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vergrößern 750x422Peng. Am Tag der Freisprüche gegen die 13 Tierschützer ließ sich ein Staatsanwalt zu dieser Schießgeste hinreißen. Ein ORF-Kamerateam filmte mit, jetzt ermittelt die Justiz
Wiener Neustadt/Wien - 15 Monate ist es her, dass im Tierschützer-Prozess 13 Angeklagte vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation (nach dem umstrittenen Paragrafen 278a) freigesprochen worden sind. Am Tag der Urteilsverkündung, dem 2. Mai 2011, war aber nicht allen zum Feiern zumute.
Ein an sich unbeteiligter Staatsanwalt aus Wiener Neustadt beobachtete von einem Fenster des Landesgerichts aus das bunte Treiben vor dem Gebäude - und deutete mit ausgestrecktem Zeigefinger und nach oben gerichtetem Daumen einen Schuss Richtung Menschenmenge an. Sein Pech: Er wurde dabei von einer ORF-Kamera gefilmt, wie ein Beitrag in der Sendung Am Schauplatz am Freitagabend (Beginn: 21.15 Uhr) zeigt. Der Fauxpas hat jetzt Folgen
"Ein derartiges Verhalten, so es sich tatsächlich so zugetragen hat, ist inakzeptabel", sagt Ilse-Maria Vrabl-Sanda von der Oberstaatsanwaltschaft Wien auf Anfrage des Standard und kündigt eine Überprüfung des Sachverhaltes an. Denkbar seien nicht nur dienstrechtliche, sondern möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen gefährlicher Drohung.
Wie für jeden Beschuldigten gilt natürlich auch für den Wiener Neustädter Staatsanwalt, der für eine Stellungnahme nicht erreichbar war, die Unschuldsvermutung. Vrabl-Sanda betonte am Donnerstag, dass der Oberstaatsanwaltschaft das Video noch nicht vorliege, deswegen seien auch noch keine konkreten Schritte eingeleitet worden.
Der Vorfall belegt jedenfalls, wie aufgeheizt die allgemeine Stimmung am Landesgericht Wiener Neustadt damals war. Wie berichtet, stand der Prozess mehrmals auf der Kippe, einerseits weil die Tierschützer rund um Martin Balluch, den Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), alles andere als die Rolle der demütigen Angeklagten spielten und teilweise mit Grundsatzreden den Rahmen sprengten; andererseits weil die Richterin erst im Zuge der Verhandlung auf fragwürdige Ermittlungsmethoden der Polizei stieß (wie etwa die eingeschleuste Informantin mit dem Aliasnamen Danielle Durand).
ORF-Reporterin Nora Zoglauer zeigt in ihrem Am Schauplatz-Film auch, dass der Prozess keineswegs dazu beigetragen hat, das feindselige Verhältnis zwischen Tierschützern und Jägern oder Kürschnern zu entspannen.
Das Verfahren ist trotz der Freisprüche noch nicht beendet. Die 13 Tierschützer habe es zwar rechtskräftig schwarz auf weiß, dass sie keine kriminelle Organisation waren, doch gegen Freisprüche bei Einzeldelikten hat die Staatsanwaltschaft berufen.
Konkret geht es um schwere Nötigung, schwere Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei. Über die Berufung muss das Oberlandesgericht entscheiden. Dieses kann die beeinspruchten Punkte des Ersturteils bestätigen oder aufheben und dann entweder selbst eine Entscheidung treffen oder das Verfahren an die erste Instanz zurückverweisen.
