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Anders Behring Breivik nahm das Urteil des Osloer Strafgerichtes mit sichtlicher Genugtuung auf. Auch ohne persönliche Betroffenheit konnte einem bei dem schiefen Genugtuungs-Grinser des nun erstinstanzlich verurteilten Massenmörders die Galle hochkommen. Das Gericht hat ein Urteil gefällt, das den Angeklagten offensichtlich zufriedenstellt: voll schuldfähig, daher Höchststrafe. Damit erfüllt es Breiviks Bedürfnis, sich selbst als "politischer Gefangener" fühlen zu dürfen.
Gleichzeitig genügt dieses Urteil aber auch dem Sühnebedürfnis der Opfer und Hinterbliebenen - und der Mehrheit der norwegischen Bevölkerung, wenn man Umfragen glauben darf. Demnach wünschten sich die Norweger nichts sehnlicher, als dass Breivik voll schuldfähig für die 77 Morde büßen muss, die er begangen hat. Insofern kann man das Osloer Urteil auch als politisches Urteil begreifen - wenn auch eines, das dem Rechtsempfinden der meisten Menschen wohl ziemlich sympathisch ist.
Denn da bleibt doch die große Fragwürdigkeit der psychiatrischen Gutachten: Dem ersten, offensichtlich missliebigen, das Breivik paranoide Schizophrenie attestierte, folgte ein zweites, das Breivik als vollkommen gesund einstufte - was selbst manche Angehörige im Gerichtssaal bezweifelten. Der Mann zeigte sich in seinen Reaktionen völlig abgespalten von seiner Umwelt - dies ist die Definition von Schizophrenie. Dazu kommt die Problematik des archaisch Bösen: Wo kämen wir hin, wenn dieses aus der Welt verschwände, wenn alle Menschen, die monströs Böses getan haben, als krank gälten? Wäre dann, wie ein deutscher Kriminologe in der Zeit philosophierte, Hitler ebenso schuldunfähig gewesen, und mit ihm alle Nazis und Mitläufer?
Andererseits wertet das Osloer Urteil Breivik auch auf: Es macht ihn zum politisch bewegten Fanatiker. Dies mag auch die Staatsanwaltschaft bewegt haben, im "begründeten Zweifel an der psychischen Gesundheit des Angeklagten" auf schuldunfähig zu plädieren.
Dass das Gericht letztlich anders entschieden hat, kann man auch positiv sehen: Die Justiz dient im besten Falle dem Volk. Die Tat eines Wahnsinnigen ist nur traurig. Nichts ist für Hinterbliebene ärger als die unbegründete Grauenhaftigkeit eines Verbrechens, das ein Kranker begangen hat. Die Tat eines politischen Fanatikers macht, so grässlich sie sein mag, innerhalb unserer Werte-Koordinaten irgendwie mehr Sinn.
Breiviks Verbrechen drängten den Rechtsstaat Norwegen an seine Grenzen - das wäre wohl jedem anderen Rechtsstaat auch passiert. Doch insgesamt war der Umgang norwegischer Politiker, Behörden und Öffentlichkeit mit dem Fall hoch anständig. Vom Premier abwärts erlag niemand der populistischen Versuchung, nach einer weniger offenen Gesellschaft zu schreien. Der Prozess gegen Breivik wurde weitgehend mustergültig geführt. Dafür verdient ein gesamtes Land Respekt - unabhängig vom Expertenstreit rund um das Urteil.
Im Endeffekt ist es egal, ob Breivik schuldfähig ist oder nicht. Er wird wohl nicht mehr aus der Haft entlassen. Und der Rechtsstaat Norwegen mit seinem humanen Strafvollzug muss sich einer neuen Herausforderung stellen: Es gilt zu verhindern, dass Breivik seine islamophoben und inhumanen Botschaften weiter verbreitet und für diesbezüglich Anfällige tatsächlich zum Märtyrer wird. (DER STANDARD, 25.8.2012)
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Offenbar gibt es in Norwegen im Gegensatz beispielsweise zu Österreich keine Laiengerichtsbarkeit (zumindest keine Geschwornen) und das führt auch dazu, dass weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger eine "Show" abziehen müssen, um die Laien zu beeindrucken oder zu emotionalisieren. Im Grunde würde ein Prozess wie der gegen Breivik auch in Österreich vor Gericht relativ unaufgeregt ablaufen, ich glaube nur, dass sich die österreichischen Medien viel mehr in Szene setzen würden, als das offenbar die norwegischen getan haben. Keine Ahnungl, ob es auch in Norwegen Boulevardzeitungen wie Krone & Co gibt, diese sind es doch hauptsächlich, die einen Wirbel schlagen, nicht die Justiz.
Es gibt in Norwegen auch Geschworene, die im n "Lagmannsrett" vertreten sind. In gewissen Fällen sind diese Gerichte tätig, in der Regel nur in einem Berufungsverfahren (im Sozialrecht auch in 1. Instanz, wenn nach einer Entscheidung der entsprechenden Behörden Berufung eingelegt wird und die Angelegenheit vor Gericht geht) - tätig.
Die erste Instanz findet im Tinggrett, in dem nur Juristen tätig sind, statt.
Quelle: www. domstol.no
Den Pressemeldungen nach wollen weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen.
Boulevardpresse- z.B. Dagbladet oder VG - gibt es auch in Norwegen, nur zeigen dort die Journalisten in wirklich ernsten Situationen ein hohes Verantwortungsgefühl.
Es gibt diverse Stellungnahmen von Angehörigen und Überlebenden des Attentats, die das Urteil durchwegs akzeptieren.
