Deutscher Verlag klaut Twitter-Sprüche und erntet harte Kritik

4. September 2012, 11:27
  • Bereits vor über einem Jahr wurde der Spruch, der den Titel des Buches darstellt, auf Twitter gepostet
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    screenshot: derstandard.at

    Bereits vor über einem Jahr wurde der Spruch, der den Titel des Buches darstellt, auf Twitter gepostet

Twitter-User drohen mit Sammelklage, Riva Verlag rudert zurück

Am Montag war die deutsche Twitter-Community in heller Aufruhr über ein geplantes Sprüche-Buch, das vom Riva Verlag herausgegeben werden soll. Der Verlag plant, ein Buch mit "lustigen Sprüchen" herauszubringen, der Titel lautet "Nachts um 3 Uhr klingelte der Nachbar. Mir ist vor Schreck fast die Bohrmaschine aus der Hand gefallen".

Sprüche von Favstar

Twitter-Usern kam der Spruch im Titel des Buches sehr bekannt vor. Die Community bekam eine Vorab-Version des Buches als PDF in die Hand, die 18 Seiten des geplanten Buches umfasst. Schnell stellte sich heraus, dass die meisten der dort angeführten Sprüche von Twitter-Usern stammen. Ohne Erlaubnis der Urheber und ohne die Erwähnung der Schöpfer sind die Sprüche teilweise eins zu eins von Favstar.fm übernommen worden, einer Plattform, die die beliebtesten Tweets sammelt.

Keine Urheberrechtsverletzung

Der Riva Verlag hat mit einem Statusupdate auf Facebook reagiert und beteuert, dass die Sprüche von einer Facebook-Seite namens "iSpruch" stammen, die in regelmäßigen Abständen lustige Sprüche postet. Der Betreiber der Seite - und gleichzeitig Autor des Buches, Rolf Hohenhaus - hat laut Riva Verlag zugesichert, dass alle Inhalte von ihm stammen und keine Urheberrechte Dritter verletzen. Widerlegen lässt sich das allerdings durch eine simple Google-Suche. Der Verlag versichert zudem, dass der Autor des Titels ein Comedian namens Eric F. sei, der die Rechte auf den Titel hat.

Tweets nicht schützenswert

Die Sprüche auf der Seite seien zugesandt worden. Der Autor des Titel-Gags äußerte sich in den Kommentaren auch. Eric F. wurde mit der Kritik konfrontiert, auch in seiner Zeit als Comedian Sprüche von anderen Comedians geklaut zu haben. Dies dementiert er aber und meint, dass er die Rechte auf diese Witze habe und dies auch beweisen könnte. Zudem behaupten F.s Anwälte, dass ein Tweet "mangels hinreichender Schöpfungshöhe in aller Regel nicht urheberrechtlich geschützt sind". F. gibt gegenüber derStandard.at allerdings an, dass er mit dem Buch nichts zu tun habe.

Urteil aus München

Entgegen der Aussage von F.s Anwälten hat ein Gerichtsurteil vom Landesgericht München vor kurzem entschieden, dass die Länge eines Zitats - 12 Wörter - nicht ausschlaggebend für deren Schöpfungswert sei. In der rechtlichen Auseinandersetzung ging es um ein Zitat ("Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut"), der ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet wurde. Das Gericht hat entschieden, dass auch eine kurze Wortfolge einem Urheberrecht unterliegt, wenn sie sich "durch eine fantasievolle Wortwahl oder Gedankenführung von üblichen Formulierungen abhebt". F. greift aber in seiner Wortwahl zu harten Aussagen: So schreibt er, dass ihm die Anonymität der Twitterer, deren "Denke, Einstellung und gepresste Ironie am Arsch vorbeigehe". 

Riva rudert zurück

Die User, deren Tweets davon betroffen sind, haben bereits mit einer Sammelklage gegen den Verlag gedroht. Kritisiert wird vor allem der kommerzielle Zweck, der den Usern sauer aufstößt. Im Nachhinein hat der iSpruch-Betreiber auf seiner iSpruch-Facebook-Seite teilweise die Quellen angegeben. Der Verlag bat die User indes, sich zu melden, falls einer ihrer Sprüche im Buch auftaucht. Einen Entwurf des Buches stellt Riva allerdings nicht zur Verfügung. Der Verlag hat am späten Montagabend noch bekanntgegeben das Buch nicht auszuliefern, sollte der Autor die Urheberrechtsverletzungen nicht entkräften können. (iw, derStandard.at, 4.9.2012)

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17 Postings
Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen habe ich mich nicht getraut

Karl Valentin. Die Erben wollen noch schnell Cash machen, bevor die Geldmaschine mit 1. Jänner 2019 abgedreht wird. (Ablauf der Schutzfrist von 70 Jahren)

Diagnose: Koksnase

Mehr fällt mir zu solchen Leuten nicht ein. Oder eigentlich schon, aber das ist nicht forumstauglich.

wenn davon irgendwas lustig wär könnte man sich ja gedanken machen. mir ist kein schmunzler ausgekommen und ich war nicht vorsichtig

Hier was zum Stehlen!

