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Gegen Martin Graf wurden Ermittlungen begonnen. Seine parlamentarische Immunität wurde indes noch nicht aufgehoben.
Wien - Unerwartete Schützenhilfe von ÖVP und Grünen gibt es für den Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ), gegen den die Staatsanwaltschaft Wien in der Stiftungsaffäre Ermittlungen wegen des Verdachts des schweren Betrugs aufgenommen hat. Grund ist die bisher nicht erfolgte Aufhebung der Immunität Grafs.
Dass die Staatsanwaltschaft dennoch Erhebungen eingeleitet hat, empört den grünen Abgeordneten Karl Öllinger und den Vorsitzenden des Immunitätsausschusses, Wolfgang Großruck (ÖVP). Aus Sicht der Staatsanwaltschaft dagegen ist alles rechtens.
Es könne nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft schon ermittle, obwohl Graf vom Parlament noch nicht ausgeliefert worden sei, sagte Öllinger, der auch im Immunitätsausschuss sitzt, im Gespräch mit der APA. Das sei "sehr irritierend", weil nur das Parlament Ermittlungen in solchen Fällen erlauben könne. "Das ist schlicht eine Katastrophe", meinte er.
Zustimmung kam vom Vorsitzenden des Immunitätsausschusses. Ermittlungen einzuleiten, ohne den Mandatar vorher auszuliefern, "das funktioniert nicht", so Großruck. Man habe dieses Vorgehen der Anklagebehörden schon häufig kritisiert, dennoch komme es immer wieder vor, kritisierte er. Gegen den "Gesetzesbruch" werde voraussichtlich der gesamte Ausschuss Protest einlegen, kündigte Großruck an.
Anders sieht das VP-Klubchef Karlheinz Kopf. Das Einleiten der Ermittlungen gegen Graf sei "verfassungskonform", stellte Kopf in einer Aussendung fest. Die Vorwürfe hätten schließlich nichts mit dessen politischer Tätigkeit zu tun.
Kritik an der "ungeheuerlichen" Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft kam vom BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz. Er plädierte einmal mehr für einen Unterausschuss des Justizausschusses, der die Arbeit der Anklagebehörden kontrollieren solle.
Die Staatsanwaltschaft Wien sieht hingegen keinen Grund zur Aufregung. Ein Antrag auf Aufhebung der Immunität sei nicht erforderlich, wenn die Ermittlungen in keinem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stünden, sagte Staatsanwaltschafts-Sprecherin Nina Bussek. Daher habe man bisher auch kein Auslieferungsbegehren verfasst. Ob es im Verlauf der Erhebungen doch noch dazu kommen könnte, konnte Bussek nicht sagen.
Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer bestätigt im Gespräch mit derStandard.at ein richtiges Vorgehen der Staatsanwaltschaft.
Grafs Pressesprecher Alexander Höferl bezeichnete das Vorgehen der Staatsanwaltschaft im Gespräch mit derStandard.at als "irritierend". Es sei aber offensichtlich, dass die Ermittlungen in keinem politischen Zusammenhang stünden, und es sei auch klar, dass Graf vom Parlament ausgeliefert worden wäre, falls es einen Antrag gegeben hätte. "Und das völlig zu Recht", so Höferl. Die Verfassung sieht vor, dass der Abgeordnete, gegen den ermittelt wird, eine Entscheidung des Parlaments über Aufhebung seine Immunität verlangen kann (siehe Wissen). Graf hat das laut seinem Pressesprecher allerdings nicht vor.
Nationalratspräsidentin Barbara Prammer hat "ganz ehrlich" kein Verständnis für den Protest, denn es gebe "immer wieder" Situationen, wo sich der Ausschuss oder das Plenum beschweren würden, weil Auslieferungsanträge gestellt würden, die gar nicht nötig seien. Man arbeite derzeit aber ohnehin an einer Neuregelung der Immunität: "Außerberufliche Immunität soll es nicht mehr geben", so die Präsidentin im Ö1-Mittagsjournal, sie hofft auf eine Finalisierung im Herbst. (APA/lis, derStandard.at, 5.9.2012)
Wissen: Bundes-Verfassungsgesetz, Artikel 57, Paragraf 3
"Ansonsten dürfen Mitglieder des Nationalrates ohne Zustimmung des Nationalrates wegen einer strafbaren Handlung nur dann behördlich verfolgt werden, wenn diese offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des betreffenden Abgeordneten steht. Die Behörde hat jedoch eine Entscheidung des Nationalrates über das Vorliegen eines solchen Zusammenhanges einzuholen, wenn dies der betreffende Abgeordnete oder ein Drittel der Mitglieder des mit diesen Angelegenheiten betrauten ständigen Ausschusses verlangt. Im Falle eines solchen Verlangens hat jede behördliche Verfolgungshandlung sofort zu unterbleiben oder ist eine solche abzubrechen."
