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Eisenstadt - Bei einer Ausfahrt mit der Pferdekutsche sind Mittwochabend zwei Personen - die dreijährige Tochter der Kutscherin und ihre 60-jährige Mutter - hinausgeschleudert und verletzt worden. Ein Pkw-Fahrer war der 34-jährigen Lenkerin auf der L316 auf ihrer Fahrt vom Neusiedler See in Richtung Mörbisch (Bezirk Neusiedl am See) aufgefahren. "Der Autofahrer hat Fahrerflucht begangen. Wir haben die Person allerdings bereits ausfindig gemacht", berichtete ein Polizist heute, Donnerstag, der APA.
Der Unfall ereignete sich gegen 19.15 Uhr. Die beiden Fahrgäste blieben nach dem Sturz von der Kutsche am Boden liegen. Sie wurden mit Verletzungen ins Krankenhaus Eisenstadt gebracht. "Das Mädchen ist gestern bereits wieder entlassen worden, seine Großmutter befindet sich noch im Spital", sagte ein Beamter.
Das Pferdegespann ging wegen des Aufpralls durch, konnte allerdings nach etwa 100 Metern abgefangen und beruhigt werden, so die Sicherheitsdirektion Burgenland. An der Kutsche entstand Totalschaden. Die Tiere seien wohlauf. (APA, 30.8.2012)
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man verursacht einen unfall und bleibt stehen, wie es sich gehört:
bei personenschaden wird immer ein verfahren wegen körperverletzung eröffnet, allerdings bleibt das für den verursacher in den allermeisten fällen ohne konsequenzen (oft auch dann, wenn teilweise fahrlässigkeit im spiel war).
bei fahrerflucht drohen wie in diesem fall (wo's offensichtlich war, dass es verletze gegeben hat) bis zu drei jahre haft. meistens werdens eher ein paar monate bedingt.
in manchen fällen kann die versicherung teile der schadenssummer regressieren.
da sollte man dann eigentlich die volle juristische palette auspacken: unterlassene hilfeleistung, wenn alkoholisiert vertuschung einer straftat, usw...
leute die fahrerflucht begehen, noch dazu bei unfall mit verletzten, sind menschlich echt das letzte. abgesehen von den paar die "total unter schock" standen, aber auch da finde ich es bedenklich, sollte meiner meinung nach der fs entzogen werden und ab zum psychodoc in dem fall.
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