Breivik ist nicht zu einfachem Gefängnis, sondern zu zu "Forvaring" (wörtl. Verwahrung- strengste Form des Einsperrens nach norweg. Recht, beträgt max. 21 Jahre beträgt, kann bei weiter bestehender Wiederholungsgefahr jeweils um 5 Jahre verlängert werden) verurteilt worden.
Quellen. diverse norweg. Internet-.Zeitungsausgaben
das es auch völlig anders geht, zeigen dutzende schräger postings zu den fußfesselartikeln, die momentan den österreichischen boulevard so sehr beschäftigen.
es anerkennt Breivik als rechtsextremistischen Fanatiker. Und das ist er ja auch. Natürlich ist er auch verrückt und schizophren. Aber extreme Ideologien (rechts wie links) haben es nun mal an sich, daß sie sich irgendwann von psychiatrischen Befunden nicht mehr unterscheiden lassen. Ob nun NSDAP oder RAF, ob radikal oder schizophren, wo liegt der Unterschied?
Du hast meiner Ansicht nach ganz Recht. Ertrinken ist nicht unbedingt angenehmer als verdursten. Das radikale oder eben wahnhafte Denken ist das eine, übel wird es, wenn es zu Selbstermächtigung führt und dadurch schlimmstenfalls zu Morden. Es ist für die Opfer ja unerheblich, ob ihnen nun im Namen von Hitler oder von Stalin, im Namen von Jesus oder im Namen von Allah das Leben genommen wird.
der Standardsatz jedes Juristen...
Auch das norwegische Gericht muss nach den norwegischen Gesetzen entscheiden. Und nicht "für das Volk".
Aber ich weiß schon wo der Glaube herkommt "im Namen des Volkes..."...ja klar...
Die 2 total kontrairen psych Gutachten sehen schon blöd genug aus.
und das Rechtswesen im Besonderen, über naturgesetzliche und medizinische Fakten hinwegsetzt. Fraglos ist Brevik schwerst psychisch gestört und nicht schuldfähig. Und freilich gilt das auf für Hitler, dessen wahnhafte Fehleinschätzung der Machtverhältnisse die wahre Ursache für den Kriegsverlauf ist. Aber würde man das anerkennen, müssten die Schuldigen wohl wo anders gesucht werden.
und btw .. Hitlers Wahn ist nur Schuld am "Kriegsverlauf"? .. Interessant .. am Krieg selbst also nicht, am Massenmord in den Konzentrationslagern auch nicht? Würden Sie da bitte argumentativ ins Detail gehn?
Nur weil jemand etwas getan hat, das du und ich niemals tun würden, ist er noch lange nicht schuldunfähig. Du vergisst wohl, dass es für manche Menschen eine starke Triebfeder gibt, sich über Verbote hinwegzusetzen. Diese Triebfeder nennt man Motiv. Dieses Motiv war bei B. offenbar so stark, dass er sein ganzes Hirn und seine ganze Energie und wohl auch eine Menge Geld eingesetzt hat, um zum Mörder zu werden.
Politik/Medien:)))
Man stelle sich vor in Österreich passiert sowas. Hace würde sicher gemeinsam mit Krone eine riesige Campaign starten, dass so ein Unmensch, der soviele Leute unschuldig umbringt, natürlich die Menschenrechte verwirkt hat und daher für diesen Fall gilt : hängt ihn Höher: Todesstrafe.
Mein furchtbarer Verdacht ist, dass sich dann in Österreich eine Mehrheit findet, die auch gesetzlich, für diesen Fall, die Todesstrafe wieder einführt.
Daher Dank an Norwegen, dass man eben nicht
Rachemotionen nachgibt, und sich ein vorbildliches liberales Rechtssystem durch einen Fanatiker verändern lässt.
Ebenso gut könnte man behaupten, dass in Österreich sofort kluge und weniger kluge Linke HC Strache persönlich verantwortlich machen würden und alles tun würden, um ihn wegen der Sache anzupatzen. Abgesehen davon würden in Österreich jede Menge selbst ernannter und profiliierungssüchtiger "Spezialisten" noch viele Jahre lange nicht glauben wollen, dass B. ein Einzeltäter war. (Siehe Fall Priklopil, siehe Fall Fuchs)
Ich glaube nicht, dass viele hier im Forum oder überhaupt in Österreich in der Lage sind, norwegische Zeitungen zu lesen, wir müssen uns darauf verlassen, was Vertreter österreichischer Medien uns über das Verhalten der norwegischen Medien erzählen. Wenn es eine norwegische Boulevardzeitung à la Krone, Österreich gibt, wenn das norwegische Fernsehen mit seinen Nachrichten ähnlich boulevardmäßig (!) agiert wie der ORF, dann wird dort auch nicht alles eitel Wonne sein.
sie verstehen das rechtsssytem nicht. es wäre auch in österreich nicht möglich einen breivik zum tod zu verurteilen, weil es nicht möglich wäre die gesetze für diesen fall zu ändern.
egal, was hc oder die krone fordern...
In diesem Zusammenhang finden dafür andere Medien die richtigen Worte: "Breivik doch Teil eines Kollektives"
http://spiegel-der-gesellschaft.at.vu/ oder auch
http://redaktion-online.at/
liebe frau stuiber!
die justiz hat nicht "dem volk" zu dienen, sondern einzig und allein der wahrheit, mag sie noch so unbequen sein. eine "dem volk" dienende justiz hatte mitteleuropa vor gar nicht all zu langer zeit mit bekanntem ergebnis. ein politisches urteil, mag es noch so gut im besten sinne sein, ist nicht mehr als ein politisches urteil! die politik legt das "im besten falle" fest, welches sich ebenfalls vor gar nicht langer zeit als falsch heraus gestellt hat.
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