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Salzburg - Ein 51-jähriger Mann aus Salzburg, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilt wurde, wird vorerst keine elektronische Fußfessel erhalten. Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) habe am Freitag einen Antrag an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) auf aufschiebende Wirkung gestellt, sagte Sven Pöllauer, ein Sprecher der Ministerin, am Montag. Man warte die Entscheidung über den Antrag ab. Bis dahin erhalte der Mann auch keine elektronische Fußfessel, erklärte Pöllauer.
Ursprünglich war vorgesehen, dass der ehemalige Hundetrainer ab Dienstag in den elektronisch überwachten Hausarrest muss. Der Salzburger hatte wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz entschied kürzlich, dass der 51-Jährige den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronischen Hausarrest verbringen darf.
Nach zahlreichen Medienberichten und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin in der Vorwoche an, den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof prüfen zu lassen. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte die Ressortchefin am Donnerstag in der "ZiB 2" des ORF. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung sei einen Tag später an den VwGH gestellt worden, berichtete Pöllauer.
Ein Sprecher des VwGH sagte am Montag, dass der Antrag noch nicht eingelangt sei. Allgemein könne man damit rechnen, dass es nach Einlangen des Antrages etwa drei Wochen dauern werde, bis darüber entschieden werde, erläuterte Mediensprecher Heinz Kail. Auf das Vorgehen des Justizministeriums, von der elektronischen Fußfessel so lange abzusehen, bis der Verwaltungsgerichtshof über die aufschiebende Wirkung entschieden hat, habe der VwGH keinen Einfluss, sagte Kail.
Das Opfer hatte auch an das Justizministerium appelliert, dass der Vollzug bei ihrem Vergewaltiger bis zur Entscheidung des VwGH ausgesetzt wird. Ansonsten könne es passieren, dass der Mann inzwischen die sechs Monate mit der Fußfessel "absitzt", bevor eine Entscheidung gefallen ist, ob er nun die Fessel tragen darf oder in Haft kommt. "Da führt sich die Entscheidung ad absurdum", hatte die mittlerweile 22-Jährige betont. (APA, 27.8.2012)
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Für einen 15 Jährigen, der beim Spar einen Lolli mitgehen hat lassen, ist Hausarrest eine adäquate Strafe. Für einen Vergewaltiger sehe ich eher 10 Jahre Zuchthaus...eine spartanische 5qm Zelle ...und 30min Hofgang/Tag. Um seine Haftkosten zu finanzieren, soll er am Tag 8 Stunden Arbeitsdienst verrichten. Sonntag frei.
Die Streichelgerichtsbarkeit in Österreich ist eine Demütigung für die Vergewaltigungsopfer und brandgefährlich was ihre fehlende Abschreckungswirkung betrifft.
Hausarrest bekommen unartige Kinder. Das kann niemals eine adäquate Bestrafung für ein Verbrechen sein.
Auch trägt man dabei keine Fessel, wie der verwendete Begriff impliziert, sondern ein Gerät ähnlich einer Armbanduhr.
Die Rechtsprechung hat sich vom ihr zugrundeliegenden Sühnegedanken so weit entfernt, dass sie mit Gerechtigkeit nur noch am Rande zu tun hat. Wer Unrecht tut, muss für Ausgleich sorgen, aber nicht im modernen, materiellen Sinne. Es geht dabei um einen Ausgleich abseits von monetärer Zuwendung. Eine Strafe sollte im Verhältnis zur Tat stehen. Ich habe aber den Eindruck, dass von den Eliten der Strafgedanke selbst in Frage gestellt wird, was nicht verwundert, wenn man die handelnden Personen anschaut.
ich finde es (wie bereits weiter unten vn mir gepostet unmöglich) in manchen fällen richtig
z.b. ich sehe kein problem damit einem dieb wo niemand zu schaden gekommen ist eine fussfessel aufzuerlegen
wieso soll ich jemanden der nicht gewaltbereit ist aber doch kriminell in einen topf werfen mit vergewaltigern totschlägern und gefährlichen räubern
die fußfessel spart geld (und bringt auch geld) für die justiz; ausserdem sind diese diebe z.b dann auch leichter zu reintegrieren in die gesellshaft als jemand der im gefängnis gesessen hat
hat gerade in einem Interview erzählt, dass für Ihre Anzeige ausschlaggebend war, dass sie erfahren hat, dass sie bereits das 6. Opfer dieses Perverslings war. Die anderen 5 Opfer sollen lt. ihr auch ausgesagt haben.
