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Im Vorjahr verbrachte jeder Fußfesselträger im Schnitt 96 Tage im Hausarrest.
Wien - Im Jahr 2011 haben Straftäter insgesamt 42.869 Tage im elektronisch überwachten Hausarrest verbracht. Bei 658 Personen wurde erhoben, ob sie für die Fußfessel infrage kommen, 446 erhielten sie schließlich. 381 davon vor Antritt ihrer Haft, 64 kamen aus der Haft und eine Person erhielt die Fußfessel anstelle der U-Haft. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht "report Österreich 2012" des Vereins Neustart heraus, der für die Betreuung der Fußfesselträger zuständig ist. Im Schnitt verbrachte jeder Fußfesselträger 96 Tage im Hausarrest.
Um diese "Haft zu Hause" bewilligt zu bekommen, müssen Straftäter viele Kriterien erfüllen: Die zu verbüßende Strafe darf nicht mehr als zwölf Monate betragen, ein fester Wohnsitz und Arbeit sind Voraussetzung. Eventuelle Mitbewohner müssen einverstanden, die Wohnung für die elektronische Überwachung geeignet sein.
Weitere Zahlen: Von Oktober 2010 bis Anfang Juli 2012 gab es 874 Fußfesselträger, für 37 endete der Strafvollzug in eingeschränkter Freiheit vorzeitig. Der Großteil, 702 Personen, erhielt die Fußfessel "Frontdoor", also ohne vorher im Gefängnis gewesen zu sein.
Laut dem heute, Montag, veröffentlichtem Report betreute der Verein Neustart im gesamten Jahr 2011 insgesamt 41.290 Personen. In der Bewährungshilfe wurden 14.564 Personen dabei unterstützt, straffrei zu leben. 3.571 Straftäter beanspruchten die Haftentlassenenhilfe. Insgesamt 16.387 Beschuldigte und Opfer wurden im Rahmen eines Tatausgleichs betreut. Die Erfolgsrate hierbei betrug 85 Prozent bei Jugendlichen und 69 Prozent bei Erwachsenen. (APA, 27.8.2012)
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"Insgesamt 16.387 Beschuldigte und Opfer wurden im Rahmen eines Tatausgleichs betreut. Die Erfolgsrate hierbei betrug 85 Prozent bei Jugendlichen und 69 Prozent bei Erwachsenen."
Rückfallquote?
WIKI:
Was die Deliktstruktur betrifft, so ist die leichte Körperverletzung gemäß § 83 StGB der häufigste Zuweisungsgrund zum Tatausgleich.[1] Weitere Delikte, aufgrund derer zum Tatausgleich zugewiesen wird, beinhalten schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung, Gefährliche Drohung, Nötigung, Raufhandel"
Wer wundert sich da noch das Gewalt zum Alltag wird. Und wie erstaunlich ist es das Gewaltdelikte trotzdem noch zunehmen. Möchte mal die Fallzahlenentwicklung beim Tatausgleich sehen.
Ich würde eher meinen, dass die Leute resignieren. Es hat sich zwischenzeitlich nämlich herumgesprochen, dass die Strafverfahren gegen - vor allem jungendliche - Gewalttäter fast immer eingestellt werden.
Mir sind selbst Fälle bekannt! Das heißt es dann in einem Schreiben an das Gewaltopfer kurz und bündig, dass die vorgesehene Strafe nicht zur Besserung der Täter geeignet ist, weshalb von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen wird.
sonst wär das ein tragfähiges Vorbild: http://www.zeit.de/2009/13/D... e-Insel-13 ;)
Ist das auch wieder nur eine Statistische Schönschminkerei oder sinnvoll?
Wenn man mit Fussfessel zu Hause sitzt gilt man nicht mehr als Insasse.
Natürlich werden auch die Kosten gesenkt.
Einerseits ok aber man sollte schon Abwegen wen man da die Vergünstigung gibt.
Eventuelle Mitbewohner müssen einverstanden,
Und wer fragt die Mieter die im selben Haus wohnen?
