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Die Stadtschwarzen bleiben auf ihren gesammelten Unterschriften sitzen. Laut Magistrat ist die Fragestellung nicht konform mit der Wiener Stadtverfassung.
Wien - Es ist eine Entscheidung, die die Wiener Rathausbeamten selbstverständlich völlig weisungsfrei getroffen haben, dennoch sorgt sie bei Bürgermeister Michael Häupl (SP) für eine gewisse Zufriedenheit: Die Volksbefragung zum Parkpickerl, so wie die VP sie sich gewünscht hatte, sieht man im Magistrat nicht als rechtskonform an.
In dem Bescheid, der Montagnachmittag erging, stellte die MA 62 fest, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften eingelangt sei. Die Fragestellung "Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden?" sei aber nicht zulässig, da sie sich auf Gebühren beziehe - und über die könne man nun einmal nicht abstimmen lassen.
VP-Obmann Manfred Juraczka kündigte am Dienstag an, er wolle gegen den Bescheid Berufung einlegen. Bleibt diese erfolglos, sollen Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof befasst werden. Außerdem will die VP kommenden Freitag im Gemeinderat einen Neuwahlantrag einbringen. Die VP hatte im Juli ein Gutachten von Verfassungsrechtler Heinz Mayer vorgelegt. Demnach sei die VP-Frage mit der Einrichtung von Kurzparkzonen verknüpft und nicht mit einer Gebührenpflicht, also sei die Fragestellung zulässig.
Der Rechtsweg stehe der Volkspartei selbstverständlich frei, sagte Häupl, betonte aber gleichzeitig: "Auch 150.000 Unterschriften setzen die Stadtverfassung nicht außer Kraft." Und dann gab es noch einen kräftigen Seitenhieb auf Manfred Juraczka: "Ich teile diese Nonchalance nicht, mit der manche mit der Stadtverfassung umgehen, auf die sie immerhin geschworen haben", sagte der Bürgermeister.
Zur Volksbefragung, die die Stadtregierung fürs Frühjahr in Aussicht gestellt hat, erklärte Häupl, diese werde in der Fragestellung keinen Bezug zu den Gebühren haben. Wann sie stattfinden soll, das werde man in der Regierung "in den nächsten Tagen diskutieren".
Zuletzt hatte Häupl die Frage in den Raum gestellt, ob man sie mit der Volksbefragung zur Wehrpflicht koppeln könne, das ist freilich juristisch schwierig: Für die österreichweite Wehrpflicht-Befragung ist eine Bundeswahlbehörde zuständig, für das Parkpickerl die Wiener Landeswahlbehörde. Laut Innenministerium müssen die beiden Wahlgänge getrennt voneinander abgehalten werden - der Standard berichtete.
Wie die Fragestellung aussehen wird, soll in den kommenden Monaten ausgearbeitet werden. Möglich ist ein Zonenmodell, bei dem das Parkpickerl in den Außenbezirken billiger sein wird als in zentrumsnahen Bezirken. Am Montag tagte die erste Expertenrunde im Rathaus, kommende Woche wird weiterverhandelt. (Bettina Fernsebner-Kokert/Andrea Heigl, DER STANDARD, 5.9.2012)
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Hätte Kreisky 1978 auch so gehandelt
- erst Zwentendorf in Betrieb nehmen und nach einem Jahr das Volk fragen ob sie es wieder abschaffen wollen (nachdem eh nix passiert ist inzwischen)
--> wir hätten heute ein Atomkraftwerk.
Die Vassi regiert am Volk vorbei - die nächsten Wahlen werden ihr zeigen, was Demokratie ist.
Einerseits jubilieren die Wiener Linien dank der verbilligten Jahreskarte über steigende Fahrgastzahlen, andererseits ist die Platzkapazität der öffentlichen Verkehrsmittel erschöpft. Als eine erste Maßnahme werden im Rahmen eines Pilotversuchs nun sogar Sitzplätze aus einer Straßenbahn ausgebaut
http://wien.orf.at/news/stor... s/2548818/
Ich habe das immer wieder gepostet und unsere Sektenbrüder wollten das nie wahrhaben ...
Intervalle Stoßzeiten:
37: 7 Min
38: 6 Min
40: 6 Min
41: 6 Min
42: 8 Min
Das heißt bei (nur theoretisch möglicher) Gleichverteilung, dass Sie auf einem Schienenstrang in 6 1/2 Minuten ca. 5 Züge haben. Da aber eine Gleichverteilung praktisch unmöglich ist, werden Sie einmal in 2 Minuten 3 Züge haben und dafür wieder
in 4 Minuten 2 Züge.
