"Alles schriftlich vereinbaren"

26. August 2012, 12:11

Wenn der eigene Vermieter vor der Türe steht und darüber reden will, was man sich denn als Ablöse für einen Auszug so vorstelle, und vielleicht auch schon mit ein paar Geldscheinen winkt, dann sollte man erst mal kühlen Kopf bewahren. Nicht voreilig einen Betrag nennen, sondern zu rechnen anfangen: Was würden Wohnungsaufgabe, Umzug, Nebenkosten der neuen Wohnung (Maklerprovision, Mietvertragsgebühr) ausmachen, und vor allem: Um wieviel wird die neue Wohnung mehr kosten in den kommenden zehn Jahren? Auf diesen Zeitraum sollte man sich diese Mehrkosten nämlich unbedingt abgelten lassen, sagt etwa KPÖ-Mietrechtsexperte Josef Iraschko.

Wolfgang Kirnbauer vom Mieterschutzverband gibt es etwas billiger, rät aber jedenfalls dazu, über einen Betrag, der nur 50 Prozent dieser errechneten Gesamtsumme ausmacht, "nicht einmal nachzudenken". Er weiß aus Erfahrung, dass man als Mieter mit solchen Auszugs-Vereinbarungen finanziell oft draufzahlt - "außer, wenn man ohnehin vorgehabt hatte, zu übersiedeln". Wenn der Vermieter behauptet, dass es ohnehin kein Problem sei, eine neue, gleichwertige Wohnung zu finden, dann rät Iraschko dazu, doch gleich den Vermieter eine neue Wohnung suchen zu lassen.

Oberstes Gebot ist, sämtliche Vereinbarungen nur schriftlich zu treffen, am besten unter Beobachtung von Rechtsexperten einer Mieterschutzorganisation oder eines Anwalts. Iraschko empfiehlt auch dringend, einen "gerichtlichen Räumungsvergleich" zu machen, und dessen allfällige Kosten ebenfalls vom Vermieter begleichen zu lassen. Darin wird vereinbart, dass man die Wohnung zu einem bestimmten Datum aufgibt, und was genau man dafür bekommt. (red, derStandard.at, 25.8.2012)

noch vieles wurde vergessen zu erwähnen:

bspw:

Betriebs- und Bewirtschaftungskosten-Überprüfungsanträge noch VOR Beendigung des Mietverhältnisses einbringen, ggf. Beweissicherungen ebenso vorher abschließen.

vergessen wurde leider zu erwähnen,

dass der Investersatz nach § 10 MRG natürlich auch noch zu berücksichtigen ist !!!

Wie, Vereinbarung? In einem anderen Artikel wird das noch als "legale Bestechung" bezeichnet....

lesen Sie sich das nochmal genau durch.

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