Für mich sind die Rahmenbedingungen für die Rechtssprechung in diesen Fällen einfach ein Spiegelbild einer erzkonservativen, patriachalen Gesellschaft, für die Vergewaltigungen ein Bagatelldelikt sind.
Die viel zu geringen Strafen und die täterkonzentrierte Justiz sind aber sicher nichts konservatives sondern im Gegenteil ein Produkt der Reformen der 60er und 70er durch die Linken. Die Strafen sind ja nicht nur bei Sexualdelikten lächerlich gering. Und es ist eindeutig so, dass für gewöhnlich die Rechten und Konservativen für härtere Strafen und die linken und liberalen für leichtere sind.
Nach meiner Wahrnehmung sind "die Rechten" in der Exekutive und Justiz überproportional vertreten und meines Wissens werden auch Gesetzesänderungen im Themenbereich Vergewaltigung, Kindesmißbrauch immer wieder von dieser Seite verhindert.
Und am Beispiel der katholischen Kirche sieht man sehr schön das Unrechtsbewußtsein, das konservativen Denkern bei sexuellen Übergriffen fehlt.
Die meisten Vergewaltigungen werden in Österreich
NICHT angezeigt. Der Grund dafür ist, dass man als Opfer keine Lust hat vorgeführt zu werden, der Verführung bezichtigt zu werden etc., damit am Ende der Täter einem auf offener Straße ins Gesicht grinst. Da müsste man schon sehr masochistisch veranlagt sein. Meine Hochachtung gilt dieser jungen Frau, die damit großen Mut bewiesen hat. Leider nützt es nichts.
Interessant! Wäre ich ein vergewaltigungsopfer, hätte ich noch weniger lust dazu mich weitere vier mal vergewaltigen zu lassen, oder tatenlos zusehen wie der Täter weitere Opfer sucht, und würde jede Chance nutzen dass er bestraft wird.
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat bereits verloren.
Und sie hat ihn dennoch knapp vor der Verjährung angezeigt, wo sie doch jahrelang geschwiegen hat?
Verzeihen sie mir bitte wenn ich das merkwürdig finde.
Wie hat sie das dem Gericht erkärt, dass sie so lange gewartet hat?
"Ich wollte mich nicht vorführen lassen, also habe ich bis kurz vor der Verjährung gewartet"???
1: Der Verurteilte ist jahrelang auf freiem Fuß und hat keine weitere Straftat begangen!
2: Das Gesetz sieht unter bestimmten Gegebenheiten eine Fussfessel vor!
3: Diese Gegebenheiten treffen auf den Verurteilten zu. Deshalb hat das OLG Linz dem elektronischen Hausarrest zugestimmt. (Es blieb auch nichts anderes über, da alle Punkte erfüllt wurden)
4: Will man, daß Sextäter keine Fußfessel erhalten sollen, muß das im Gesetz festgelegt sein.
5: Wünsche des Opfers sind zu ignorieren, es gilt das Gesetz!
6: Seit wann gibt es in Ö. eine Anlassgesetzgebung? Lässt sich das Justizministerium nun schon von "Krawallblättern" erpressen?
BM Karl sollte sich nach dem Gesetz richten, Populismus ist unangebracht.
Das Gesetz ändern kann sie.
Wenn ich länger überlege, sollte ich meine Ansicht dahingehend ändern, dass ich eigentlich meinte, die Ministerin sollte die Gesetzesänderung INITIIEREN!
Kommen öfter vor, solche Meinungsschwenke als man denkt. Gerade in letzter Zeit.
Fairerweise muß man sagen, dass das extrem selten ist, kenne auch keinen einzigen fall, die medien interpretieren zurückgezogene Anzeigen uä meist nur so
Fairerweise muß man sagen, daß fast keine Vergewaltigung bestraft wird, sie sich aber sorgen machen, daß ev im sehr unwahrscheinlichen fall ein Mann verurteilt werden könnte, der es gar nicht getan hat, sehr sehr unwahrscheinlich.
Fairerweise muß man sagen, daß die Täter den Opfern sehr bald wieder ins gesicht grinsen können und das Opfer kann nichts dagegen tun außer wegzuziehen, wenn es sich das leisten kann
Fair?????
die es schaffen die konsequenzen der verurteilungen so lange hinauszuziehen, dass sich eine geraume zeit ergibt die der täter dazu nutzen kann sich wohlzuverhalten?
der gleichheitsgrundsatz würde dann natürlich verlangen, dass man die untersuchungshaft überhaupt abschafft (so wie für grasser strasser etc...).
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