Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Megaupload existiert nicht mehr, dennoch gehen noch immer Copyright-Beschwerden dagegen ein.
Obwohl der File-Hoster nach einer aufsehenerregenden Razzia im Jänner nun schon seit neun Monaten nicht mehr in Betrieb ist, senden Rechteinhaber noch immer Beschwerden zu Inhalten, die angeblich illegal über Megaupload verbreitet werden. TorrentFreak hat einen näheren Blick auf Googles Transparency Report geworfen und entdeckt, dass die Suchmaschine auch zu anderen abgeschalteten Diensten Anfragen bekommt, Suchergebnisse zu löschen.
Google hat in den vergangenen Monaten einige Maßnahmen getroffen, um urheberrechtlich geschützte und illegal ins Web hochgeladene Inhalte nicht mehr so einfach über seine Suche zugänglich zu machen. So entfernt Google Links, wenn Rechteinhaber eine Urheberrechtsverletzung melden. Auch werden Seiten, über die mutmaßlich geschützte Inhalte geteilt werden, in den Such-Rankings nach hinten gereiht
Das Unternehmen hat damit auf die Beschwerden von Labels und Anti-Piraterie-Vereinen reagiert, die dem Konzern vorwarfen, Urheberrechtsverletzungen mit seiner Suche zu begünstigen.
Doch offenbar scheinen die Rechteinhaber wie Sony, Warner, Microsoft sowie Lobby-Verbände ihre eigenen Systeme nicht so genau im Auge zu behalten, um im Web illegal hochgeladene Inhalte zu finden. Denn nach wie vor gehen laut Bericht Beschwerden zu Inhalten ein, die angeblich auf Megaupload, BTjunkie und anderen nicht mehr aktiven Seiten gehostet werden. Die Inhalte hinter den Links sind jedoch längst nicht mehr verfügbar. In Googles Transparency Report kann man detailliert die Anfragen zu einzelnen Domains abrufen.
Der Bericht zeigt einmal mehr die Fehleranfälligkeit automatisierter Systeme auf. Ein weitere Beispiel dafür sind die Löschungen von YouTube-Videos auf offiziellen Kanälen, wie zuletzt etwa die Rede von Michelle Obama. Auch hier wurde das Video versehentlich nach einer automatisierten Copyright-Meldung gesperrt. (red, derStandard.at, 9.9.2012)
Mit derStandard.at/Mobil sind Sie unterwegs immer top-informiert - mit Liveberichten und Postings!
Video-Tutorials werden von YouTube als Urheberrechtsverletzung verstanden
Gerichtsbeschluss gegen Kanzlei ist mit "Star Trek"-Anspielungen gespickt
Kombination mit persönlichem Speicher als größte Stärke - Gute Umsetzung, Clients für iOS und Co. fehlen aber noch
"Es kann keinen Zugriff auf geistige Leistung geben, der völlig kostenlos ist"
Bis Ende Juli will Präsident Francois Hollande über die neue Steuer entscheiden
Aus Chrome Webstore wegen Verletzung der Richtlinien entfernt
Drei Jahre und zehn Monate Haft für das Verlinken von Torrents
"Die Leute sind großteils ehrlich", meint Programmchef Sarandos
Die Internet-Memes sollen ohne Genehmigung im Spiel Scribblenauts verwendet worden sein
Initiative "beschenkte" Bundestagsabgeordnete mit falschen iPods
Schießt bei Kampf gegen Piraterie der eigenen TV-Serie über Ziel hinaus - Namensgleichheit reichte aus
Die wenigen IP-Adressen des Landes zeigen Interesse an Serien und Mac-Software
Musik zum Mieten macht Download-Verkäufern iTunes, Amazon und Google Konkurrenz
Kommunikationsminister will User wegen illegaler Downloads nicht vor Gericht bringen
Über eine Million Downloads am ersten Tag - Für HBO-Programmchef "eine Art Kompliment"
Allerdings 10 Prozent Zuwachs im Onlinebereich - Hannes Eder: "Onlinemusikangebote haben Potenzial, den gesamten Musikmarkt wieder auf Wachstumskurs zu bringen"
Neben dem eigenen Musikangebot - Wäre direkte Konkurrenz zu HBO Go oder Netflix
Die Reaktionen auf den einstweiligen Verzicht auf die Festplattenabgabe könnten unterschiedlicher nicht sein
HBOs Serie erfreut sich online großer Nachfrage, ein passendes legales Angebot fehlt jedoch.
