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Ausnahmsweise wenig mit Patentangelegenheiten hat ein Prozess zu tun, der offenbar auf Apple zurollt. US-Filmstar Bruce Willis könnte das Unternehmen laut The Sun vor Gericht bringen, um sich das Besitzrecht an seiner iTunes-Bibliothek zu erstreiten.
Der Grund: Der 57-jährige möchte seine Musiksammlung auf iTunes seinen drei Töchtern vererben. Zu diesem Zweck studierte er die Geschäftsbedingungen der Plattform im Detail und kam zu der Erkenntnis, dass seine Rechte an den Inhalten einer Leihe und keinem Besitz entsprechen.
Apple verbietet explizit die Vermietung, Verleihung, den Verkauf, Übertrag, Vertrieb und Lizenzierung erworbener Inhalte, was letztlich auch eine Vererbung ausschließt. Damit werden die Inhalte seiner Ansicht nach wertlos, wenn der Eigentümer verstirbt. Um dies zu umgehen, hat er einen Fonds einrichten lassen, der die Rechte an seiner Sammlung übernimmt.
Er unterstützt nun ähnliche Vorgehen in fünf US-Bundesstaaten, um die Rechte der Käufer digitaler Musik zu stärken. Gleichzeitig soll er selbst eine Klage in Vorbereitung haben, um gegen den Konzern aus Cupertino vor Gericht zu ziehen. (red, derStandard.at,, 03.09.2012)
Update, 03.09.2012, 22:00:
Wie mittlerweile bekannt worden ist, hat Willis anscheinend nicht vor Apple zu klagen. Die Story der "Sun" wurde von seiner Ehefrau, Emma Hemming-Willis, via Twitter dementiert.
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... und man bekommt einfach das File. Das können Sie beliebig oft auf all Ihren Media-Geräten kopieren, auch auf die Media-Geräte Ihrer Verwandschaft, zumindest in Ö, wo die Privatkopie erlaubt ist.
....warum nur sowas wenn man gleich das Album online woanders per MP3-Aufnahmen kaufen. Diese lassen sich dann auch auf fast jedem Geröät der Welt abspielen. Apple will ja nur das ALLES bei Ihnen bleibt, der Kunde verliert nach dem Tod ALLES was er dort gekauft hat. Schon interessant wie wenig sich Apple mit dem Thema TOD beschäftigt.....
Glauben heißt nichts wissen:
http://www.amazon.de/gp/help/c... =200317390
"Außer soweit im vorstehenden Paragrafen 2.1 angegeben, verpflichten Sie sich, die digitalen Inhalte nicht weiterzuverbreiten, zu übermitteln, abzutreten, zu verkaufen, auszustrahlen, zu vermieten, zu teilen, zu verleihen, zu ändern, anzupassen, zu bearbeiten, zu lizenzieren oder in sonstiger Weise zu übertragen oder zu nutzen. Ihnen werden keine Rechte zu Synchronisierung, öffentlicher Aufführung, Verwendung zu Werbezwecken, gewerblichem Absatz, Weiterverkauf, Vervielfältigung oder Vertrieb der digitalen Inhalte erteilt."
Bei ITunes handelt es sich auch um ein stinknormales AAC nach ISO-Standard, ohne DRM. Können Sie ebenso hinkopieren, wo sie wollen, oder direkt in iTunes in ein anderes Format wandeln.
Es wäre schön, wenn man die Dinge überhaupt kennt, die man kritisiert.
Schon wieder ein völliger Unsinn. Es gibt kein Wasserzeichen in den AACs, lediglich in den Metadaten steht der Name des Käufers, seine Emailadresse und das Kaufdatum.
Vielleicht machen Sie sich mal schlau, was ein digitales Wasserzeichen überhaupt ausmacht.
Und weiter?
Bei Apple gibt es den neueren ISO-Standard (vom gleichen Fraunhofer Institut welches MP3 entwickelt hat) AAC mit hoher Qualität (256 kBit), getagged und mit Cover. DRM-frei.
Also, was soll der Vorteil bei Amazon sein?
Vernünftig ist es, zu schauen wo ein Album gerade weniger kostet und es dann im jeweiligen Store zu kaufen. Ganz unreligiös und sachlich.
Ich kauf mir meine Musik normalerweise trotzdem auf CD's, die muss ich zwar einmal auf meine Maschine kopieren, aber die ca. 10 Minuten hab ich meistens auch noch. Für 2 Euro Preisunterschied nehme ich nicht den Verlust eines Datenträgers, einer Hülle sowie verlustbehaftet komprimierte Dateien in Kauf, und taggen kann mein Winamp auch brav.
Und die CD kann ich ins Auto mitnehmen und brauch nicht brennen, AUX-Klinke hat unsere Kiste leider noch nicht :(
Oh - falls Sie ev. interessiert sind:
Ich habe noch einen nur wenige Monate gebrauchten Kenwood Autoradio mit USB-Anschluss und iPod-Unterstützung. Man kann auch einen USB-Stick anschließen und von dort abspielen. Den hätte ich günstig abzugeben.
Meine Mailadresse ist eh öffentlich sichtbar.
Klar, kann ich verstehen. Aber irgendwann kommt sicher ein neues Fahrzeug. Sehr gut funktionierts übrigens auch via Bluetooth-Streaming. Ein Freund von mir hat einen kleinen Renault und dessen Anlage bietet Freisprech und Audiostreaming via Bluetooth.
Mein 4s hatte da als Zuspieler nach 4h immer noch 80% - scheint also recht stromsparend zu laufen.
Ich habe >800 CDs - die liegen mittlerweile in einem Karton im Keller. Zum einen hat mich der enorme Platzbedarf genervt und dann hatte ich auch keine Lust mehr, im Laden bei den CDs zu stöbern und die Daten selbst einzuspielen. Datenträger interessieren mich nicht mehr, seit ich über iTunes einmal gekaufte Songs auf jedem meiner Geräte beliebig oft herunterladen kann. Da erübrigt sich ein Backup.
Und die Qualität der 256 kBit AACs ist über jeden Zweifel erhaben.
Fürs Auto gibt es übrigens FM-Sender mit USB, wo zB ein iPod/iPhone angehängt wird und man die Musik dann am Autoradio empfängt. Klappt bei mir in sehr guter Qualität.
FM-Transmitter sind meines Wissens nach in AT illegal. Klar, wo klein Kläger, da kein Richter, aber wenn man z.B. mal einen technisch halbwegs bewanderten schlecht gelaunten Kiebara erwischt, wirds halt uncool. Außerdem haben mich diese Dinger bis jetzt immer enttäuscht, mein Nokia N900 hatte einen eingebaut und ein Freund hat sich so ein Teil mal gekauft, das klang schrecklich :/
Seit Ende 2006 ist der Betrieb eines FM Transmitters auch bei uns erlaubt.
Ich hatte damals lange gesucht - eben weil viele Transmitter eine schlechte Qualität lieferten. Mein Gerät von Kensington (weiß, nur iPod, BJ 2006) liefert tolle Qualität, leider scheint die aktuelle Version da stark nachgelassen zu haben.
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