Kampf gegen Taschenverträge

4. September 2012, 17:56
  • Zahlreiche österreichische Bauern haben in Ungarn Ackerland erworben - nicht 
immer mit ganz legalen Methoden.
    foto: reuters/balogh

    Zahlreiche österreichische Bauern haben in Ungarn Ackerland erworben - nicht immer mit ganz legalen Methoden.

Jahrelang haben Österreicher ungarische Grundverkehrsgesetze beim Kauf von Ackerland umgangen

In österreichischen Medien wurde zuletzt mehrfach berichtet, dass die ungarische Regierung österreichische Bauern mit Grundbesitz in Ungarn drängt, ihren Boden an den Staat zu verkaufen. Diese Vorgänge sind unabhängig von drohenden Enteignungen zu sehen, die den Naturschutz betreffen, sondern hängen mit den sogenannten "Taschenverträgen" zusammen, die in den vergangenen Jahren häufig abgeschlossen wurden.

Ungarn wurde beim EU-Beitritt eine Übergangsfrist bis 2011 gewährt, um den Erwerb von landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Ausländer zu beschränken. Grundsätzlich dürfen weder ausländische Privatpersonen noch Unternehmen in Ungarn landwirtschaftlichen Grund und Boden erwerben. Diese Frist wurde von der EU-Kommission Ende 2010 bis 2014 verlängert. Während der Übergangsperiode können ausländische Privatpersonen landwirtschaftlichen Grund nur dann erwerben, wenn die im Gesetz konkret geregelten Sachverhalte zutreffen: Erbe, Ersitzung, Enteignung, Erwerb bei Versteigerung im Rahmen der Wiedergutmachung, mindestens drei Jahre lang in Ungarn niedergelassen und landwirtschaftlich tätig.

Derartige Beschränkungen sind der Republik Österreich nicht fremd. Jedes Bundesland verfügt über dementsprechende Grundverkehrsgesetze, die den Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen beschränken bzw. unter eine Genehmigungspflicht stellen.

Zur Umgehung dieser ungarischen Bestimmungen wurden verschiedene Konstruktionen gewählt, die alle gemeinsam haben, dass der "ausländische Eigentümer" nach außen hin nicht auftritt; im Grundbuch scheint ein ungarischer Staatsbürger als Eigentümer auf. Diese Verträge werden in Ungarn als "Taschenverträge" bezeichnet.

Nach ungarischem Zivilrecht sind derartige Umgehungsgeschäfte nichtig. Die ungarische Regierung steht daher vor der Frage, wie sie diese Taschenverträge behandelt, zumal die Übergangsfrist 2014 ablaufen wird. Zwei Maßnahmen sind geplant:

  • Die Erlassung eines modernen Grundverkehrsgesetzes, dessen Ent wurf bereits vorliegt. In Zukunft soll die Übertragung von landwirtschaftlichem Grund und Boden einer behördliche Genehmigung unterworfen werden. Ausdrücklich ist im Entwurf vorgesehen, dass die Transaktion untersagt werden kann, wenn es sich um die bloße "Legalisierung" eines Taschenvertrages handelt und wenn seitens der Behörde eine Umgehungsabsicht vermutet wird.
  • Im neuen ungarischen Straf gesetzbuch, das im Juli 2013 in Kraft treten wird, werden Umgehungshandlungen zum Erwerb von Ackerland unter Strafe gestellt - mit einem Strafrahmen von ein bis fünf Jahren Haft. Bestraft werden nicht nur die Vertragsparteien des nichtigen Vertrages, sondern auch die bei der Vertragserrichtung mitwirkenden Anwälte und Notare.

Bei bestehenden Verträgen gilt, dass diese Rechtsgeschäfte nach ungarischem Recht nichtig sind und die daraus "berechtigten" Personen ihre Ansprüche auf Erwerb und Verbücherung des Eigentumsrechtes nicht durchsetzen können. Vielmehr droht diesen Verträgen auch der Eingriff durch staatliche Organe, um einen rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen; dabei droht sowohl das eingesetzte Kapital als auch der vermeintlich erworbene Grund und Boden verlorenzugehen.

