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Umschulen statt in Pension schicken lautet das Konzept des Sozialministers Rudolf Hundstorfer.

Foto: Hans Punz/dapd

Wien - Der Entwurf von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) für eine Reform der Invaliditätspension stößt in der Regierung nicht auf ungeteilte Zustimmung. Das Finanzministerium äußert in seiner Begutachtungsstellungnahme einiges an Kritik. So fordert man etwa von Hundstorfer, dass er die in den ersten Jahren entstehenden Mehrkosten bedecken muss. Weiters wird angedacht, den Berufsschutz nicht nur zu lockern sondern überhaupt zu kippen.

Was die Mehrkosten angeht, hält das Finanzressort fest, dass der Entwurf nicht mit dem Finanzrahmen in Deckung zu bringen sei. Für die Mehrbelastung von 37 Millionen im Jahr 2014 sowie von 19,9 Millionen im Jahr darauf soll Hundstorfer einen Bedeckungsvorschlag vorlegen. Dass ab 2016 Einsparungen erwartet werden, rechnet hier das Fekter-Ministerium nicht ein.

Streit um "Qualifikationsschutz"

In Sachen Berufsschutz plant das Sozialministerium für Angestellte und angelernte Arbeiter die Umwandlung in einen "Qualifikationsschutz". Das bedeutet, der Betreffende hat das Recht auf eine hochwertige Qualifikation, die seinem bisherigen Ausbildungsniveau (Lehrabschluss, Fachschule etc.) entspricht. Aus Sicht des Finanzministeriums wären hingegen jegliche zusätzliche Regelungen, die im Sinne eines Berufsschutzes auszulegen sind, zu vermeiden.

Eine Qualifikation nach "unten" sollte nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden, um Beschäftigungsangebot und -nachfrage besser miteinander in Einklang zu bringen, heißt es in der Begutachtungsstellungnahme. Das Ausmaß der Qualifizierung sei hinsichtlich der finanziellen Belastung der öffentlichen Haushalte zu beschränken. Eine Aufhebung des Berufsschutzes wäre grundsätzlich anzustreben.

Umschulung statt Pension

Die Reform der Begutachtung bringt im Wesentlichen eine Abschaffung der befristeten I-Pension. Diese Pensionsart in Anspruch nehmen können nur noch Personen, bei denen de facto auszuschließen ist, dass sie noch einmal ins Arbeitsleben zurückkehren. Anstelle der befristeten I-Pension soll künftig ein "Rehabilitationsgeld" bzw. ein "Umschulungsgeld" ausgezahlt werden. Ist jemand vorübergehend invalide oder so schwer krank, dass er vorübergehend nicht arbeiten kann, erhält er ein Rehabilitationsgeld und soll wieder in den Arbeitsprozess integriert werden. Wer seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann, wird umgeschult und bekommt ein Umschulungsgeld. (APA, 4.9.2012)