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Die Aufregung um das von der Hochschülerschaft der Universität Wien geförderte "antikapitalistische" Café Rosa nimmt kein Ende. Nachdem das Studentenbeisl aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten geschlossen werden musste und das Wissenschaftsministerium die Einrichtung und den Betrieb des Cafés durch den Verein "Studibeisl" der ÖH Uni Wien im Juni für rechtswidrig erklärt hat, steht das Café erneut im Zentrum der Kritik: Der von der ÖH Uni Wien unterzeichnete Mietvertrag ist nicht kündbar.
Findet sich kein neuer Pächter, muss die Hochschülerschaft deshalb trotz Einstellung des Betriebs weiter Miete zahlen. Diese belief sich im Jahr 2011 laut Ausgabenstatistik des Café Rosa auf 36.000 Euro. Jasmin Rückert (GRAS) vom Vorsitzteam der ÖH Uni Wien beruhigt jedoch: "Wir haben schon mehrere Pächter in Aussicht."
Obwohl das Café nicht mehr in Betrieb ist, wird der Mietvertrag bis zur vereinbarten Frist im März 2016 weiterlaufen. Rückert betont aber: "Wir bemühen uns um eine rasche Lösung und werden die Räumlichkeiten verpachten."
Die Namen der Interessenten will die ÖH noch nicht preisgeben. "Wir werden mit dem neuen Pächter gemeinsam an die Öffentlichkeit gehen", erklärt Rückert. Ein Vertrag sei aber noch nicht abgeschlossen worden: "Da mehrere Stellen an der Unterzeichnung beteiligt sind, kommt es derzeit zu Verzögerungen. Einen Vertragsabschluss wird es aber sehr zeitnah geben."
Laut Thomas Fussenegger, Vorsitzender des Finanzausschusses der ÖH Uni Wien und AG-Mitglied, geht aus dem Jahresvoranschlag der ÖH Wien für das Studienjahr 2012/2013 (siehe PDF) hervor, dass das Café Rosa ab Oktober 2012 mit 25.000 Euro Pachteinnahmen pro Jahr rechnet. Als Ausgaben werden 40.000 Euro veranschlagt. "Daraus ergibt sich eine indirekte Nettozahlung an den Pächter von 15.000 Euro (pro Jahr, Anm.), noch bevor er den ersten Kaffee verkauft hat", erklärt Fussenegger.
Rückert gibt an, dass es "keine Subventionen im eigentlichen Sinn" geben solle: "Wir verhandeln um eine Kooperation, die etwa eine Förderung von studierendenfreundlichen Preisen bei Mittagsmenüs ähnlich wie beim Mensapickerl beinhalten könnte." Ihr sei es wichtig, die ursprüngliche Intention des Cafés - einen barrierefreien Raum zur studentisches Nutzung - aufrechtzuerhalten.
Laut Fussenegger wurde am Donnerstag in einer Generalversammlung die Auflösung des Vereins "Studibeisl" beschlossen. Eine sofortige Auflösung sei jedoch wegen eines noch laufenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens bezüglich einer Kündigung im Mutterschutz nicht möglich, so Fussenegger.
Der "Verein zur Förderung der Emanzipation von Studierenden" ("Studibeisl") war unter der ÖH-Koalition aus GRAS (Grüne & Alternative StudentInnen), VSStÖ (Verband Sozialistischer Studenten und Studentinnen Österreichs) und KSV-Lili (Kommunistischer StudentInnenverband - Linke Liste) zur Leitung des Café Rosa gegründet worden.
Eine vom Wissenschaftsministerium eingesetzte Aufsichtsbehörde bezeichnete die Gründung des Vereins im Juni als "unzulässiges Umgehungsgeschäft". (Lisa Winter, derStandard.at, 28.8.2012)
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im pdf-Blatt sind ausnahmslos bei allen Bruttogehältern falsch berechnet.
Beispiel:
Sekretariat 2: Bruttojahresgehalt = 40.432 €
von der OeH kolportierte LNK = 10.688 €
Gesetzlich vorgechriebene Lohnnebenkosten wären allerdings auf Basis eines 154 Stunden-Monats = 35481,6 €
Das sins 25.000 EURO Differenz, Grundlage der Berechnung:
https://www.bmf.gv.at/service/a... _start.htm
Schön zu sehen, wofür mein ÖH-Beitrag regelmäßig draufgeht -.-" Aber wenns darum geht ein paar Euros Studiengebühren zu zahlen (die wahrscheinlich mehr bringen würden als ein [leeres] Cafe Rosa [welches mir schon noch in Betrieb wenig gebracht hat]) gibts ein mega Drama! Kann mir das irgendwer erklären??
Ich nehme an, dass du dich auf den Mietvertrag beziehst. Dabei ist zu beachten dass es derlei zwei gibt. Zum einen jenen, der mit dem Eigentümer der Immobile abgeschlossen wurde und zwar von der ÖH Uni Wien. Und zum anderen einen zweiten (Untermietvertrag) zwischen ÖH Uni Wien und dem Verein. Die Weiterzahlung gegenüber dem Eigentümer (und darum ging's im Artikel oben) ist nur die Wahrnehmung der eigenen vertraglichen Verpflichtungen und daher keine Schuldenübernahme.
müsste die ÖH selbst gegen die Verantwortlichen des Vereins vorgehen, um an "ihr" Geld zu kommen? Das wird natürlich niemals passieren, da das ja praktisch die selben Personen sind. Also gibt es keienrlei Konsequenzen für die, die das verpfuscht haben?
Vertragspartner der ÖH ist der Verein und nicht die Personen im Verein. Wovon sich der Vertrag auf die Untermiete bezieht. Da diese nur symbolische Euro 1,-- pro Monat ausmacht, wird hier wohl kaum ein einklagbarer Rückstand entstanden sein. Und selbst wenn, wäre es die Zeit nicht wert hier vor Gericht zu gehen. Allenfalls bei einer Beschädigung der überlassenen Gebrauchsgegenstände wäre ein Schadensersatz denkbar und das auch nicht in allen Fällen.
Gegen Einzelpersonen direkt kann sich die ÖH nur an die von ihr entsandten Mitglieder der Generalversammlung wenden und das auch nur wenn diese ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen haben. Das betrifft vor allem die Aktionsgemeinschaft, die sich geweigert hat ihre Sitze wahr zu nehmen.
Als Personal bieten sich die Leute an die den Murks verbrochen haben. Aber bitte die Organisation von den Festln nem Profi überlassen - sonst kostet ne Kiste Bier im Einkauf auf einmal 30€
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