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Wien - Der zweite Bawag-Strafprozess musste auch am 17. Verhandlungstag ohne den mitangeklagten Ex-Bawag-Chef Helmut Elsner auskommen. Obwohl Elsner wieder einmal ins Wiener Straflandesgericht geladen war, ließ er den Prozesstermin nach der mehrwöchigen Pause im August wieder platzen. Der herzkranke 77-Jährige Elsner halte sich im bayerischen Kurort Bad Reichenhall auf und könne aus gesundheitlichen Gründen nicht kommen, so seine Anwälte. Richter Christian Böhm zeigte sich verstimmt und vertagte die Verhandlung nach nur fünf Minuten auf morgen.
Elsner habe neuerlich Flüssigkeit in der Lunge und müsse drei Wochen lang behandelt werden, sagte Elsners Anwalt Andreas Stranzinger. Letzte Nacht habe der herzkranke 77-Jährige außerdem einen Angina-Pectoris-Anfall erlitten, ergänzte Elsners Anwalt Jürgen Stephan Mertens. Die Verteidiger legten zwei medizinische Atteste vor.
In einem kurzen Wortwechsel mit Elsners Anwälten zeigte sich der Richter verstimmt, dass der Angeklagte seiner Ladung neuerlich nicht Folge leistete. Elsner ist bisher kein einziges Mal zum zweiten Bawag-Prozess vor Gericht erschienen. Der heutige Verhandlungstag wäre alleine dem Ex-Bawag-Chef gewidmet gewesen.
Die Einrichtung, wo sich Elsner aufhalte, werbe im Internet mit ihren Wellnesseinrichtungen, ätzte der Richter. "Das ist kein Hotel, sondern eine Kuranstalt", konterte Anwalt Stranzinger. Für morgen, Dienstag, sind nun alle Angeklagten geladen, auch Elsner soll vor Gericht erscheinen. Laut seinen Anwälten wird Elsner aber auch morgen wegen gesundheitlicher Gründe nicht kommen.
Nach der Verhandlung kritisierte Stranzinger vor Journalisten die Kommentare des Richters als "zynisch". Mertens zeigte gewisses Verständnis für das Gericht, Elsner sei aber nicht vom Staatsanwalt angeklagt, sondern nur von der Bawag in einer Privatanklage. Deswegen werde sein Mandant nicht das Risiko eines Herztodes eingehen, so der Anwalt.
In der ursprünglichen Prozessplanung hätte Elsner an drei Tagen vor Gericht erscheinen sollen. Bisher ist er jedoch immer unter Verweis auf gesundheitliche Gründe nicht gekommen. Schon am 2. Mai war Elsner erstmals geladen, damals lag er jedoch im Wiener Wilhelminenspital. Am 21. Mai verkündete der Richter ein Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen und Kardiologen Günter Steurer, wonach Elsner verhandlungsfähig sei. Die Verhandlungstermine vom 29. Mai bis zum 1. Juni, an denen Elsner eigentlich kommen sollte, platzten, weil Elsner von einem Arzt untersucht wurde. Der Gutachter stellte schließlich eine zweimonatige Verhandlungsunfähigkeit fest. Elsner werde wegen Tuberkulose behandelt, während der Behandlung sei er nicht verhandlungsfähig.
Am 6. August leistete Elsner einer neuerlichen Ladung wieder nicht Folge. Er sei zu krank, um vor Gericht zu erscheinen, so seine Anwälte. Am 7. August in der Früh verlief ein Vorführungsversuch durch Beamte in Elsners Wiener Wohnung erfolglos - der Angeklagte war nicht da. Elsner halte sich im deutschen Kurort Bad Reichenhall auf, wo seine Lungenerkrankung behandelt werde, so seine Anwälte.
Die anderen Angeklagten, darunter der Spekulant Wolfgang Flöttl, die Ex-BAWAG-Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker, Christian Büttner und Peter Nakowitz, nutzten bisher die Abwesenheit Elsners, um unwidersprochen ihn als Mastermind der Vertuschung der Spekulationsverluste darzustellen. Der frühere Generaldirektor der damaligen Gewerkschaftsbank habe keinen Widerspruch geduldet, so seine früheren Vorstandskollegen unisono.