Wie wollens bei der Dichte die Kapazität noch steigern?
Sie sind doch ein Grünologe? Dann müßtens doch an Ihre Bibel: "Grenzen des Wachstums glauben" - die gilt genauso für Kapazitäten von Massenverkehrsmitteln.
Kann er nicht. Es gibt keine Möglichkeit die Dauer des Fahrgastwechsels zu steuern - dadurch brauchen die Züge Mindestabstände - erkundigen Sie sich halt bei der Wr. Linien.
Sicherheitsabstand muß auch größer sein - der Bremsweg von einem 38t - Gefährt ist bekanntlich länger als von einem 1,5t Auto.
Im Gegensatz zu Ihnen glaube ich nicht - sondern überlege mir die Dinge oder mache mich schlau bevor ich poste.
alle die aufgeregten autobürger im forum mögen einmal kurz nachdenken, was ihnen der rechtsstaat bringt und warum man rechtsstaatliche verfahren nicht einfach nach belieben außer kraft setzen kann.
ohne rechtsstaatliche garantien wäre nämlich die hierorts so hochgepriesene demokratie net amal a lercherschas (wie man zb in russland deutlich sehen kann).
Die Verfassungskonformität einer Frage, die sich gegen die politischen Wünsche des Wr. Bürgermeisters richtet, exklusiv von der MA 62 prüfen zu lassen (die als Teil des Magistrats direkt dem Bürgermeister untergeordnet und daher an seine Weisungen gebunden ist), bezeichnen Sie als rechtsstaatliches Verfahren? Da würde mich ehrlich gesagt Ihre Definition von "rechtsstaatlich" interessieren...
hm, tja - blöde sache, dass mit den gesetzlichen zuständigkeiten...
wenn ich einen streit mit ihnen habe, weil sie ihr auto immer in meinem hof abstellen, um die parkgebühr zu sparen, dass kann ich mir auch nicht aussuchen, welchen richter ich bei welchem gericht damit befasse - nur weil der vielleicht ein alter kumpel ist und ich mich bei dem "sicherer fühle".
wissen's was: deswegen gibt es kontrollen - in diesem fall durch die bescheidbeschwerde beim verfassungsgerichtshof.
und jetzt stellen wir uns ihre befriedigung vor, wenn der vfgh aussprechen sollte, dass der bescheid rechtswidrig war und die volksbefragung gemacht werden muss und das ergebnis in ihrem sinne ausgeht - aahhh!
Sie haben die perfide Methodik nicht verstanden, die zu Ihrem "rechtsstaatlichen Verfahren" geführt hat:
1) Die Fragestellung lautete sinngemäß: "sollen in Wien bestehende Kutzparkzonen erweitert werden?"
2) Der Wortlaut der Fragestellung, die zur Abgabe der gültigen Stimmen geführt hat, darf zur eigentlichen Befragung nicht mehr verändert werden.
3) Das "Prüfverfahren" inklusive aller Instanzen dauert bis NACH der Einführung der neuen KpZ; wenn dieses erwartungsgemäß positiv ausfällt, werden
4) Die NEUEN Zonen dadurch zu BESTEHENDEN Zonen, die Befragung wird obsolet und kann nun völlig stressfrei zum Hohn der WählerInnen und um teures Geld durchgeführt werden, um funktionierende Demokratie vorzutäuschen.
Haben Sie gestern nicht aufgepasst? Wurde Ihnen eh schon mehrfach mitgeteilt:
Volksbefragung 2010 (City Maut):
Ergebnis der VolksBEFRAGUNG
https://www.wien.gv.at/advbeferg... ebnis.aspx
---
Antrag auf VolksBEFRAGUNG 2012 (Kurzparkzonen):
Die Unterzeichnerin/Der Unterzeichner beantragt die DURCHFÜHRUNG EINER VOLKSBEFRAGUNG gemäß § 112a Abs. 3 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien zeitgerecht vor der Einführung weiterer Kurzparkzonengebiete.
Die zu stellende Frage gem. § 112a Abs 5. der Verfassung der Bundeshauptstadt lautet:
„Sollen in Wien weitere Kurzparkzonengebiete (bezirksweise oder in Bezirksteilen) eingeführt werden“?
Was genau hat Ihr seltsames Posting mit meinem zu tun, in dem ich einen Link zur Gemeinde über die letzte Volksbefragung und eine wörtliche Zitation zur Unterschriftenliste für die Befragung zur Ausweitung der Kurzparkzonen?
Also was meinen Sie genau?
Btw.: Ich habe Unizeugnisse über 20 Wochenstunden über juristische Vorlesungen ...
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