Die Stadtschwarzen bleiben auf ihren gesammelten Unterschriften sitzen. Laut Magistrat ist die Fragestellung nicht konform mit der Wiener Stadtverfassung.

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Wien - Es ist eine Entscheidung, die die Wiener Rathausbeamten selbstverständlich völlig weisungsfrei getroffen haben, dennoch sorgt sie bei Bürgermeister Michael Häupl (SP) für eine gewisse Zufriedenheit: Die Volksbefragung zum Parkpickerl, so wie die VP sie sich gewünscht hatte, sieht man im Magistrat nicht als rechtskonform an.

In dem Bescheid, der Montagnachmittag erging, stellte die MA 62 fest, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften eingelangt sei. Die Fragestellung "Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?" sei aber nicht zulässig, da sie sich auf Gebühren beziehe - und über die könne man nun einmal nicht abstimmen lassen.

Berufung gegen Bescheid

VP-Obmann Manfred Juraczka kündigte am Dienstag an, er wolle gegen den Bescheid Berufung einlegen. Bleibt diese erfolglos, sollen Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof befasst werden. Außerdem will die VP kommenden Freitag im Gemeinderat einen Neuwahlantrag einbringen. Die VP hatte im Juli ein Gutachten von Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgelegt. Demnach sei die VP-Frage mit der Einrichtung von Kurzparkzonen verknüpft und nicht mit einer Gebührenpflicht, also sei die Fragestellung zulässig.

Der Rechtsweg stehe der Volkspartei selbstverständlich frei, sagte Häupl, betonte aber gleichzeitig: "Auch 150.000 Unterschriften setzen die Stadtverfassung nicht außer Kraft." Und dann gab es noch einen kräftigen Seitenhieb auf Manfred Juraczka: "Ich teile diese Nonchalance nicht, mit der manche mit der Stadtverfassung umgehen, auf die sie immerhin geschworen haben", sagte der Bürgermeister.

Koppelung mit Wehrdienstfrage schwierig

Zur Volksbefragung, die die Stadtregierung fürs Frühjahr in Aussicht gestellt hat, erklärte Häupl, diese werde in der Fragestellung keinen Bezug zu den Gebühren haben. Wann sie stattfinden soll, das werde man in der Regierung "in den nächsten Tagen diskutieren".

Zuletzt hatte Häupl die Frage in den Raum gestellt, ob man sie mit der Volksbefragung zur Wehrpflicht koppeln könne, das ist freilich juristisch schwierig: Für die österreichweite Wehrpflicht-Befragung ist eine Bundeswahlbehörde zuständig, für das Parkpickerl die Wiener Landeswahlbehörde. Laut Innenministerium müssen die beiden Wahlgänge getrennt voneinander abgehalten werden - der Standard berichtete.

Wie die Fragestellung aussehen wird, soll in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden. Möglich ist ein Zonenmodell, bei dem das Parkpickerl in den Außenbezirken billiger sein wird als in zentrumsnahen Bezirken. Am Montag tagte die erste Expertenrunde im Rathaus, kommende Woche wird weiterverhandelt. (Bettina Fernsebner-Kokert/Andrea Heigl, DER STANDARD, 5.9.2012)