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Ist ein Loch im Ohrläppchen eine nicht mehr rückgängig zu machende Schädigung?
Berlin - Der Rechtsstreit um die Ohrlöcher einer Dreijährigen hat eine generelle Debatte um den Eingriff bei kleinen Kindern ausgelöst. "Ohrlochstechen ist aus unserer Sicht eine Körperverletzung und ebenso ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Kindes wie die Beschneidung", sagte der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Wolfram Hartmann, der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Natürlich sei eine Beschneidung ein noch wesentlich weitergehender Eingriff, aber auch ein Loch im Ohrläppchen sei eine nicht mehr rückgängig zu machende Schädigung, da es nicht mehr zuwachse.
Ein Urteil zum Verbot religiös motivierter Beschneidungen in Köln hatte kürzlich heftige Kontroversen ausgelöst. In dem Berliner Fall hatte ein Mädchen von seinen Eltern zum Geburtstag das Stechen von Ohrlöchern geschenkt bekommen. Weil dies bei der Dreijährigen zu schmerzhaft und traumatisch gewesen sein soll, gingen die Eltern vor Gericht.
In dem Zivilprozess wurden dem Kind nun in einem Vergleich 70 Euro Schmerzensgeld von der Inhaberin des Tattoo-Studios zugesprochen. Das Gericht erwägt zudem, den Fall der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen. Schon vor dem Prozess hatte Friedrich-Wilhelm von Hesler, Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie, gesagt: "Jeder Angriff auf die körperliche Integrität ist eine Körperverletzung - auch das Ohrlochstechen."
Bisher ist offen, ob sich die Eltern strafbar gemacht haben könnten, als sie ihrer minderjährigen Tochter die Ohren durchlöchern ließen - oder ob das Tattoo-Studio sich hätte weigern müssen. Klar scheint jedenfalls: Viele Eltern werden es sich künftig wohl vorerst überlegen, ob sie ihren kleinen Kindern Ohrlöcher stechen lassen. (APA, 2.9.2012)
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sicher wieder so eine halberte agenturmeldung, unhinterfragt abgeschrieben.
natürlich kann man als gewerbetreibender oder dienstleister belangt werden oder schadenersatzpflichtig werden, wenn man eine vereinbarte leistung nicht richtig erbringt.
verursacht er dadurch auch noch einen schaden oder personenschaden, kann auch noch das strafrecht mit ins spiel kommen.
vielleicht hat er ja nur das ohrwaschl oder seine geräte nicht richtig desinfisziert und das loch hat sich entzündet.
... und 40% der Kinder werden von rücksichtslosen Eltern mit Passivrauch mitvergiftet.
Mögliche Folgen:
plötzlicher Kindstod SIDS
Krebs
verringerte Lungenfunktion
Allergien
Asthma
Bronchitis
Bauchweh
Schwindel
Konzentrationsstörungen
Mittelohrentzündung
Lernschwierigkeiten
Koronare Herzerkrankungen
u.v.m.
DAS ist vorsätzliche Körperverletzung an Kindern, aber zum Glück für die Täter völlig legal- das Ohrringerl-loch ist aber (offensichtlich) strafbar...
ich würd da nicht zuviel reinlegen.
ich find entscheidungen, die keine not beinhalten kann man durchaus den betroffenen menschen selbst trefffen lassen.
schuldbildung fällt nicht darunter, hygiene auch nicht.
aber ob manderl oder weiberl gestochene ohrlapperl haben will, sollte unwichtig genug sein, im sie aufzuschieben
Wieso ist das Stechen eines Ohrlochs oder die Beschneidung Körperverletzung, aber das Vollstopfen eines Kindes mit Süßigkeiten oder Junk-Food, sodass es mit 12 Typ II-Diabetes hat, oder Zigarettenkonsum in Gegenwart von Kindern keine Körperverletzung?
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