Wenn bei mir ein Sexualverbrecher im Haus wohnt und ich hätte eine minderjährige Tochter.......glaubt mir eins der Bettelt um Haft.
"...glaubt mir eins der Bettelt um Haft."
Ich glaub Ihnen ersatzweise ein anderes: Sie schauen ein bisschen zuviele Chuck Norris Filme und leben ein bisschen zuwenig in der Realität. Das ist potentiell konfliktträchtig. Denn sollten Sie tatsächlich mal Ihre Chuck Norris Selbstjustiz Fantasien ausleben, werden SIE ein Antragsteller für die Fußfessel.
bin ja prinzipiell pro fussfessel - aber zu einer unbedingen haftstrafe wird man ja auch nicht bloss so verurteilt. also zumindest 2 wochen von der bitteren gefängnismedizin sollte man die leute schon kosten lassen, fussfessel erst danach, wenn alle geforderten punkte erfüllt sind.
Wenn man fast 500 Häftlinge - ich denke das entspricht einer ganzen Haftanstalt - sich selbst versorgend den Übergang ins normale Leben ermöglicht, dann macht es sehr wohl Sinn. Setzt man auf Strafe bis zum Schluss, dann muss man auch die Kosten akzeptieren, die die Haft und anschließend schlechte Vorbereitung auf das weitere Leben, so bringen.
Nachdem jetzt schon vergewaltiger rechtlichen Anspruch auf die Fußfessel haben, was nie beabsichtigt war ist für mich das Experiment gescheitert. Zu Beginn der diskussion wurde uns die Fußfessel als Alternative für relativ harmlose Wirtschaftsverbrecher verkauft, man hat uns also wieder einmal getäuscht.
Und die Ziele waren Entlastung der Gefängnisse und bessere Resozialisierung. Beide Ziele wurden erreicht.
Niemals wars das Ziel, keine Sexualattentäter die Fussfessel zu verpassen. Weiters gibts auch keinen Rechtsanspruch für Vergewaltiger, aber sie können die Fussfessel beantragen und sie kann gewährt werden.
Ich glaub aber eh, ihr Groll richtet sich gegen das geringe Strafmass - wär das höher, käme die Fußfessel eh nicht in Frage.
Ich jedenfalls hatte nie den Eindruck, als wär das die Alternative für relativ harmlose Wirtschaftsverbrecher und sonst niemandem, schon gar nicht Vergewaltiger. Da ging Ihre Fantasie durch :-)
(Grasser, Strasser und Co werden sich dereinst über die Fußfessel freuen)
Zu Beginn der diskussion wurde uns die Fußfessel als Alternative für relativ harmlose Wirtschaftsverbrecher verkauft,
Sehen sie, man hat bereits Vorgesorgt.
Sollte mal ein KHG oder einer der anderen "Wirtschaftsverbrecher" verurteilt werden gibt es eine Fussfessel und sie können wie jeder andere Verurteilte ihren ehrenwerten Job weitermachen.
Das Rad muss sich ja weiterdrehen :)
Viele Leute setzen auch ohne Fussfessel keinen Fuss vor die Haustüre, ausser es ist lebensnotwendig. Stichwort Couchpotatoe. Worin also liegt die Bestrafung für jemanden, der ohne Einschränkung sein Leben mit Computer, Fernseher und Trautem Heim weiterführen darf?
Wenn er sich nicht mindestens 16 Stunden täglich von zu Hause fernhält, muss er einsitzen gehen.
Im Ernst: Die Bestrafung liegt darin, dass er nicht fortgehen darf, auch wenn er mal möchte. Ein schnelles Bier beim Wirt mit Freunden ist nicht möglich.
Sie haben schon Recht, das Strafausmass ist nicht vergleichbar, aber dafür sind diese Leute schneller zu resozialisieren. Genaugenommen sind sie schon fertig resozialisiert, wenn sie aus dem Häfen rauskommen.
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