorgehen zu.
Elsner befindet sich laut seinen Anwälten auf Kur und Behandlung im deutschen Bad Reichenhall. Damit hat die österreichische Justiz keinen direkten Zugriff auf den Angeklagten und kann sich nur über Rechtshilfeansuchen an die deutsche Justiz wenden. Ein deutsches Amtsgericht hatte Elsner am Freitag nach Vorlage eines Privatgutachtens für "derzeit unwiderlegbar verhandlungsunfähig" erklärt und einen Zeugenbefragungstermin wieder abgesagt.
Auch am Montag war Elsner trotz Ladung wieder nicht vor dem Wiener Gericht erschienen. Bisher ist er trotz mehrerer Ladungen nicht zum Prozess gekommen.
Steurer hat in einem am Sonntag erstellten Gutachten die Verhandlungsfähigkeit Elsner aufgrund der von der Verteidigung des Angeklagten vorgelegten Befunde beurteilt. Dabei habe er auch die geplante neuerliche Lungenpunktation Elsners berücksichtigt, sagte Steurer auf Nachfragen von Elsner-Anwalt Stranzinger. Dass er Elsner im Juni für zwei Monate für verhandlungsunfähig erklärt hatte, erläuterte Steurer damit, dass es einen Tuberkulose-Verdacht bei dem Angeklagten gegeben habe. Dieser habe sich aber nicht erhärtet, so dass auch die eingeleitete Therapie nach sechs Wochen abgesetzt wurde.
Befragt nach der letzten Untersuchung des Angeklagten durch Steurer selbst erklärte der medizinische Sachverständige, dass sich Elsner von ihm nicht untersuchen ließ. Elsner sei auch den Ladungen in die Ordination des Kardiologen nicht nachgekommen. Ein genaues Datum blieb Steurer dem Verteidiger aber schuldig.
Die Weigerung Elsners, sich von Steurer untersuchen zu lassen, begründete sein Anwalt mit dem Misstrauen, das sein Mandant dem Sachverständigen entgegenbringe. Unter anderem wurden deshalb auch Befangenheitsanträge und Anzeigen bei der Ärztekammer gegen Steurer eingebracht. Diese blieben aber nach Klarstellung von Richter Böhm bisher fruchtlos. (APA, 10.9.2012)
Der im zweiten Bawag-Prozess freigesprochene Wolfgang Flöttl hätte einen "Raubzug" begangen und womöglich Parteien finanziert
Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile ihre Berufung zurückgezogen. Elsner ist über Flöttls Freispruch empört
Gericht: Tadellose Reputation Elsners zum Tatzeitpunkt
Investor Flöttl hat keine unerlaubten Deals gemacht und wusste nichts von Bawag-Interna, so das neue, nicht rechtskräftige Urteil
Ex-Bawag-Aufsichtsrat Erich Foglar erinnert sich beim ÖGB-Schadenersatzprozess gegen Ex-Bawagmanager an Verschleierungsmanöver
Elsner-Anwalt Andreas Stranzinger beantragt die Verschiebung der Einvernahme Elsners auf die nächsten Verhandlungstermine
Das OLG wandelte die Strafe von einer teilbedingten in eine unbedingte um. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig
Dem Ex-Bawag-Chef bleibt der Antritt seiner Reststrafe aller Voraussicht nach erspart
Zuerst den Lieblingsaneklagten der JUstiz einen Urlaub im Ausland zu ermöglichen - blöder gehts nicht mehr. Der deutsche Professor hat den Elsner vor Augen, sein österrreichischer Kollege muss nach Aktenlage gutachten. Wie soll das geschehen, bei der Beurteilung des Gesundheitszustandes?
Ist doch ein Armutszeugnis fuer Hrn. Elstner, was fuer ein verzweifeltes Rueckzugsgefecht sich dieser Mensch selbstverschuldet bis in den scheinbar schon nahenden Tod mit der oesterreichischen Justiz liefern muss. Wer moechte auf so eine erbaermliche Art, wie ein angeschossenes Tier permanent auf der Flucht vor der Justiz und den Medien, alt werden?