Dass Elsner überhaupt je zum zweiten Bawag-Prozess kommt, wird immer unwahrscheinlicher. Strafrechtlich kann er ohnehin nicht mehr belangt werden: Elsner ist ja schon im ersten Prozess rechtskräftig wegen Untreue zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilt, wovon er viereinhalb Jahre abgesessen hat, bis er im Sommer 2011 aus gesundheitlichen Gründen für haftunfähig erklärt worden war und entlassen wurde. Im zweiten BAWAG-Strafprozess ist Elsner nur wegen einer Subsidiarklage der BAWAG mitangeklagt - die Staatsanwaltschaft hatte auf eine neuerliche Anklage verzichtet. Die Bank will auf Elsners Pensionsabfindung zugreifen und erhofft sich durch die Klage bessere Chancen im Zivilverfahren. (APA, 3.9.2012)
Der im zweiten Bawag-Prozess freigesprochene Wolfgang Flöttl hätte einen "Raubzug" begangen und womöglich Parteien finanziert
Die Staatsanwaltschaft hat gegen alle Urteile ihre Berufung zurückgezogen. Elsner ist über Flöttls Freispruch empört
Gericht: Tadellose Reputation Elsners zum Tatzeitpunkt
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Das OLG wandelte die Strafe von einer teilbedingten in eine unbedingte um. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig
Dem Ex-Bawag-Chef bleibt der Antritt seiner Reststrafe aller Voraussicht nach erspart
daß er mit seinem seinerzeitigen Nichterscheinen und dem Verstecken in Frankreich mit der umstrittenen Rückholung und den Versuchen, "auf krank" zu machen, m.M. erst den Grundstock für die harte Bestrafung gelegt hat.
Der Kerl schafft es nach der Eden Aktion jetzt schon wunderbar, sich den Volkszorn zu sichern.
Der Flöttl war (ist) klüger......
E. war für eine bypass OP vorgesehen, die am nächsten tag stattgefunden hätte, eine tag vorher nach wien wurde er nach wien geflogen, mit einem ambulanzflugzeug, und die OP gingen auf kosten des steuerzahlers, interessant dabei, berger wurde eine höchstrichterin des EUOGH, sie war aber nie eine richterin, sondern eine anwältin, wurst sie verstehen diese zusammenhänge sowieso nicht, nur eines ist schon verwunderlich, warum diese gscheite B/O dem flöttel seine geschichte mit dem abgestürzten buchhaltungs prg abnahm, es wurde auch kein back-up gemacht, aber der flöttl ist ja so arm
könnte man meinen, daß Sie saufen, so zusammenhangslos und wirr wie ihre Postings sind.
Sie greifen jeden! Poster, der nicht ihre krause Meinung teilt, persönlich an und bringen dabei selber keinen geraden Satz zusammen.
Schwach! Trinkens lieber noch was!
wie grammatik, usw. sie haben keine blasse ahnung, wie es wirklich abgelaufenist, zeigt wie armselig sie über diesen fall informiert sind, just shut up and get lost, you sob, and eat your heart out
Es ist eine Sauerei nit der österreichischen Justiz.
Dieser Verbrecher mnacht sich ein Heckerl mit unserer Justiz und läuft frei herum.
Dieser Verbrecher gtehört volle 10 Jahre hintrer Gitter. Am Besten mit nur bei Wasser und Brot.
#Als Straferleichterung könnten man ihm seine Tschinellenfifi mit in die Zelle geben.
Man frägt sich nur : "ist unsere Justiz krimineller Als alle diese Verbrecher ????
besondere in seinem alter,bevor sie über ein solches thema posten sollte sie vielleicht balli spielen, wenn sie eszusammenbringen, wie alt bist du denn du gescheiterl, musst du nicht schon um 10 im bett sein?
was hab ich heuer schon alles gelernt mit was man nicht alles durchkommt :-) ... wenn dich 10 leute belasten (unter eid), einfach alles abstreiten... (grasser) - wenn dir bilder mit davidsternen vorgelegt werden, dann sag einfach es sind brillianten (strache) - wenn dich gerichtsgutachter für verhandlungsfähig befinden, dann leg einfach irgendein privatgutachten vom hausarzt vor - in österreich is soviel möglich... danke, kann man vl. alles mal brauchen
immer wenn ein Gerichtstermin ansteht muß er wegen Wasser in der Lunge schwimmen.
- Wie weis das Wasser wann ein Gerichtstermin bevorsteht?
- Warum ist er auf REHAB im Ausland? Wir haben doch in A genug sonderheilanstalten für solche Fälle und D ist sicher nicht billiger
- Wenn ich mir soetwas als Otto Normalverbraucher erlaube werde ich vorgeführt und zusätzlich wegen Nichterscheinen verdonnert!
aber das was er macht, macht er mit Stil!
Sogar, dass er ohne seiner Gattin tanzen geht, Hut ab! Die hat er versorgt, habe die Ehre!
Kleider machen Leute.
Da kann mann die paar Milliarden Miese schon mal vergessen, oder?
glaub nicht das da wirklich alles gesagt ist, eher im gegenteil, da ist mehr ungesagtes denn gesagtes. er hätts wohl in der hand etwas schuld von seienn schultern dorthin zu verlagern wo sie hingehört
stellt sich nur die frage warum ers nicht tut. cui bono?
Warum wird der nicht vorgeführt wie jeder andere auch. Dass das dem Richter noch nicht peinlich ist, so vorgeführt zu werden.
Schon nach dem Eden Bar Vorfall hätte er wieder ins Gefaegniss gebracht werden sollen. Ist ja ein Hohn, wenn verurteilte Verbrecher tanzen dürfen.
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