Entschädigung für fast 5.000 Patienten in Niederösterreich

3. September 2012, 18:02
  • Will ein einheitliches System: Patientenanwalt Bachinger.
    foto: matthias cremer

    Will ein einheitliches System: Patientenanwalt Bachinger.

Landes-Fonds für Behandlungsfehler existieren seit zehn Jahren, aber nur für Spitäler

St. Pölten - 99 Mal hat der niederösterreichische Patientenentschädigungsfonds seit 2001 getagt. Bei der hundertsten Sitzung am Montag wurde ausnahmsweise nicht über Geld entschieden, sondern Bilanz gezogen: Knapp zehn Millionen Euro wurden seit der Einrichtung des Fonds ausgeschüttet, und zwar in Fällen, bei denen zwar die Haftpflichtversicherung nicht einspringt, bei denen aber trotzdem der Worst Case einer Behandlung eingetreten ist. Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger betonte, dabei werde das Geld nicht mit der Gießkanne ausgeschüttet; vielmehr gehe es darum, etwa bei seltenen Komplikationen zumindest finanziell weiterzuhelfen

70.000 Euro beträgt die maximale Entschädigungssumme - in Niederösterreich, denn die Fonds unterliegen je nach Bundesland unterschiedlichen Auflagen. So werden etwa im Burgenland maximal 25.000 Euro pro Fall ausbezahlt. Bachinger, der auch Sprecher aller österreichischen Patientenanwälte ist, wünscht sich daher einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen. Insgesamt behandelten alle neun Entschädigungsfonds seit ihrer Einführung 2001 6695 Fälle, 4869 Patienten erhielten Geld, insgesamt etwa 50 Millionen Euro.

Modell für Behandlungsfehler im Rettungswesen

Dotiert wird der Fonds von den Patienten - aus dem Selbstbehalt, der bei einem Krankenhausaufenthalt fällig wird. 0,73 Euro pro Tag und Behandlung gehen in den Topf. Das hat zur Folge, dass nur Spitalspatienten entschädigt werden können, es fehlt ein analoges System im niedergelassenen Bereich.

Bachinger schlug am Montag vor, man könne im Zuge der Gesundheitsreform, die im Herbst ansteht, den Entschädigungsfonds überarbeiten. Ihm schwebt ein aus öffentlicher Hand dotierter Topf vor, mit dem etwa auch Behandlungsfehler im Rettungswesen finanziell ausgeglichen werden können. Man sei mit der Forderung bereits an das Gesundheitsministerium herangetreten, sagt Bachinger, der glaubt, dass man auch Verwaltungskosten einsparen könnte. (hei, DER STANDARD, 4.9.2012)

Nicht alle Beschwerden werden angenommen!!!

Habe mich einmal bei Bachinger beschwert:

Meine Frau brauchte für einen Transport dringend einen NAW. Aufgrund eines Unfalls war aber keiner in der Nähe verfügbar. Ich fahre selber Rettung in Wien (ehernamtlich) und bot an, ein Fahrzeug bei meiner Organistation zu bestellen. Als Mitglied würde in so einem Fall eine freie KTW-Mannschaft auf einen RTW umssteigen, und die Fahrt ehrenhalber übernehmen. Wurde abgelehnt, weil man in NÖ kein Fahrzeug aus Wien anfordern darf.

Meine Frau wurde dan mit drei ZIVIS (einer im Rahmen der Ausbildungsfahrt) ins AKH verlegt (die Fahrt selber war total ok), und ca. 30 Minute später 2,5 Stunden lang operiert, nachdem ein freier OP gefunden wurde.

War aber kein Thema für Beschwerde!

Wenn Sie den Artikel lesen,

werden Sie feststellen, dass es um Entschädigung für schiefgegangene stationäre Spitalsbehandlungen geht. Und nicht um Probleme beim Transport.

enorm vertrauenserweckend...

Eigentlich schon. Bei echten Behandlungsfehlern greift sowieso die Haftpflicht. Dass auch Patienten eine Unterstützung bekommen können, bei denen sich OHNE Schuld der Ärzte das Restrisiko verwirklicht (das es nun mal bei jeder Behandlung gibt) ist doch eine gute Sache.

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