Endgültig abgeblitzt ist hingegen Martin Balluch mit seinem Bestreben, die Polizeibeamten, die gegen ihn und seine Mitstreiter damals ermittelt hatten, wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht zu bringen. Das Verfahren wurde eingestellt. "Selbst wenn im konkreten Fall offenbar fehlerhaft gearbeitet wurde, lässt sich daraus noch kein Rückschluss auf das Vorliegen eines wissentlichen Befugnismissbrauches ziehen", heißt es in der Begründung. (Michael Simoner, DER STANDARD, 31.8.2012)
Aktivisten entrollten Transparent auf Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz
Verein gegen Tierfabriken lud zu Podiumsdiskussion und Buchpräsentation "Staatsgewalt"
Das Tierschützerverfahren ist noch nicht zu Ende. Die acht rechtskräftig freigesprochenen Aktivisten wollen pro Person mehr als 100.000 Euro vom Staat. Die fünf anderen, die weiter - etwa wegen Nötigung - angeklagt sind, haben beim Oberlandesgericht berufen
Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
Fall soll vor Schöffensenat neu aufgerollt werden
Fortführungsantrag gegen Polizeibeamte nicht aufgegriffen - Scharfe Kritik von VGT-Obmann Balluch
VGT-Obmann erhielt nach eigenen Angaben 35.000 Euro
Ministerialentwurf soll noch im Sommer in Begutachtung gehen
Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
Vierzehn Monate nach dem Freispruch von 13 Tierschutzaktivisten hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt diese am Freitag teilbestätigt
Die lang angekündigte Entschärfung des Antimafiaparagrafen 278a wird konkret. Im STANDARD-Gespräch erläutert Ministerin Beatrix Karl, wie ihr Änderungsvorschlag aussieht
Neues, scharfes steirisches Jagdgesetz gegen Protestaktionen von Tierschützern bei Gesellschaftsjagden
Staatsanwalt bleibt bei Kernbeschuldigungen gegen Aktivisten
Schriftliche Begründung der Freisprüche auf 385 Seiten - Nun muss Staatsanwalt entscheiden
Wolfgang Schweiger habe nicht wissentlich einen falschen Befund erstellt, so die Begründung
Preis geht auch an Schriftsteller Stephane Hessel und Psychiater Gaetano Benedetti
Bisheriges Entschädigungsgesetz speise Betroffene laut Peter Pilz "mit Almosen ab"
Nach Übergabe des Urteils wird über Berufung entschieden - Richterin Sonja Arleth wird nicht mehr öffentlich verhandeln
Die ehemals Angeklagten warten noch immer auf ein Urteil - Ob es bei Freisprüchen für alle bleibt, ist ungewiss
Petition fordert Entschädigung für Verfahrenskosten im Falle eines Freispruchs
Beim Standard-Montagsgespräch über den Mafiaparagrafen 278a zeigte sich der Vertreter des Justizministeriums novellierungsfreudiger als zuletzt – Die Risiken der geltenden Bestimmung nahmen viel Raum ein
Nach den Freisprüchen im Prozess präzisiert Richterin Sonja Arleth ihre Sicht: von krimineller Organisation keine Spur
"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
Wolfgang Handler wurde zum ersten Staatsanwalt in Wiener Neustadt bestellt
also, dass diese Geste nicht korrekt war, und ein Mann der dieses Amt bekleidet so etwas nicht zu tun hat steht ausser Zweifel; aber "gefährliche Drohung" ist dann doch etwas übertrieben, da diese Geste genau niemand mitbekommen hätte wenns nicht zufällig gefilmt worden wäre. Ich kenne zwar die genaue Rechtlage nicht aber ich denke mir dass für eine "gefährliche Drohung" der, dem ich drohe das auch mitbekommen sollte?!
So wie HC Strache nach harmlosen Gotchaspielens drei Bier bestellte, Hilmer Kabas den Bundespräsidenten Hump oder Dump nannte wird der Staatsanwalt auch nur auf die Luftballons gezielt haben, die zur Feier der Freilassung vor dem Gerichtsgebäude angebracht waren.
Quasi Kind im Manne. Alles ganz harmlos.
Was außer ein paar Phrasen und eine Ermahnung des Staatsanwaltes sollte denn sonst die Konsequenz sein? Woran soll die Presse "dran" bleiben? Eine Entlassung (oder andere strenge Disziplinarmaßnahme) wegen der Geste?? Sicher ist sie nicht "nichts" und gehört als Fehlverhalten auch angesprochen, aber der Grad des Fehlverhaltens des betroffenen Staatsanwaltes erscheint mir doch etwas niedriger zu sein, als Beamte, die Asylwerber prügeln, in die eigene Tasche wirtschaften, etc...
obwohl etwas spät! ;-)
Die OStA hat sich, wie aus dem Artikel deutlich hervorgeht, sehr empört über seine Geste gezeigt und hat sich, was Konsequenzen betrifft, ziemlich weit aus dem Fenster hinausgelehnt. Daher meine Aufforderung an die Journalisten, daran zu bleiben. Wenn es Konsequenzen gibt, sollen diese öffentlich bekanntgegeben werden. Wenn es keine Konsequenzen gibt, soll die OStA genau so offensiv die Gründe erklären.
Es gibt viele verschiedenen Arten von Vergehen im öffentlichen Dienst. ALLE gehören geahndet, sobald sie bekannt werden.
liefert doch eine klare Bewertung zur Schieß-Geste dieses "anständigen" Staatsanwaltes:
"Ein derartiges Verhalten eines Staatsanwaltes ist völlig inakzeptabel und macht betroffen.
Es wird einer umfassenden straf- und disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen, in der sich der StA zu verantworten haben wird."
