Von der Volksbefragung zur Heeres-Reform

Conrad Seidl, 28. August 2012, 18:18
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    foto: apa/hochmuth

Infos zum Weg der Volksbefragung über die Wehrpflicht und darüber, welche Folgen vom Abstimmungsergebnis zu erwarten sind

Frage: Kann die Wehrpflicht so einfach abgeschafft werden?

Antwort: Theoretisch reicht dazu ein einfaches Bundesgesetz - für das allerdings eine parlamentarische Mehrheit erforderlich ist. Dieses Gesetz darf allerdings die verfassungsmäßigen Grundsätze über die Umfassende Landesverteidigung und die Organisation des Heeres nach dem Milizprinzip nicht verletzen.

Frage: Warum wird dann eine Volksbefragung angesetzt?

Antwort: Die Koalitionsparteien sind übereingekommen, das Wehrsystem nur dann zu ändern, wenn das dem Wählerwillen entspricht.

Frage: Kann der Wählerwillen in einer Volksbefragung verbindlich festgehalten werden?

Antwort: Rein rechtlich ist das Ergebnis einer Volksbefragung nicht bindend - bundesweit gibt es überhaupt erst seit 1989 eine Grundlage für Volksbefragungen, bisher hat es dieses Instrument nur in den Bundesländern gegeben. Sowohl Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) als auch Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) haben erklärt, dass ihre jeweiligen Parteien das Ergebnis als bindend betrachten werden.

Frage: Wer ordnet die Volksbefragung an?

Antwort: Formell macht das der Bundespräsident, der den Beschluss des Nationalrats (auf Antrag der Regierung oder von Abgeordneten) für eine "Volksbefragung über eine Angelegenheit von grundsätzlicher und gesamtösterreichischer Bedeutung" zu verlautbaren hätte. Um die Befragung im Jänner durchführen zu können, muss der Beschluss im November vorliegen. Die Kosten betragen rund vier Millionen Euro für den Bund, weitere sechs Millionen Euro für Gemeinden.

Frage: Welche Frage wird gestellt?

Antwort: Darüber wollen SPÖ und ÖVP noch verhandeln. Formal kann es sich um eine einfache Ja/Nein-Entscheidung handeln oder um näher auszuführende Modelle, zwischen denen gewählt werden kann. Ein Beispiel wäre die niederösterreichische Volksbefragung vom März 1986: Damals wurden die Landesbürger gefragt, ob Niederösterreich überhaupt eine eigene Landeshauptstadt bekommen soll (57 Prozent Ja) und welche Stadt dies sein sollte (45 Prozent St. Pölten).

Frage: Was passiert bei einer Mehrheit für die Wehrpflicht?

Antwort: In diesem - von der ÖVP und der FPÖ gewünschten - Fall ändert sich wenig. Es würden allerdings wohl einige Reformen des Ausbildungsbetriebs angesetzt. Die ÖVP will darüber hin aus den Wehrdienst gemeinsam mit dem Zivildienst in einen neu zu schaffenden "Österreich-Dienst" zusammenfassen.

Frage: Und was, wenn die Bevölkerung die Wehrpflicht ablehnt?

Antwort: Da müsste zunächst eine Übergangslösung geschaffen werden. Wahrscheinlich würde in der ersten Phase zunächst ab einem gewissen Stichtag die Einberufung von Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst und zum Zivildienst ausgesetzt, in einem zweiten Schritt würde die Stellungspflicht abgeschafft und die Rekrutierung von Soldaten auf eine neue Basis gestellt.

Frage: Wäre das dann ein Freiwilligenheer oder ein Berufsheer?

Antwort: Ein Heer aus Berufssoldaten ist immer ein Freiwilligenheer. Es müsste aber - wegen des Verfassungsgebots und aus praktischen Erwägungen - um Soldaten des Milizstands und des Reservestands ergänzt werden. Derzeit kommen etwa 60 Prozent der Bundesheer-Soldaten im Kosovo aus der Miliz, am Golan sind es 70 Prozent.

Frage: Kann das Bundesheer das verkraften, ohne Effizienz einzubüßen?

Antwort: Das kommt auf Dauer und finanzielle Ausstattung der Übergangszeit an. Jedenfalls müssten umfangreiche organisatorische Änderungen dazu führen, dass aus zeitverpflichteten Soldaten bestehende Einheiten rasch die Kerntruppe des Bundesheeres bilden. Dieses Modell ist bereits in den 1970er-Jahren gescheitert - die damals geplante "Bereitschaftstruppe" von 15.000 Kadersoldaten ist nie komplett aufgestellt worden, weil dafür zu wenig Budget vorhanden war.

Frage: Ein Berufsheer wäre also teurer und kleiner?

Antwort: Davon gehen die meisten Experten aus. Tatsächlich kommt es darauf an, welche konkreten Aufgaben einem Berufsheer übertragen werden. Nach den Plänen von Verteidigungsminister Norbert Darabos soll es künftig 15.000 Berufssoldaten (inklusive Zeitsoldaten) und 9300 Milizsoldaten geben. Das wären rund 17.000 Soldaten weniger als derzeit. Darabos will mit demselben Budget auskommen wie bisher.

Frage: Woher sollen die Soldaten für ein Berufsheer kommen?

Antwort: Soldat soll ein Beruf werden wie jeder andere - mit der Einschränkung, dass für die meisten Soldaten keine Karriere möglich ist. In anderen Armeen gilt das Prinzip "up or out" - es werden nach einer wenige Jahre dauernden Verwendung einige befördert und der Rest gekündigt.

Frage: Was wird aus dem Zivildienst?

Antwort: Bei Abschaffung der Wehrpflicht entfiele auch die Verpflichtung zum Zivildienst. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 28.8.2012)

...endlich sind wir dort, wo wir ohnehin schon 1970 hin wollten!

schon die erste frage ist falsch beantwortet.

die wehrpflicht für männliche staatsbürger ist im artikel 9a der bundesverfassung festgeschrieben.

peinlich, bierpapst.

Davon war aber nicht die Rede

Ist leider so. Unser Verfassungsgesetzwesen ist verworren, weil alles, was mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde, als Verfassungsgesetz gilt.

Antgeblich auch so manche Taxibestimmung.

Da merkt man den Feinspitz

Im 9a ist - wie Sie richtig sagen - die Wehrpflicht festgeschrieben.

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.... OR40068035

In Wahrheit hat wird aber etwas anderes diskutiert, und zwar die Pflicht zur Leistung des Präsenzdienstes (insb. in Form des Grundwehrdienstes). Die ist im Wehrgesetz festgeschrieben, §11 Abs 1.

Bei der Gelegenheit ....

erklären sie mir doch bitte aus welchem Umstand sie schliessen - dass die Volksbefragung auf das Wehrgesetz abzielt.

Und wie soll Mustermann und Musterfrau...

... das noch verstehen und danach vernünftig handeln?

Danke für den Hinweis!

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