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Also für einen Gesetzestext ist dieser Paragraph eigentlich sehr klar und einfach verständlich geschrieben. - Schade das es anscheinend einige unser Spitzenpolitiker nicht schaffen es zu verstehen.
Bei der Stiftungsaffäre liegt offensichtlich kein Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit vor - deshalb auch keine Immunität. Sollte Herr Graf oder ein Drittel des Immunitätsausschusses allerdings der Meinung sein, dass diese Affäre mit seiner politischen Tätigkeit zu tun hätte, dann könnten Sie einschreiten.
öllinger hat nicht recht, gar nicht und es ist völlig offensichtlich, glasklar!
es gibt kein wenn...
ich verstehe nicht, wieso sie diese möglichkeit sehen, wo sie sich selbst ein bild machen können. sie müssen niemandem, weder mir noch hrn. öllinger noch einem experten glauben. sie müssen nur lesen, was am ende dieses artikels steht, nicht mal suchen müssen sie!
ihre mutmaßung, die sta hätte absichtlich einen fehler gemacht um hrn. graf zu schützen, ist absurder unsinn! diejenigen, die behauptet haben, die vorgangsweise wäre unkorrekt, haben den fehler gemacht.
Was soll es da für einen Verfahrensmangel geben, wenn selbst Grafs Pressesprecher (!) feststellt, dass kein politischer Konnex vorliegt? Noch "offensichtlicher" geht´s nicht - das ist ein geradezu klassischer Anwendungsfall für das Gesetz. Öllinger rudert hier irgendwo herum, nicht zurück, nicht vor, anstatt zuzugeben, dass seine Aufregung völlig überzogen war.
2009 hat die STA in der Causa Seibersdorf -Graf die Auslieferung verlangt und auch erhalten. Was Seibersdorf betrifft -ich war einer von den ganz wenigen, die gegen die Praktiken Grafs dort lange vorher Stellung genommen haben. Das gilt auch für die Stiftungsaffäre! 2006 wurde die Stiftung gegründet, da scharrte Graf, der Bezirksparteiobmann der FPÖ in Donaustadt, schon in den Startlöchern für die NR-Wahl. Graf selbst hat seine Wahl (bzw. die Unterstützung durch 109 Abg.) zum 3. Präsidenten beim Zensurversuch gegen den ORF-Report wg. der Stiftungsaffäre ins Spiel gebracht. Siehe http://www.stopptdierechten.at/2012/06/0... #more-4319
es geht hier weder um seibersdorf noch darum, ob hr. graf irgendetwas unanständiges getan hat. es geht einzig um eine formale rechtsfrage, die sie bzw. auch der vorsitzende des immunitätsausschusses beurteilt haben. jeder, der die verfassung gelesen hat, sieht, dass ihre beurteilung absolut falsch ist. da gibt es keinen interpretationsspielraum keine unklaren bestimmungen und auch keine verschiedenen auslegungsmöglichkeiten. ihre ansicht ist glasklar falsch, zu 100%!
bedauerlich ist, dass die mitglieder des immunitätsausschusses die ein oder zwei artikel des bvg nicht kennen und noch bedauerlicher, dass sie kommentare abgeben ohne nachzusehen. äußerst bedauerlich aber ist, dass sie selbst jetzt noch auf ihrer auslegung beharren.
ich versteh Sie nicht, Herr Öllinger! Auch Verfassungsrechtler Heinz Mayer bestätigt, dass das Vorgehen der Staatsanwaltschaft korrekt ist. Was bezwecken Sie damit, auf Ihrem Standpunkt zu beharren, obwohl damit nur vom Kern der Sache,dass es wichtig ist, gegen Graf strafrechtlich zu ermitteln, ablenkt ?
sehr geehrter herr öllinger, soweit ich weiß, ist ein zum überfluss gestellter antrag auf auslieferung für spätere und ähnlich gelagerte fälle nicht präjudizierend.
Lieber Karl!
Du gehst in diesem posting (nehme an, dass das du bist) genau Null auf die hier vorgebrachten Argumente gegen Euren Aufschrei ("Katastrophe"!) ein.
nochmals das Wichtigste:
Die STA muss eine Entscheidung des NR darüber einholen, ob Zusammenhang mit berufl. Tätigkeit im NR vorliegt "... wenn dies der betreffende Abgeordnete oder ein Drittel der Mitglieder des mit diesen Angelegenheiten betrauten ständigen Ausschusses verlangt."
