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Feuerwerkskörper gefallen der UEFA ganz und gar nicht.

APA-FOTO: HERBERT NEUBAUER

Nyon/Wien - Nach den Ausschreitungen am vergangenen Donnerstag beim Europa-League-Auswärtsspiel bei PAOK Saloniki (1:2) wartet Rapid weiter auf das Urteil der UEFA. Die Entscheidung des Verbands dürfte entgegen früheren Ankündigungen erst am Dienstag publiziert werden. Die Wiener werden das Urteil per Fax zugestellt bekommen.

Es wurde ein Disziplinarverfahren sowohl gegen Rapid als auch die Griechen eröffnet, bis Montagmittag konnten Stellungnahmen und Beweismittel per E-Mail oder Fax bei der Disziplinarkanzlei eingereicht werden.

Aufgrund dieser extrem kurzen Frist traf sich Rapid-Präsident Rudolf Edlinger bereits am Sonntagnachmittag mit seinen Präsidiumskollegen und dem Rapid-Management, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen. "Im Schreiben des Europäischen Fußballverbandes wurden bereits die zu erwartenden Sanktionen aufgezeigt. Diese könnten für Rapid sehr weitreichende Folgen und immensen wirtschaftlichen Schaden bedeuten. Der von der UEFA strikt geächtete Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen wird äußerst hart bestraft werden", hielten die Hütteldorfer in ihrer Aussendung fest.

So drohen Rapid neben einer hohen Geldstrafe auch Europacup-Spiele ohne Zuschauer - entweder bei Erreichen der Gruppenphase noch heuer oder bei der nächsten Europacup-Teilnahme. "Selbst der Ausschluss aus UEFA-Bewerben wird bei etwaigen zukünftigen Vorfällen angedroht", ließen die Hütteldorfer verlauten, gar von "existenzbedrohenden Konsequenzen, die im Raum stehen" war die Rede.

Rapid werde daher in seiner Stellungnahme der Kontroll- und Disziplinarkammer "ausführlich alle Vorfälle und Rahmenbedingungen beim Auswärtsspiel in Thessaloniki darstellen, vor allem auch die Gefahren und Angriffe, deren Spieler, Offizielle und vor allem Anhänger rund um das Toumba-Stadion ausgesetzt waren". Die Kontroll- und Disziplinarkammer der UEFA wird laut Rapid bereits am Montagnachmittag ein Urteil fällen.

Die Hütteldorfer haben danach drei Tage Zeit, gegen etwaige Sanktionen Rechtsmittel einzulegen und den Fall vor den Berufungssenat der UEFA zu bringen. Im Gegensatz zur erstinstanzlichen Entscheidung besteht beim Berufungsverfahren auch die Möglichkeit, persönlich Stellung zu nehmen. Die Entscheidung des Berufungssenates ist dann verbandsintern endgültig, diese kann in weiterer Folge nur noch beim Internationaler Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne beeinsprucht werden. Das Rückspiel gegen PAOK in Hütteldorf wird daher in jedem Fall vor gefüllten Rängen stattfinden. (APA/red, 27.8.2012)