Hauptschuldirektor von Amtsmissbrauch-Vorwurf freigesprochen

31. August 2012, 10:32

Hatte zu viele Unterrichtsstunden verrechnet - Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt nicht rechtskräftig

Wiener Neustadt - Dieser Fall hat sogar den Obersten Gerichtshof (OGH) beschäftigt: Ein Hauptschuldirektor, der neun Unterrichtsstunden im Monat zu viel verrechnete, das Entgelt (2.860 Euro) dafür aber gar nicht bezog, wurde im Vorjahr wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Höchstrichter hoben das Urteil wegen Begründungsmängeln auf. Bei der Neuauflage des Prozesses am Donnerstag im Landesgericht Wiener Neustadt wurde der 54-Jährige nun vom Amtsmissbrauch freigesprochen - nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab.

Der Hauptschuldirektor, der sich in Niederösterreich auch als Lokalpolitiker engagierte, bekam Probleme, als 2009/10 die Neue Mittelschule eingeführt wurde. Als er im Zuge dessen an seine Schule eine externe Bundeslehrerin für nicht einmal zehn Stunden Turnunterricht pro Woche zugewiesen bekam, gab es - vereinfacht ausgedrückt - technische Schwierigkeiten bei der Verrechnung.

Im Verrechnungssystem nicht "untergebracht"

Die Bundes-Pädagogin war quasi als Posten im Verrechnungssystem mit dem Land Niederösterreich nicht "unterzubringen". Deshalb, so die Verantwortung des Direktors, habe er den eigentlich der Turnlehrerin zustehenden Lohn für die Unterrichtsstunden zunächst als den seinen verbucht. Bezogen hat er das Geld dann aber doch nicht, weil die zuständigen Stellen gar nicht auszahlten.

Dennoch hatte das Ganze Konsequenzen: Anzeige, Strafprozess, nicht rechtskräftige Verurteilung, Abberufung vom Direktorenposten.

Betrug oder Amtsmissbrauch?

Der OGH verwarf die Erstverurteilung und vertrat die Meinung, dass man das unrechtmäßige Handeln des Pädagogen nicht unter dem Gesichtspunkt des Betruges, sondern unter dem des Amtsmissbrauchs untersuchen sollte. Deswegen saß der 54-Jährige jetzt auf der Anklagebank. Dem Lehrer wurde auch vorgeworfen, sich die Stelle eines Schülerberaters selbst zugeschanzt zu haben, ohne die dafür nötige Qualifikation erworben zu haben. (APA, 31.8.2012)

Wofür ist eigentlich der Bezirksschulrat da?

Abschaffen, sofort abschaffen!

fuer einen aussnstehenden klingen alle vorwuerfe mehr als absurd

da will jemdand aus der verwaltung dem direktor an den pelz (vielleicht politisch anders nachbsetzen, die stellen sind ja knapp)

- kreative buchhaltung um den betrieb aufrechtzerhalten
- die schueler beraten (das soll ein direktor nicht tun?)

die landesschulinspektoren oder wer sonst verantwortlich ist, ...

Völlig falsche Annahmen:

Meiner Meinung nach( und ich hatte 17 Jahre selbst eine Schulleitung) liegt die Schuld nciht beim Direktor, sondern bei seinen Vorgesetzten, dem BSI und LSI(Landesschulinspektor). Sie hätten, nachdem sie die Stundeneingaben auf ihrem Kontroll-PC gesehen hatten(und die Stunden mussten gehalten werden, egal wie), eine Lösung finden müssen und nicht den Schuldirektor alleine im Regen stehen lassen. Das ist der wahre Amtsmissbrauch, das nur bequeme Empfangen von Supergehälter und Nichtstun für die Leute. Und dass dies der BSI und LSI nicht wussten, ist dann ein Märchen, denn sie teilen Stunden aus dem Kontigent zu.
Übrigens darf jeder HS-Lehrer ein Schülerberater sein. Spezielle amtliche Qualifikationen gibt es dafür nicht, nur Kurse.

in den oberen etagen des schulwesens rennen lauter parteigünstlinge herum, häufig ehemalige gewerkschaftler, personalvertreter (das einzige personal, das sie vertreten haben, ist sie selber), die wenig gearbeitet und deswegen von der praxis wenig ahnung und in erster linie die aufgaben haben, in schulischen und schulpolitischen angelegenheiten und problemen die wünsche jenes politikers zu erfüllen, dem sie ihren posten verdanken.
alles andere ist primär.
im gegenständlichen fall kommen offenbar noch lokalpolitische hacklschmeissereien dazu.
der direktor kann einem leid tun.

der landesschulrat gehört abgeschafft.

info hilft

gibt eigene ausbildung für schülerberater an den pädagogischen hochschulen..!

Genau lesen hilft.

Es wird sogar explizit geschrieben dass es eine eigene Ausbildung für Schülerberater gibt, das wurde halt als "Kurs" bezeichnet.
Anscheinend sei es nicht zwingend das ein Schülerberater eine "zertifizierte" oder "staatlich geprüfte" Person sein muß.

Stimmt so, glaube ich, nicht. Nur wer die Ausbildung zum Schülerberater gemacht hat, ist dann "ernannter" Schülerberater, dem auch die Zulage zusteht. Wer ohne ernannt zu sein Schüler berät, darf das gerne tun, erhält aber meines Wissens die Zulage nicht.

Tut mir Leid,...

...sogeht es nicht. Eine Ernennung kann nur auf einen Amtstitel oder einer ausgeschriebenen Stelle erfolgen. Eine Stundenzuteilung ob eines Faches "Schülerberatung" kann auch für "branchenfremde" Lehrkräfte erfolgen. Sonst könnten nie VS-Lehrer oder HS-Lehrer an Hs oder an PL oder an VS oder an anderen Schulen unterrichten, wenn sie z.B. zugeteilt werden. Selbst ich musste an diversen BHS zusätzlich unterichten, obwohl ich für diese Fächer nicht geprüft war.
Die Frage ist hier aber, ob er sich als "Geprüfter Schülerberater der PH oder des Päd.Institutes" ausgegeben hat. Wenn nicht-Rundordner ! War Bedarf gegeben und kein Ersatz-dann muss er !!

Für die Funktion eines Schülerberaters gibt es keine Ernennung,

es ist eine Frage der Diensteinteilung. Zwar gibt es einen Ausbildungsgang für diese Funktion, doch wenn eine Schule keinen ausgebildeten Schülerberater hat (oder der die Funktion gerade nicht ausüben kann), muss der Schulleiter eben einen möglichst erfahrenen anderen Lehrer einteilen, der die Ausbildung bei Gelegenheit nachholt.

Ob der Direktor da seine Kompetenzen überschritten hat, wäre wohl zu klären, doch kann ich mir nicht vorstellen, dass man ihm einfach ein Delikt wie "Amtsmissbrauch" anhängen kann.

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