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Helmut und Ruth Elsner im Juli 2011.

Foto: APA/Georg Hochmuth

Wien - Die Ehefrau des Ex-Bawag-Chefs Helmut Elsner, Ruth Elsner, hat erneut die Vorwürfe an die Justiz wiederholt, dass der tatsächliche Verbleib der verschwundenen Gelder nicht untersucht werde. Diesbezüglich sehe sich ihr Mann durch eine parlamentarische Anfrage von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache an Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) bestätigt. Zum Gesundheitszustand ihres Mannes, der erneut einer Ladung des Gerichts im zweiten Bawag-Strafprozess nicht nachgekommen war, meinte sie: "Meinem Mann geht es schlecht".

Sie befinde sich bei ihrem Mann in Bad Reichenhall in Deutschland. Vergangene Nacht habe ein Notarzt kommen müssen, da Helmut Elsner Herzflimmern gehabt habe, so Ruth Elsner. Elsners Anwälte hatten bei Gericht ebenfalls auf einen schlechten Gesundheitszustand des mitangeklagten Ex-Bankers verwiesen. Richter Christian Böhm hat Elsner für den heutigen Verhandlungstag geladen, er wird aber laut seinen Anwälten und seiner Ehefrau nicht kommen können.

Ruth Elsner will Verbleib der Gelder wissen

In der Anfragebeantwortung vom Juli 2012 hält Justizministerin Karl fest, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) im Dezember 2010 mit der Aufhebung des Schuldspruchs gegen Elsner wegen schweren Betrugs ausgeführt habe, "dass der Vorwurf einer Täuschung zufolge des Verschweigens von Verlusten eine zuverlässige Klärung erfordert hätte, ob diese Verluste im Täuschungszeitpunkt tatsächlich eingetreten waren. Hiefür wäre die Aufnahme von Beweisen zur Frage des Verbleibs der - Flöttl oder seinen Gesellschaften zur Verfügung gestellten - Gelder erforderlich gewesen", so die Ministerin. "Das nunmehrige Verfahren gegen Helmut Elsner auf Grund der Subsidiaranklage der Bawag PSK hat damit wesentliche Teile der Anfrage, nämlich den Verbleib der dem Angeklagten Dr. F. zur Verfügung gestellten Vermögenswerte, zum Gegenstand."

Trotzdem sei im Verfahren bisher keine einzige Frage zum Verbleib der Bawag-Gelder gestellt worden, kritisiert Ruth Elsner, die als Sprecherin ihres Mannes auftritt. (APA, 3.9.2012)