Hr. Zwettler betet vermutlich jeden Abend sieben Mal den Rosenkranz, wo auch immer auf dieser Welt weilend... Stichwort "haftunfaehig".
Was ist eigentlich mit Hrn. Verzetnitsch?
Nach meinem Verständnis bedeutet das aber, dass Dr. Steurer jetzt ein zweites Gutachten vorlegt ohne Elsner selbst untersucht zu haben (nachdem dieser sich ja in Deutschland aufhält und offenbar einer Untersuchung durch Steurer widersetzt, wie im Artikel dargelegt)?
Das halte ich jetzt wiederum auch nicht für unproblematisch, jedenfalls scheint es ja doch einen Mediziner zu geben der ihm akute Probleme bescheinigt (ich weiß, Privatgutachten, aber für das deutsche Gericht war das offenbar ausreichend). Da muss man mMn schon korrekt und unabhängig abklären, was denn nun wirklich Tatsache ist.
Ich meine ja nur, und vielleicht habe ich ja auch etwas missverstanden, aber ich lese aus diesem Artikel heraus dass Elsner in D ist, dort offenbar ein GUtachter Problem attestiert und der österr. Gutachter ihm jetzt ohne ihn nochmals persönlih untersucht zu haben Verhandlungsfähigkeit bescheinigt. Meine Aussage ist wertfrei und geht ers gar nciht so sehr um Elsner als Person. Mir erscheint einfach befremdlich dass ein Gutachter so eine Stellungnahme abgeben kann ohne die betroffene Person selbst zu untersuchen.
der ärztliche Ethos sollte es verbieten, Aussagen nur auf Grund von Gutachten zu tätigen!
Da gibt es ganz grausliche Erfahrungen aus den 70ern, wo Menschen nur auf Grund von Schilderungen Angehöriger ins Irrenhaus kamen!
Also: Zurückhaltung und nur den eigenen Untersuchungen trauen!
Steht eh im Text: "..Ein deutsches Amtsgericht hatte Elsner am Freitag nach Vorlage eines Privatgutachtens für "derzeit unwiderlegbar verhandlungsunfähig" erklärt.."
Das österreichische Gericht kann natürlich bei begründetem Verdacht des Amtsmißbrauchs beim übergeordnten Gericht dieses deutschen Amtsgerichts Anzeige erstatten.
Da geht aber der Prozeß erst nach Klärung des Vorfragentatbestands weiter...
Sei so nett und lies nochmal mein Posting. Dass grenzüberschreitender Verkehr ohne Reisedokument möglich wäre, habe ich nicht geschrieben ;-)
Wie oft die Kontrolle eines Reisedokumentes aber kontrolliert wird, ist wieder eine andere Sache ;-)
Jurist, Dr. Lari & Mr. Fari?
Das ist für mich insofern wirklich doppelt überraschend. Einerseits bin ich oft quer durch Europa unterwegs und es hat auch im Hotel immer der Personalausweis gereicht. Andererseits wundert es mich doppelt, weil der Pass oder eben auch der Personalausweis zum Feststellen der Personalien (Hotel, Verkehrsunfall usw.) per Gesetz dafür beide gelten.
weil ich ja nicht nur in Europa unterwegs bin.
Aber um zum Ausgangspunkt zurückzukehren:man hätte Elsner also Paß und - so vorhanden - AUCH Personalausweis abnehmen können/sollen; wenn denn die Gesetzeslage es in dieser sicher nicht alltäglichen Konstellation eines aufgehobenen Vollzuges wegen Haftunfähigkeit und gleichzeitig eines neuen Prozesses als Angeklagtem so vorsieht.
NB: Das Blablah, daß die Staatsanwalt kein besonderes Interesse an HE hätte, weil er eh schon Höchstschmalz ausgefaßt habe, und deshalb keine Bemühungen an den Tag lege, seiner erneut habhaft zu werden, ist peinlich de**ert: es muß der Staatsanwalt doch um Faktenklärung gehen - und die ist eben nur durch ein rechtsgültig abgeschlossenes Verfahren zu erreichen.
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.