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Der Bundeskanzler.

Foto: REUTERS/Lisi Niesner

Wien - Über die Frage, ob Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) und sein Staatssekretär Josef Ostermayer während ihrer Zeit im Infrastrukturministerium staatsnahe Unternehmen zu Inseraten in bestimmten Medien vergattert haben, wird wohl zuvorderst der parlamentarische U-Ausschuss zu befinden haben. Im Ermittlungsverfahren ist nämlich der Knackpunkt die Frage, ob ÖBB und ASFINAG durch diese Kampagnen ein finanzieller Schaden erwuchs. Dass Faymann und Ostermayer so agiert haben, wie ihnen vorgeworden wird, davon geht die Staatsanwaltschaft offenbar aus, wie aus einem "profil"-Vorabbericht vom Samstag hervorgeht, in dem aus dem Vorhabensbericht zitiert wird. Das Bundeskanzleramt konterte mit einer Aussendung, in der aus aktuellen Vernehmungsprotokollen in der Causa ASFINAG zitiert wurde. Kernaussage: Das Ministerium habe nichts "beauftragt", sondern vielmehr "initiiert".

Die Staatsanwaltschaft empfahl in ihrem Vorhabensbericht vom Frühling des Jahres bekanntlich die Einstellung des Verfahrens gegen Faymann und Ostermayer. Wesentlich für den Tatbestand der Anstiftung zur Untreue ist die Frage, ob "der Eintritt eines konkreten Vermögensschadens" bei den Unternehmen nachgewiesen werden kann. Und die Staatsanwaltschaft sah dies als "nicht erweislich" an.

Gutachten und Expertisen

Die Oberstaatsanwaltschaft erachtete in der Folge weitere Ermittlungen für notwendig und ließ eine Expertise anfertigen, um allfällige Verlustgeschäfte für die ÖBB zu klären. Das Gutachten liegt mittlerweile vor und ist nicht das einzige, denn auch der renommierte Medienanwalt Gottfried Korn, der Ostermayer vertritt, holte eines ein. Echten monetären Schaden zumindest für die ÖBB wurden offensichtlich bisher keine aufgefunden.

Laut "profil" sah es die Staatsanwaltschaft aber sehr wohl als "erwiesen" an, wie aus dem Vorhabensbericht zitiert wird, dass Einschaltungen vom Infrastrukturministerium bzw. von "mithin den Beschuldigten Faymann und Ostermayer in Auftrag gegeben, von ihnen die Fakturierung an die Asfinag AG beziehungsweise die ÖBB-Holding AG angeordnet, und schlussendlich die Bezahlung für die beiden Artikel tatsächlich von den genannten Unternehmen vorgenommen wurde". Dass die beiden bei den Einvernahmen gemeint hätten, sie hätten nichts von einer Weitergabe der Rechnungen an Asfinag und ÖBB gewusst - und hätten so etwas auch nicht toleriert - nennt die Staatsanwaltschaft laut "profil" wörtlich "Schutzbehauptungen" und sieht dies unter anderem auch durch Zeugenaussagen untermauert.

Bundeskanzleramt kontert

Das Bundeskanzleramt führte unterdessen am Samstag aktuelle Zeugenaussagen ins Treffen, durch die "alte Vorwürfe erneut entkräftet" würden, wie es hieß. In einer Aussendung wurde aus Vernehmungsprotokollen zitiert, unter anderem mit dem früheren ASFINAG-Kommunikationsleiter Marc Zimmermann. Dieser habe am 12. August 2012 erklärt, dass das Infrastruktuministerium mitnichten Anzeigen oder Kampagnen beauftragt habe. Vielmehr seien von Seiten des Ministeriums "Initiierungen" gekommen. Dass er in internen Aktenvermerken wörtlich von "Beauftragung" geschrieben habe, liege daran, dass er sich "juristisch" über diesen Begriff "keine Gedanken gemacht habe".

Es habe jedenfalls keine Einschaltungen "ohne Genehmigung des Vorstandes" gegeben, so Zimmermann laut Bundeskanzleramt bei seiner Vernehmung. Die Werbekooperationen seien zudem "weit unter dem Tarif des handelsüblichen Preises abgeschlossen worden" und hätten "immer einen sehr hohen Werbewert erzielt". Hintergrund der Aussage Zimmermanns ist der Auftrag des Justizministeriums an die Staatsanwaltschaft im Juli, sich die eigentlich schon abgeschlossene Frage der ASFINAG-Inserate näher anzusehen. (APA, 25.08.2012)