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Wien - Im Fall der Wiener Kellerleichen hat die Staatsanwaltschaft Wien gegen die Eissalon-Besitzerin Estibaliz C. erwartungsgemäß Anklage wegen Doppelmords erhoben. Staatsanwältin Ursula Kropiunig bescheinigt in ihrer 21 Seiten umfassenden Anklageschrift, die am Mittwoch zugestellt wurde, der 34-jährigen Frau eine "geradezu einzigartige Kaltblütigkeit und Skrupellosigkeit". Selbst ihre jeweiligen Lebensgefährten hätten bei Estibaliz C. "trotz den von ihr begangenen schauderhaften Taten keine Verhaltensänderung wahrgenommen".
Die Frau, soll im April 2008 ihren Ex-Mann Holger H. und im November 2010 ihren Lebensgefährten Manfred H. getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller ihres Eissalons "Schleckeria" in Wien-Meidling einbetoniert haben. Da sie die psychiatrische Sachverständige für immens gefährlich hält, hat die Anklagebehörde zusätzlich die Unterbringung der Frau in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Der Prozess, den Richterin Susanne Lehr leiten wird, dürfte bereits im kommenden November stattfinden. (APA, 5.9.2012)
Das Urteil ist nicht rechtskräftig - Am Schlusstag versuchte die Gutachterin das Innenleben der 34-jährigen Angeklagten zu erklären
Die Zeugenaussagen von Ex-Partnern zeichnen im Prozess um die "Kellerleichen" ein differenzierteres Bild der Angeklagten. Klare Konturen bekommt es dennoch nicht.
Völlig divergierende Aussagen über Wesensart von Mordopfer Manfred H.
Kein Blickkontakt mit Estibaliz C.
Sie habe ein psychisches Problem, gesteht Estibaliz C. - Aber die Morde an ihren Partnern seien im Affekt passiert, auch wenn sie Mordfantasien gehabt habe
Staatsanwältin fordert Einweisung von Estibaliz C. in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - Verteidiger kritisiert Anklage
Der wohl spektakulärste Mordprozess des Jahres beginnt am Montag. Estibaliz C. steht in Wien vor Gericht, da sie zwei Lebensgefährten erschossen und anschließend einbetoniert haben soll.
Expertise von Gerichtspsychiaterin Kastner liegt vor - Doppelmord-Verdächtige grundsätzlich zurechnungsfähig
Kind soll bei den Eltern der Mordverdächtigen aufwachsen
Überstellung Anfang kommender Woche - Zur Begutachtung durch psychiatrische Sachverständige
"Im Rahmen eines regulären Besuchs" ihres Lebensgefährten
Kind bei Lebensgefährten und Großmutter
Jugendamt und Spital verteidigen Abnahme des Neugeborenen nach der Geburt
Anwalt der Mutter brachte Beschwerde ein - Vater auf Behördenwegen - Pflegschaftsgericht entscheidet über Obsorge
Angebliche Hochzeitspläne von Estibaliz C. sind Leiterin der Justizanstalt Josefstadt nicht bekannt
Mutmaßliche Mörderin brachte Sohn zur Welt - Kind kommt zum Vater
Frau fühlte sich von Opfern unterdrückt und hintergangen - Hochzeit im Jänner 2012 geplant
Laut "News" wurden bei einem Toten massive Schädigungen der Leber und Niere festgestellt - Für Verteidiger ein "Gerücht" - Staatsanwaltschaft hat Toxikologen beigezogen
Staatsanwaltschaft bestätigte dahingehende Untersuchungen
Zeitschrift zitiert aus Polizeiakten - "Etwas Böses hat wieder einmal die Kontrolle über mich ergriffen"
Angeklagte traf vor Auslieferung noch ihre Mutter
Justizministerium sieht Gefährdung bei Ermittlungen - Bisher noch keine verwertbare Aussage von Goidsargi E. C.
Hauptverdächtige im Fall der Meidlinger Kellerleichen bezeichnet Berichterstattung in Interview als "Treibjagd"
Weil es mittlerweilen genügend seriöse Literatur darüber gibt, wie sehr sich entmenschlichte Handlungen auf massive Kindheitsschädigungen zurückführen lassen. Politische Despoten, Serienmörder, Gewaltverbrecher,…. stammen allesamt von massiv schädigenden Eltern ab.
Haben Sie keinerlei Bedenken?
Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung.
Vorweg: Tonfall mäßigen!
Tiefenpsychologen (E. Fromm), Kindheitsforscher (A.Miller), Entwicklungspsychologen (Lloyd deMause), PA (A. Gruen).... sagen dies.
Folgenlos bleiben mÜn miese Eltern für niemanden.
Die Frage ist, inwieweit Unverarbeitetes später "nur" an sich selbst oder an anderen (Sündenböcke; oft eigene Kinder) abreagiert wird: Nicht jedes Kindheitsopfer wird Täter, aber alle Täter waren einmal Opfer.
Ihr erster Mann besaß die Waffen die zu seiner Ermordung führten.
Deswegen ist ihre persönliche Konstitution - Sie hatte Phantasien ihren Mann einmal umzubringen - nicht alleine verursachend gewesen, es tatsächlich zu tun.
Hätte Er keine Waffen gehabt, sage Ich, wäre es nicht geschehen.
Lebenspartner haben mit Waffenbesitz auch Verantwortung für ihre Partner.
Sie besaß ja nicht die Berechtigung zu deren Besitz.
Du hast Recht; bis auf die Frage, wie weit die Lösung einer Ehe in Ordnung ist
War es nur eine staatliche, war man Sich über den möglichen zeitgbegrentzen Character beiderseits im Klaren
wobei, Wer die Lösung will, sollte auch gehen
Todesstrafe war keine zu verhängen
deswegen dieses Verfahren
das solltze alles ordentlich in einem psychologisch/psychiatrischen Gutachten bewertet sein
das erstellte Gutachten nimmt vertrauliche Erzählungen von früheren Phatasien her und konstruiert einen abnormal hochgefählichen Menschen,
unzurechnungsfähig
das ist Sie nicht
Frauen mit ähnlichen Fantasien können auf anderen Lebensweg nie jemand etwas antun
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