Quelle - aktuelle "Am Schauplatz" Doku, ganz am Ende:
http://tvthek.orf.at/programs/... Schauplatz
Leider überall so: Wer vor Gericht landet, hat in Ländern mit hochentwickeltem Justizsystem (wie etwa Österreich) nur eine rund 20%ige Chance auf ein Fehlurteil.
In den USA eher 30 bis 40 Prozent, weil'st da einen Anwalt brauchst, dessen Recherche-Team eine Entscheidung aus Hintertupfing, Texas, 1850 herauskramen können (weil dort nur Präzedenzfälle zählen).
... und in Ländern wie Pakistan wird jemand, der bei der Polizei als verdächtig gemeldet wird, gern "auf der Flucht" abgeknallt; dort hat man auch eine etwa 50%-Chance, trotz Anwalt schuldlos Lebenslänglich oä zu kassieren.
Aus einer harmlosen Geste eines Staatsanwaltes eine Bedrohung zu konstrurieren ist lächerlicher Schwachsinn! Das der ORF so etwas noch filmt u. kommentiert ausstrahlt war auch völlig unnötig! Haben die Leute keine anderen Sorgen??
ist leicht erklärbar - müsste doch der Staatsanwalt auch Entlastendes ermitteln lassen und in den Prozess einbringen - wenn einer jedoch seine wahre Einstellung mit so einer Geste entlarvt, schrillen die Alarmklingeln.
Es entlarvt nämlich die Mängel der manipulierten Justiz überdeutlich!
Hat man doch die Untersuchungsrichter mit dem Argument abgeschafft, dass sie durch neutral ermittelnde Staatsanwälte problemlos ersetzt werden können.
Was natürlich überhaupt nicht stimmt, wenn ich weitgehend unabhängige Juristen durch weisungsgebundene, total Abhängige ersetze, welche gar kein Interesse daran haben ihre eigentliche Arbeit (Erfolgsquote an rechtskräftigen Verurteilungen) selbst sabotieren zu müssen.
js
...um die "Bedrohung" durch die Geste, haben Sie nichts verstanden.
Es stellt sich vor allem die Frage, wie ein Staatsanwalt der Republik Österreich in seiner offiziellen Funktion an seinem Arbeitsplatz innerhalb eines offiziellen Gerichts(!)gebäudes auf die Idee kommt, eine solche Geste vollführen zu müssen.
Staatsanwälte haben, genauso wie z.B. Polizisten, eine offizielles Amt inne, bei dessen Ausführung private politische Ansichten, Äußerungen und Meinungen nichts zu suchen haben.
Bei dieser Geste muss man tatsächlich annehmen, dass der Mann entweder jedes Maß verloren hat oder sich seiner offiziellen Funktion nicht bewußt ist.
Im Fernsehen war gestern ganz genau der gesamte Bewegungsablauf zu sehen. Der StA hat auch nicht telefoniert, wie viele aus dem Bildausschnitt zu interpretieren versuchen. Dieser Anus hat in der Justizverwaltung nichts verloren.
bewertet diese "harmlose Geste" folgendermaßen:
"Ein derartiges Verhalten eines Staatsanwaltes ist völlig inakzeptabel und macht betroffen.
Es wird einer umfassenden straf- und disziplinarrechtlichen Prüfung unterzogen, in der sich der StA zu verantworten haben wird."
Wissen Sie es also besser als diese Oberstaatsanwaltschaft,
wie eine derartige Aktion eines Staatsanwaltes rechtlich korrekt zu behandeln ist, Delta66?
Es sagt schon der klare Menschverstand, dass die harmlose Geste, keine Bedrohung darstellt! Wieso die Oberstaatsanwältin auf die Idee kommt, dieses Verhalten auf straf- u. dienstrechtliche Relevanz prüfen zu müssen, ist mir offen gesagt schleierhaft. Aber vielleicht denkt sie, dass ihr Verhalten für ihre eigene Karriere nützlich sein könnte....
an die Oberstaatsanwaltschaft:
"Liebe OSTA,
ich der Delta66 mit meinem klaren Menschenverstand sage Euch:
Der Staatsanwalt der die Schießgeste vor dem Fenster übte HANDELTE VÖLLIG UNTADELIG.
Ihr von der Oberstaatsanwaltschaft vollzieht reine Politjustiz gegenüber diesem ansehnlichen StA, sofern Ihr Eure Drohung wahrmacht und sein Verhalten einer umfassenden straf- und disziplinarrechtlichen Prüfung unterzieht.
Mit kompetenten Grüßen, Delta66"
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