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Roma wie Dervo Sejdic werden in Bosnien-Herzegowina diskriminiert.

Foto: Amel Emric/AP/dapd

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Die Dayton-Verfassung verwehrt Juden wie Jakob Finci einige Ämter.

Foto: REUTERS/ Danilo Krstanovic

Der nächste Schritt von Bosnien-Herzegowina (BiH) in die EU bleibt weiterhin blockiert, weil Minderheiten nach wie vor nicht für bestimmte Ämter kandidieren dürfen. Die drei Posten im Staatspräsidium und die 15 Abgeordnetensitze in der Völkerkammer sind für Bosniaken, Kroaten und Serben reserviert. Die EU hat BiH bis zum 31. August, also bis morgen, eine Frist gesetzt, um einen Ge setzesvorschlag für eine Verfassungsänderung zu machen. Doch die sechs Parteiführer konnten sich bisher nicht einigen. Von der Verfassungsänderung hängt aber ab, ob BiH einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellen kann.

Der Hintergrund: Der bosnische Rom Dervo Sejdic und der bosnische Jude Jakob Finci hatten 2006 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geklagt. 2009 erklärte das Gericht die bosnische Verfassung für menschenrechtswidrig. Damit bricht diese auch das EU-Abkommen, das deshalb noch nicht in Kraft trat. Im Juni hat EU-Erweiterungskommissar Štefan Füle eine Roadmap erstellt und eine Diskussion über die EU-Bewerbung im Dezember in Aussicht gestellt. Damit ist nach dem Ablauf der Frist nun aber nicht mehr zu rechnen.

Die Verfassungsänderung scheiterte bisher vor allem an der "kroatischen Frage". Die kroatischen Parteien fühlen sich ohnehin schon diskriminiert, weil zurzeit keiner der drei Mitglieder des Staatspräsidiums aus ihren Reihen kommt. Sie fürchten nun, dass eine Änderung der Verfassung die Vertretung der bosnischen Kroaten in den Institutionen weiter schwächen könnte.

Kroatische Frage

Die "kroatische Frage" ist heikel, denn in der EU befürchtet man, dass Kroatien, das im Juli 2013 der EU beitritt, die Vertretung der bosnischen Kroaten im Rahmen der Erweiterungspolitik zu einem Veto-Thema machen könnte, zumal die meisten bosnischen Kroaten auch eine kroatische Staatsbürgerschaft haben. Der Fall Sejdic/Finci wirft zudem fundamentale Verfassungsfragen auf, denn nicht nur Minderheiten sind benachteiligt, sondern auch jene Bürger, die sich überhaupt nicht ethnisch definieren wollen.

Aber auch Serben in dem Landesteil Föderation und Kroaten und Bosniaken in dem Landesteil Republika Srpska (RS) sind schlechtergestellt. Der Bosniake aus der RS Ilijaz Pilav hat deshalb auch beim EGMR geklagt. Das Urteil wird bald erwartet und könnte weitergehende Verfassungsänderungen nötig machen. (Adelheid Wölfl, DER STANDARD, 30.8.2012)