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Ministerin Mikl-Leitner lässt sich beim Entgegenkommen Zeit.
Wien - Flüchtlingshelfer und Mitarbeiter von NGOs, die im Migrationsbereich tätig sind, bereiten sich für die kommenden eineinviertel Jahre auf anstrengende Zeiten vor. Bis 2014 sei mit einer Vielzahl harter Abschiebungen aus Österreich zu rechnen, oft nach vielen Jahren Aufenthalts im Land, befürchtet etwa Anny Knapp von der Asylkoordination: "Derzeit kommt es fast wöchentlich zu erzwungenen Ausreisen integrierter Einzelpersonen und Familien mit Kindern. Daran wird sich nichts ändern."
Erst 2014, so die Asylrechtsexpertin, sei Entspannung in Sicht. Dann nämlich, wenn mit der Einführung des neuen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) eine Regelung in Kraft treten wird, die bereits Mitte Juni heurigen Jahres beschlossen wurde: ungewöhnlich lang im Voraus.
Laut Paragraf 56 des Asylgesetzes, der ab 1. Jänner 2014 gelten soll, werden Drittstaatsangehörige nach durchgängigen fünf Jahren in Österreich das Recht haben, einen Antrag auf "Aufenthalt aus besonders berücksichtigenswerten Gründen" zu stellen, wenn sie vor einer Ausweisung stehen. Drei der fünf Jahre müssen sie rechtmäßig im Land verbracht haben, dann winkt ihnen eine Aufenthaltsbewilligung, je nach Integrationsgrad mit oder ohne Arbeitsbewilligung.
Die neue Bestimmung wird die derzeit geltenden, vielfach als ungerecht bezeichneten Regeln für humanitären Aufenthalt ersetzen. Von einem Bleiberecht nach fünf Jahren, wie es etwa die Grünen fordern, könne trotzdem nicht die Rede sein, kommentiert Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun: "Auch wenn ein Ausländer alle Voraussetzungen erfüllt, muss er die Aufenthaltsbewilligung nicht bekommen. Im Gesetz heißt es nur: Er kann."
Zudem sollen die Entscheidungen weiterhin ohne zwingende Einbeziehung des näheren Umfelds der betroffenen Ausländer gefällt werden: Bürgermeister werden also weiterhin nichts von anhängigen Bleibeanträgen erfahren.
Vor allem jedoch, so Asylexpertin Knapp: "Die neue Regelung wird für viele Drittstaatsangehörige zu spät kommen." Denn es sei zu erwarten, "dass der Asylgerichtshof bis 2014 alle sogenannten Altfälle erledigt hat". Und dass viele dieser vor 2008 nach Österreich gekommenen Ausländer bis dahin bereits abgeschoben worden sind: "Die Antragsmöglichkeit nach fünf Jahren müsste es ab jetzt, ab sofort geben", fordert sie daher. (Irene Brickner, DER STANDARD, 6.9.2012)
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Aber es kommt einem bald vor, dass die neuen Zuwanderer, von den alten Zuwanderern nicht ganz gemocht werden.
Ein richtiger Österreicher ist ja höchsten nur ein Baum oder Stein, der aber auch über die Jobiksche Grenze gerollt sein könnte!
Es regiere weiterhin der Neid, nur auf was, würde mich sehr interessieren!
Aber durch geschickte Verhetzungen von einigen die selbst zugereist sind, zB. Sudetendeutschen und ähnliche Gestalten mit prächtigsten Namen wie Vitlatschill, ist beim österreichischem Durchschnittsniveau alles möglich!
IQ 3 bis 4 hätte ein Baumstumpf!
Sorry, aber gut qualifizierte Zuwanderer sind hier sehr willkommen, was man mit der RWR-Card gezeigt hat.
Tatsächlich kommen aber die meisten Ausländer, z.B. Afghanen, hierher, beantragen Asyl und wenn das dann negativ entschieden wird bleiben sie einfach da.
Und nach einigen Jahren bekommen sie als Belohnung für ihren illegalen Aufenthalt dann einen legalen Aufenthalt ... ich finde das unglaublich.
Naja, die meisten der Fälle mit so langer Dauer rühen von vielen, vielen Berufungen gegen negative Asylbescheide her - ich denke, das Asylrecht ist hier zu lax:
Bei negativen Asylbescheiden darf es mMn kein humanitäres Bleiberecht geben, aber der Asylwerber kann dann versuchen, über die RWR-Card reinzukommen, wenn er integriert ist - schließlich hat er dann ja wohl schon einige Deutschkenntnisse und das ist für ihn leichter.
Jeder hat das Recht gegen einen Bescheid zu berufen, vor allem wenn die Bescheide so schleißig sind wie in den Asylentscheidungen.
Deshalb werden ja auch jede Menge erstinstanzliche Entscheidungen aufgehoben, das liegt vor allem an der fehlenden Quantität und Qualität der Sachbearbeiter und nicht an den Asylwerbern.
Die sind die Letzten die Schuld daran sind dass es in Österreich anscheind nicht möglich ist ordentliche Verfahren auf die Beine zu stellen.
Seine Sie vorsichtig mit Ihren Wünschen - nach EINEM negativen Bescheid darf des keine Lösung in eine andere Richtung geben - denn Behörden arbeiten immer exakt und machen ja keine Fehler.
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