Gott hat den Brüdern Isaak und Ismael nicht nur den Grundstock (Geburt) zweier großer Völker gegeben, sondern auch zweier großer Religionen.

Ist Ismail eifersüchtig auf Isaak weil er von der Magd und nicht von der Herrin abstammt? Gott will es anders. ER hat Isaak das Land zurück gegeben!

Warum bekämpfen sie sich ?
Wer will größer sein als Gott?

Wenn's angeblich keine "ausreichende Schöpferungshöhe" bei den Tweets gibt, wieso will man dann ein Buch damit veröffentlichen?!

Weil eine Sammlung (z.B. wie hier, lustige Tweets) wieder ein neues, eigenständiges Werk darstellt.

Sorry, dass die harte Wahrheit nicht gefällt, aber das ist wirklich der einzige Grund, warum viele Leute so etwas machen: sie sammeln mehr oder weniger frei verfügbare Informationen und geben sie als Buch heraus, um damit Geld zu verdienen.

Jede Zitatesammlung, jedes Buch über berühmte Schachpartieren, die Formel 1-Chronologie und jedes Buch mit Kochrezepten funktionieren genau nach diesem Prinzip.

ich habe als kind noch witze-bücher gekauft und gelesen. liebevollst gesammelt und niedergeschrieben von *star* oder *promi* usw.
meist wird argumentiert, dass durch die sammlungen eine schöpfungshöhe oder neuheit oder der wissensgrad steigt.
selbstverständlich, das prinzip gilt sogar für die wissenschaft, spätestens wenn auch irgendsteine eigene schlussfolgerung vorkommen könnte...

Ohne Erlaubnis der Urheber und ohne die Erwähnung der Schöpfer sind die Sprüche teilweise eins zu eins von Favstar.fm übernommen worden, einer Plattform, die die beliebtesten Tweets sammelt.

Schon wieder ein Fall, wo Vertreter der ach so armen "Contentma.fia" selber als Urheberrechtsverletzer auftauchen! Wird Zeit, daß man diese Verantwortlichen einfach mal vorab ins Gefängnis steckt. Gefahr im Verzug? ;-)

wunderbar

diebe gegen diebe...

Nein, Content-Produzent gegen Verlag, der (anscheinend) urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis des Urhebers übernimmt.

versteh ich nicht

da posten alle möglichen eitlen tröpfe oder "twittern" in der großen gegend herum, schimpfen massenhaft gegen alle verbote, regeln und eventuelle gesetze und wenns selber betroffen sind - noch dazu vielleicht mit zusammengestoppelten worthülsen, die zum schluss auch nicht einmal authentisch sind - dann wird das gleiche getan, was die großen konzerne gerne auch tun.

Wenn also die Twitteria

auf der Urheberseite steht verhält sie sich genauso wie die von ihnen so viel kritisierte "Content Mafia".

Wenns andersrum ist muss sofort das Urheberrecht reformiert werden.

Ganz im Gegenteil, die etablierten Verlage drängen in Deutschland aggressiv auf eine dramatische Verschlechterung des Urheberrechts zu ihren Gunsten - das Leistungsschutzrecht zeigt deutlich, dass die Verlage kein Erbarmen verdient haben. Die Content-Mafia darf gerne mit ihren eigenen Waffen geschlagen werden.

Und auch Sachen Rundfunk-Staatsvertrag (und bei uns in Österreich ist ja das selbe passiert) haben die Verlage ganz klar gegen das Allgemeininteresse agitiert.

Dazu gibt es mehrere Fragen:

1) Heisst es nicht auch, dass man seine »Rechte« an Bildern und Texten »verliert«, sobald man sie bei Facebook & Co postet? 2) Sammelklage ist in Österreich/Deutschland möglich? 3) Haben auch anonyme Juxprofile ein Recht auf Klage oder setzt es eine authentische, juristische Person voraus?

1.) das recht des urhebers ist in österreich und deutschland unveräußerbar. was sich viele unternehmen (twitter, google, facebook) aber durch ihre AGB einräumen lassen, ist ein (quasi) unbeschränktes nutzungsrecht. dh daß twitter die tweets dem verlag hätte verkaufen dürfen.
3.) ob ein profile anonym oder juxig ist, ist egal. dahinter steht immer eine juristische person, die sich outen kann in einer verhandlung.

Wenn Juxprofile oder anonyme lustige Facebook-Seiten die Tweets nutzen, sollte das niemanden stören - ist ja quasi eine private Nutzung (auch wenns moralisch schon angebracht wäre, wenigstens den Urheber zu erwähnen)

Wenn ein Verlag aus geklauten Tweets ein Buch veröffentlicht und somit kommerziell nutzt, ist das ein anderes Thema. Die technischen Mittel sind da, um bei den Urhebern anzufragen und um eine Freigabe zu bitten. Somit kommt der Shit Storm auch zu recht!

Und ganz schlechter Stil ist, sich schlecht rauszureden und diesem Inhalt dann eine nicht "ausreichende Schöpferungshöhe" zu unterstellen.

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