Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate

Karl-Heinz Grasser: Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Wien/Vaduz - Die österreichische Justiz wird in der Causa Buwog weiter auf die im April 2011 bei einem liechtensteinischen Treuhänder beschlagnahmten Akten warten müssen. Das Staatsgericht in Vaduz hat einer Beschwerde gegen ein Urteil des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes vom April 2012 teilweise stattgegeben, "eine Ausfolgung der Akten kann somit derzeit nicht erfolgen", hieß es in einer Pressemitteilung der Liechtensteiner Verfassungsrichter. Begründet wird das unter anderem mit der Verletzung der Geheim- und Privatsphäre der Beschwerdeführer. Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter hat das zwar eine Verzögerung zur Folge, da sein Mandant aber ohnehin die Unterlagen der Staatsanwaltschaft übergeben habe, ändere sich an der Sache substanziell nichts.
Ander sieht das SPÖ-Klubchef Josef Cap. Er spricht sich dafür aus, dass das Justizministerium nun Druck macht. "Das kann man auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit erwarten, dass Liechtenstein das macht und sich international nicht als Beschützer mutmaßlicher Rechtsbrecher darstellt", wird Cap im "Kurier" zitiert. Die Staatsanwaltschaft bleibe an dem Fall dran, beruhigte ein Sprecher von Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP).
Die Liechtensteiner Richter werden ihre Entscheidung schriftlich erst in zwei Wochen vorlegen. Sie begründeten ihren Spruch damit, dass nur ein Teil der Akten an Österreich übergeben werden dürfe, die Vorrichter aber die Ausfolgung des gesamten Aktes beschlossen hätten.
Das Staatsgericht teilt zwar die Meinung des Obersten Gerichtshofes, dass "vorexistierende Klientenakten" beschlagnahmt werden dürften - "im Gegensatz zu Dokumenten, die während des Mandatsverhältnisses entstanden sind". Unter vorexistierenden Klientenakten wird Material verstanden, das dem Wirtschaftsprüfer vom Klienten zur Prüfung übergeben worden ist.
Aber: "Auch wenn es sich bei dem beschlagnahmten Aktenkonvolut größtenteils um vorexistierende Akten handelt, war die angefochtene Entscheidung des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes trotzdem aufzuheben, da gemäß der angefochtenen Entscheidung auch während des Mandatsverhältnisses entstandene Akten ausgefolgt werden sollten." Diese "privilegierten Akten" müssten daher in einem zweiten Verfahrensgang ausgesondert und an die Beschwerdeführer zurückgegeben werden.
Die österreichischen Ermittler erhofften sich, aus den Unterlagen neue Aufschlüsse über mögliche Provisionsflüsse an Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Zusammenhang mit der Buwog-Affäre zu erhalten. Grasser bestreitet, von der Millionenprovision profitiert zu haben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verwies darauf, dass die Entscheidung des Liechtensteiner Staatsgerichtshofs nicht endgültig sei. "Die Entscheidung, ob wir die Unterlagen erhalten, ist derzeit nur aufgeschoben", sagte ihr Sprecher.
Die Vorsitzende des Korruptions-Untersuchungsausschusses, die Grüne Gabriela Moser, bezweifelt, ob ohne die Akten aus Liechtenstein eine Anklage Grassers in der Buwog-Affäre möglich wäre. "Die juridische Schiene in Richtung Anklage oder nicht hängt sehr stark von diesem Aktenmaterial ab", sagte sie. Die politische Verantwortung Grassers für den Skandal hält Moser dagegen ohnehin schon für geklärt.
Ainedter hingegen sieht durch den Entscheid des Liechtensteiner Staatsgerichts nur Verzögerungen, die der Sache nichts Gutes tun. Auf das Verfahren habe die Akten-Affäre in Liechtenstein keinen Einfluss, denn Grasser habe seine Unterlagen der Staatsanwaltschaft vor zwei Jahren bereits zur Verfügung gestellt, betonte der Anwalt. Zudem sei es in den vergangenen Monaten zu einem Stillstand bei den Ermittlungen gekommen. "Da tut sich gar nix", sagte der Anwalt am Mittwoch.
Es habe keine Geldflüsse von Meischberger oder anderen Personen an Grasser gegeben. Deshalb könne er nicht nachvollziehen, was sich die Staatsanwaltschaft von den Unterlagen erhoffe.
Zweifel lässt das liechtensteinische Gericht daran erkennen, ob die juristischen Grundlagen für das Rechtshilfeansuchen Österreichs überhaupt gegeben sind: Es gebe Begründungsmängel in der angefochtenen Entscheidung, "insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die dem Rechtshilfeersuchen beigefügte österreichische Beschlagnahmeanordnung eine genügende Grundlage für die Gewährung der Rechtshilfe bildet." Der Fürstliche Oberste Gerichtshof werde sich in einem zweiten Verfahrensgang "auch mit diesem Begründungsmangel zu befassen haben". Dazu erklärte die WKStA: "Aus unserer Sicht ist das ein ordnungsgemäßes Rechtshilfeersuchen."