Der "Betroffene" selbst bestätigt, dass kein Zshang...besteht; und 1/3 des Immunitätsausschusses hat bisher auch nicht eine Entscheidung des NR verlangt. Die STA kann also bisher ermitteln wie sie will.
So what?? - Ist doch klar.
Wollt ihr tatsächlich im Immunitätsausschuss den Antrag stellen, der NRmö
Optik in dieser causa: Die politische Klasse verteidigt sich selbst - wie übrigens auch bei der Neuregelung der Parteienförderung. Was haben die Grünen im Verein mit SPÖ und ÖVP gemacht? Sie haben einfach die bisherige Förderung im Bund, einschließlich Wahlkampfkostenrückerstattung, als zukünftige Mindestgrenze (!) festgeschrieben und das Ganze auch noch mit Verfassungsmehrheit (!!) abgesichert. Diese Partei ist auch nicht mehr das, was sie nie war.
"polit-talking", dann könnte es ja im zusammenhang mit seiner beruflichen tätigkeit stehen. Und dann müssten die Damen und Herren im Nationalrat dann ja gefragt werden, ob gegen sie ermittelt werden darf. Volksvertreter eben
Herr Öhlinger ich halte sie für einen integeren Politiker. Ich glaube ihnen auch sofort, dass sie aus redlichen Motiven gehandelt haben. Fakt ist: Sie irren. Das ganze ist eine rein rechtliche Frage und die ist eindeutig. Meine Hochachtung wäre groß, wenn sie sagen könnten: Ich habe geirrt.
bedauerlich ist allerdings, dass derart falsche behauptungen aufgestellt werden, weil man den blick ins gesetz (ich habe das über ris getan, hat etwa 2 minuten gedauert) unterlässt.
herumrudern hilft nicht, es ist eine ganz bieder rechtliche frage, die mit den handelnden personen und irgendwelchen früheren ereignissen absolut null zu tun hat. und diese rechtliche frage ist glasklar!
ich werde in zukunft noch weniger glauben, was ich höre. ohne sich selbst ein bild zu machen ist man hilflos.
dass jede andere meinung entweder völlige unkenntnis oder absichtliche umdeutung beweist!
dass der betroffene so argumentiert ist nahe liegend, aber die anderen abgeordneten haben mich schwer enttäuscht! man braucht keinen verfassungsexperten um diesen artikel zu verstehen!!!
schwafeln sie immer ins blaue???
Naja, das Gesetz an sich ist problematisch, da die Anklagebehörden so quasi selbst entscheiden können, ob der Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit besteht oder nicht.
Ich sehe eigentlich keinen Grund, warum nicht erst der Immunitätsausschuss darüber entscheiden soll.
aber zuerst muss man es richtig anwenden und verstehen!
ich sehe nicht ein, wieso es überhaupt eine außerberufl. immunität geben soll.
das derzeitige gesetz überlässt der sta zu entscheiden, ob sie einen zusammenhang mit dem beruf sieht. ABER der beschuldigte selbst oder ein drittel des immunitätsausschusses können einspruch erheben und dann muss erst wieder ein antrag eingebracht werden. das macht sinn, denn wie soll man einen antrag begründen, wenn man gar nicht ermitteln darf? die sta hat also keineswegs frei fahrt!
in diesem fall lag das problem aber darin, dass einzelne abg. "skandal" und "katastrophe" riefen, wo alles korrekt zuging!
wo fallen denn die grünen um?
öllinger gehts offensichtlich um die rechtliche vorgehensweise, die ja im fall graf/seibersdorf eine andere war, und nicht darum, dass die sta nicht ermitteln soll
denn selbst die blauen behaupten, dass sie im falle des falles der auslieferung zustimmen würden
und damit auch Öllinger stellen durch ihre Vorgehensweise eine rechtmäßige Ermittlung der STA als nicht rechtmäßig hin.
Sie erwecken überdies den Eindruck, dass man zusammenhält, wenn es gegen einen "Unsrigen" geht und sind damit der politischen Hygene nicht gerade zuträglich.
Sie erwecken auch den Eindruck, dass sie die Gesetzesbestimmungen über die behördliche Verfolgung von Abgeordneten nicht so richtig verstanden haben.
Ich nenne es Inkompetenz!
P.S. Ich bin der letzte, der unsere Justiz verteidigt - siehe auch meine Postings diesbez. - aber in diesem Fall ist das Vorgehen der Justiz einwandfrei und makellos!
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