Dateien nicht-zahlender Nutzer über 5 GB werden ab April gelöscht
Online-Piraterie hat weniger Auswirkungen auf Absätze als von der Musikindustrie vermutet wird
da sieht man mal, auf welcher Seite der Standard steht in dieser Frage..
Es geht schlicht und einfach darum: mittels google-Suche findet man noch immer zahlreich Links auf die mittlerweile stillgelegten Seiten, und diesen Verweis in google will man loswerden.
Wenn man zB rufschädigen Websites endlich losgeworden ist, dann will man nicht den google Eintrag und ev die volle Website im google Cache Monate danach noch finden
Aber für den Standard gilt ja offenbar: Downloader hui, Rechteinhaber pfui
sie haben ein rotes auto mit einem bestimmten kennzeichen. bei einem unfall wurde es vor 2 monaten leider kaputt.
angenommen sie kriegen jetzt einen strafzettel wegen falschparkens (zb letzte woche) herein, obwohl das auto längst nicht mehr angemeldet ist und auf dem schrottplatz liegt, dann würden sie sich bei der polizei sehr aufregen.
für mich zeigt das im artikel genannte system folgendes: die suchsysteme indizieren nur die links auf megaupload, wo ein filmname dabeisteht, prüfen aber nicht nach, ob es sich dabei um den film handelt.
wär ein interessantes experiment, einen sharehoster und eine verteilerseite erfinden, wo usern klar ist, das da nur leere dateien verteilt werden, die aber alle klingende namen haben.
gehen Sie mal Heute lesen wenn Sie Skandale brauchen, da finden Sie genug.
Rechtsmäßig gesehen Herr Laut, versuchen hier Unternehmen Megaupload - obwohl es unmöglich ist etwas von denen runterzuladen - etwas anzunehmen das nicht war ist.
So, wo ist hier das Recht? hä? erklären Sie mir das?
lesen ist eine gabe, die offensichtlich nicht viele menschen haben....
das problem bzw. der sakandal ist, dass die automatisierten systeme copyright verletzungen melden wo keine vorliegen bzw. inhalte "melden" die gar nicht existieren! das wäre vergleichbar, wie wenn ich sie beschuldigen würde, illegal 500 mp3's gezogen zu haben...
ein link zu einer stillgelegten seite funktioniert nebenbei nicht.. ;)
gottseidank gibt es heutzutage immer mehr künstler die ihre werke mit ccl anbieten - ganz ohne knebelverträge und haltlosen anschuldigungen ;)
Die Downloads findet man nicht im Google Cache. Höchstens die Seiten mit dem Downloadlink der nicht mehr funktioniert. Einen nicht funktionsfähigen Downloadlink für ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist aber nicht verboten. Genau da liegt das Problem. Die Content Industrie prüft scheinbar gar nicht genau was sich hinter den beanstandeten Seiten verbirgt, sondern meldet alles als Rechteverletzung das auch nur entfernt so aussieht.
richtig.
selbiges Problem war letztens auf einem Blog. Dort waren 2 Links zu Zip Files eingestellt welche von einer Firma geclaimed wurden, obwohl der inhalt nachweißlich nicht ihnen gehörte.
Trotzdem wurden die Files sofort vom Provider (mediafire) gelöscht.
Ziemlicher Schwachsinn wenn die einfach auf irgendwas prüfen oO
Automatisierte Systemen ist es egal, wer von ihren Aktionen betroffen ist.
Die Amerikaner "wollten" ihren DMCA und jetzt haben sie ihn. Der DMCA schreibt vor, dass "böse" Werke möglichst schnell entfernt werden müssen. Danach gibt es eine Einspruchsmöglichkeit, aber das Werk kann im Fall der unrechtmäßigen Sperre erst nach 14 Tagen(!) wieder online gestellt werden.
Das ist bei den Werbefilmchen im amerikanischen Wahlkampf (wo es tw. um wenige Tage oder gar Stunden geht) natürlich sehr kritisch und bei Live-Übertragungen gar nicht möglich.
Das größte Problem der Menschen ist, dass sie unter keinem Umstand an Zufälle glauben können. Das geht so weit, dass sie ihren Verstand wegwerfen nur damit Dinge einen (tieferen) Grund haben. Deshalb haben sie auch einen Gott erfunden.
"Live-Übertragung der HUGO-Awards wegen Dr. Who-Clips abgeschalten" = http://io9.com/5940036/h... ugo-awards
"Livestream des Parteitags der Demokraten gekappt" = http://www.techdirt.com/articles/... lder.shtml
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.