Vorbild Österreich

Österreicher haben in den letzten Jahren mit tatkräftiger Unterstützung ungarischer Rechtsberater sehenden Auges Umgehungsgeschäfte abgeschlossen - in der Hoffnung, dass nichts passieren werde und der Erwerb von Ackerland ab 2014 legalisiert werden kann. Es darf jetzt - bei aller Kritik an anderen Maßnahmen der Regierung Orbán - nicht verwundern, dass der ungarische Staat darauf reagiert und gegen diese Umgehungskonstruktionen vorgeht. Ironischerweise sind gerade die strengen österreichischen Grundverkehrsgesetze Vorbild für Ungarns neue Regelungen. (Fanni Hahn, Wolfgang Friedl, DER STANDARD, 5.9.2012)

FANNI HAHN ist Rechtsanwältin in Budapest und niedergelassene Anwältin in Wien, WOLFGANG FRIEDL ist Rechtsanwalt in Wien.

So weit so gut. Welche Absicht steckt dahinter?

Soll der Staat der neue Eigentümer werden oder erhalten die ehemaligen Besitzer das Ackerland retour?

Wer wird das Ackerland dann bewirtschaften?

Werden nur einige (reiche) ungarische BürgerInnen in den Genuss kommen, das „neue“ Ackerland danach erwerben und nutzen zu können?

Dank an die Redaktion für den informativen Artikel!

Dieser Artikel is überraschend gut und sachlich.

Das Problem wird aufgezeigt. Gratuliere!

Man sollte das eher nüchtern betrachten

M.E. ist es besser wenn ein Ausländer Äcker bewirtschaftet als wenn diese brach daliegen würden weil eben der ungarische Besitzer nicht die Finanzen und/oder das knowhow hat dieses Land zu bewirtschaften.
Ich habe nichts gegen Brachflächen und betrachte diese als sehr wichtig für die Erhaltung der Biodiversität. Aber es ist doch wohl sinnvoller Äcker im eigenen Land zu bewirtschaften als Nahrung aus dem Ausland einzuführen. Und wenn auch ein Teil des Ertrages exportiert wird dann ist dies doch der Handelsbilanz des Staates nützlich. Nur sollte man halt im Falle von diesen Gewinnen ein Regelwerk schaffen dass dieGewinne so weit wie möglich im Land wiederinvestiert werden und nicht abgesaugt werden. Wenn letzteres derFall ist,dann Enteignung

die ehemaligen ungarischen Kolchosen wurden doch schon alle verkauft.
Mit nichten nur an Österreicher.
Die Abwanderung von Produktionsbetrieben macht vor der Landwirtschaft keinen halt.

Andere kommen damit sogar postiv in die Medien
http://www.youtube.com/watch?v=NncRIZ7Afq8

sachlich-informativ ist er, der Artikel, stimmt.

Gut wäre es aber auch, wenn darauf hingewiesen würde, dass die ungarische Landwirtschaft inzwischen völlig im Arßsch ist, aufgrund des Mangels an Investitionen, auch durch Ausländer.

Das soll kein Plädoyer für diese hinterfotzigen Taschenverträge sein, aber einfach generell alle Ausländer rauszudrücken ist auch nicht gerade klug.

Im übrigen dürfen sich chinesische Unternehmen durchaus kräftig mit ung. Ackerland eindecken.
Nicht erst seit Orban.

Schon die Regierung Orbán I hatte den Kampf gegen die angeblich weit verbreiteten "Taschenverträge"

auf ihre Fahnen geschrieben.
Immerhin wurde dann auch in den letzten 10 Jahren 1 (ein) Fall aufgedeckt und ausjudiziert. Ein dringendes Problem anscheinend.

Man kennt allerdings auch hierzulande das Phänomen, mittels Scheinproblemen das Volk von den wahren Schwierigkeiten (und ihren Verursachern) abzulenken.

Der "nationale Bodenfonds", in dem solche (und auch auf anderem Wege dem Staat zugefallenen) Grundstücke verwaltet werden, wurde unlängst in Orbáns Heimatbezirk von Parteifreunden regelrecht geplündert...

Das ich des noch erleb

Ein sachlicher und noch dazu pro-Ungarn/Orban Artikel im Standard.
Das waere auch ein weites Feld fuer unsere Justiz.
Es hat u.A. das OeOC Taschenvertraege abgeschlossen, damit die Casinos Austria im Gegensatz lukrative Lizenzen bekommen.

vollstes verständnis, falls es soweit kommen sollte. ein hoch der autonomie der staaten!

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