ORF: Zweite Instanz gegen Pensionierung

28. August 2012, 19:17

Küniglberg verstößt nach Sicht des Oberlandesgerichts Wien gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wenn er pensionsfähige Mitarbeiter kündigt und in den Ruhestand zu schickt

Wien - Der ORF verstößt nach Sicht des Oberlandesgerichts Wien gegen das Verbot der Altersdiskriminierung, wenn er pensionsfähige Mitarbeiter kündigt und in den Ruhestand zu schickt. Laut Österreichischem Journalisten Club bekam ein ehemaliger ORF-Mitarbeiter mittlerweile in zweiter Instanz Recht. 2011 stellte das Arbeits- und Sozialgericht nicht zulässige unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters fest und erklärte die Kündigung für unwirksam. (APA, DER STANDARD, 29.8.2012)

Das kann den Herrn freuen. Er wird also fogendes tun:

Bei vollen Bezügen seinen Vertraglich verrichteten Job (z.B. Wartung und Bearbeitung des Fernschreibers, Management der Magnetbänder und Lochkarten) bei vollen Bezügen verrichten und damit das Budget für die freien zusätzlich anknabbern.

Das mit den "Freien"....

...... wird aber leider langsam zum Killerargument. Überall wird ständig behauptet, den Armen freien Mitarbeitern würde Geld weggenommen. Warum suchen diese Freien sich nicht einen Job in der freien Wirtschaft, wenn es beim ORF angeblich so furchtbar ist? Bussi

völliger schwachsinn!
beim orf wird man mit 61,5 jahren gekündigt,obwohl man ja bis 65 arbeiten sollte!wenn jetzt jemand nicht in Pension gehen will,so ist das sein gutes recht.oder?

ja, ist eh in ordnung. aber das geld fällt nicht zusätzlich vom himmel. es schränkt den spielraum ein - etwa für freie.

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