Die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich bekämpfte der Treuhänder bis zum Obersten Gerichtshof in Liechtenstein, wo er im Mai eine Niederlage erlitten hatte. Als letzte innerstaatliche Möglichkeit in Liechtenstein legte er danach Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, was in Österreich einer Verfassungsklage mit behaupteten Grundrechtseingriffen entspricht. (APA, 5.9.2012)
Der Porsche, für den Karl-Heinz Grasser zu geringe Leasingraten bezahlt haben soll, sei zwar auf Grassers Wahlonkel gemeldet, aber nie von ihm genutzt worden
Ex-Finanzminister Grasser hat sich gegen Mosers Vorwurf, "Schutzpatron der Steuersünder" zu sein, erfolgreich gewehrt
Eine Gegenüberstellung mit seinem Steuerberater verlief für Karl Heinz-Grasser laut Format-Bericht nicht gut
Nach dem Bezirksgericht entschied auch das Landesgericht gegen Grasser. Sein Anwalt spricht von einem "Fehlurteil"
Grasser will "kein Opferlamm sein", das Urteil in der Schadenersatzklage des Ex-Finanzministers ergeht schriftlich
Wenn ich dies recht verstehe könnte ja noch ein (wesentlicher) Teil der Akten freigegeben werden. Es müßte nur das Ansuchen richtig von unserer Staatsanwaltschaft formuliert werden.
Also: die Chancen sind noch nicht gänzlich vertan.
Frage an die Staatsanwaltschaft: Warum ist man nicht fähig die Ansuchen an FL richtig zu formulieren?
Herr Grasser hat nach eigener Aussage alles offen gelegt, sämtliche Kontenbewegungen im In- und Ausland, alle Unterlagen freiwillig und gerne herausgegeben. Schließlich habe er ja gar nichts zu verbergen, alles sei sauber, sogar supersauber.
Er habe auch seine Steuerberater von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Mehr könne er nicht tun und er habe ja nur den einen Wunsch, dass das Verfahren möglichst bald stattfindet, sagt sein Anwalt.
Aus Liechtenstein sind demnach keine neuen Informationen zu erwarten.
Warum tun Grassers Anwälte und Treuhänder dann alles, um die dortigen Unterlagen zu blockieren? Das kann ja nur gegen den erklärten Willen von KHG sein.
Oder, gibt es eine andere Erklärung?
Es geht wohl um Unterlagen zu Stiftungen bzw Konten, von denen er behauptet, dass sie ihm nicht gehören. Solche quasi fremden Unterlagen kann er logischerweise auf keinen Fall frei- bzw herausgeben (wenn er lügt, muss er bei der Linie bleiben; wenn er die Wahrheit sagen sollte, dann hat er wirklich keinen Zugriff drauf).
Vielleicht ist das auch eine taktische Finte der Verteididung.
Vielleicht gibt es da wirklich keine entscheidende neuen Informationen und man ziert sich so, damit die Staatsanwaltschaft einen grossen Teil seiner Zeit und Energie dafür aufwendet, um an diese Akten heranzukommen, welche sich dann als flop erweisen.
Das wäre auch PR-mässig ein gag und frustrierend für die Staatsanwaltschaft.
Wie hier schon sehr viele in die Richtung vermuteten, dann bleiben Schuld- und Unschuldsvermutung weiter intakt, und der Staatsanwalt wird wohl eher nicht locker lassen, oder braucht man beim khg vielleicht doch eine Schüsselentscheidung?
Aber, eine doch eher sehr seltsame Vernebelungsaktion im Fürstentum, dies können wahrscheinlich nur mehr Grassis Amigos nachvollziehen, weil er hat sicher die weiseste Weste, gel?
Haben die Liechten überhaupt Gesetze, oder ist der Fürst das lebendige Gesetzt?
Unsere Massenblätter schreiben: Die Gesellschaft verkommt, Eigentum wird gefährdet, Fassadenbeschmierer, Kübelanzünder, Tierschützer, Anarchie !!
Die Doofis lesen das in der U und sind innerlich ehrlich empört, währenddessen zocken die Politgauner jeden Tag Millionen ab, unterstützt von einer Rechtsanwaltsarmada die offenbar 3 x schlauer ist als unsere tolle Justiz, die ablenkungsweise nur noch von Fußfesseln ja/nein stammelt.
wenn ihr bei rot über die unbefahrene Kreuzung geht, wenn euer Hund ein Trümmerl macht, wenn ihr einen Tschick auf den Gehsteig schmeisst, oder wenn ihr sonst irgendwelche allerschwerst staatlich zu ahndende Vergehen begeht, denkt an die Polit-Promis, zB an frühere Minister die Millionen straffrei abzocken, staatlich unbelästigt.
"Die Landespolizei hat insgesamt 120 Mitarbeiter, wovon 83 Polizisten sind."
"Das Fürstentum besitzt seither keine eigene Armee mehr (...) Während des Zweiten Weltkriegs wollte die Schweiz das Territorium des Fürstentums Liechtenstein in ihre Landesverteidigung einbeziehen, da die liechtensteinische Topographie günstige Voraussetzungen für einen Angriff auf die schweizerische Landesgrenze im Rheintal bot. Liechtenstein lehnte dies jedoch ab, da es fürchtete, dies würde seine Beziehungen zum nationalsozialistischen Deutschland übermässig belasten." (Wikipedia)
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.