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Eine effiziente Lösung für geschädigte Anleger in Österreich liegt nach wie vor in weiter Ferne.

Foto: AP/Heribert Proepper

Wien - Geschädigte Anleger stehen in Österreich allein auf weiter Flur. Eine institutionalisierte Einrichtung für Anlegerschutz gibt es nicht. Im Schadensfall - etwa bei Immofinanz, Meinl European Land, AvW Invest oder Amis - beginnt für die tausenden Betroffenen oft ein Spießroutenlauf.

Die von der Europäischen Union geforderte Einrichtung der Anlegerentschädigung (AeW) ist für einen Massenansturm - wie es ihn etwa zuletzt im Fall Amis gegeben hat - nicht geeignet und stand vor kurzem wegen der vielen Amis-Klagen selbst knapp vor der Pleite. Und die Finanzprokuratur beruft sich in Fragen der Amtshaftung gerne auf §3 FMABG (Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz), wonach die Amtshaftung (soweit durch Untätigkeit der Finanzmarktaufsicht verursacht) seit der Gesetzesnovelle im Jahr 2008 de facto nicht mehr bestehe. Alle Ansprüche von Privatanlegern an die FMA wurden damit per Gesetz beseitigt.

In der Praxis heißt das, dass ein geschädigter Anleger vor Gericht also auch ein mögliches Versagen der Aufsicht nachweisen muss, um die Republik in die Pflicht nehmen zu können. Die Folge sind langwierige Prozesse.

Im Fall Amis (rund 15.000 Geschädigte) hat der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juli die Republik zur Entschädigung der Anleger - und damit zur Amtshaftung - verdonnert. Diese Entscheidung hat sich über fünf Jahre gezogen.

Einfachere Lösung gesucht

"Ein unsinniges Verfahren", sagt Benedikt Wallner von der Sozietät Deinhofer, Petri und Wallner, der auch die OGH-Entscheidung bei Amis erwirkt hat. Viel einfacher wäre es, sich mit der Finanzprokuratur zu vergleichen. Laut Wallner könnte das so aussehen: Geschädigte Anleger und die Finanzprokuratur schließen eine Vereinbarung ab. Die Anleger bekommen einen Teil ihres Verlustes ersetzt und treten ihre Forderungen an die Behörde ab - so, wie das auch im Fall Amis passiert ist. "Man könnte dieses Verfahren institutionalisieren und sich Reibungsverluste ersparen", sagt Wallner zum STANDARD. Die Finanzprokuratur solle sich mit den gebündelten Forderungen bei den Schädigern (Banken, Vermittler etc.) regressieren.

Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, sieht dieses Modell aber nicht als Zukunftslösung. Bei Amis habe es ein staatliches Fehlverhalten gegeben, weswegen der Vergleich "ein intelligenter Schritt war, um die Gerichte zu entlasten und Anleger zu entschädigen", sagt Peschorn zum STANDARD. "Eine Anlaufstelle für die Forderungen können wir aber nicht sein", so Peschorn. Eine zweckorientierte Lösung wäre aber wünschenswert.

Dass die FMA von Haftungsansprüchen befreit ist, ist kein Einzelfall. In Deutschland etwa ist die Aufsicht Bafin ebenfalls von Haftungsansprüchen befreit. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, 7.9.2012)