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Seit Jahresbeginn gelten in Wien neue Stickoxid-Grenzwerte.
Liegt brütende Hitze über der Stadt, erweisen sich alte, schon länger nicht gewartete Gasthermen manchmal als Todesfallen - wie der aktuelle Fall in Wien-Währing einmal mehr vor Augen führt. "Meist sind die Ursache für Kohlenmonoxidvergiftungen schlecht gewartete Gasgeräte oder die in Wien immer noch nicht verbotenen 5-Liter-Durchlauferhitzer ohne Kaminanschluss", warnt Michael Mattes, Innungsmeister der Installateure.
Besonders bei hohen Außentemperaturen im Sommer komme es immer wieder zu Abgasrückstauproblemen. "Die Wiener Installateurinnung empfiehlt daher den Besitzern älterer Gasgeräte dringend, besonders vorsichtig zu sein. Die Geräte sollten möglichst nur kurz betrieben werden. Während des Betriebes, zum Beispiel beim Duschen, sollte immer ein Fenster geöffnet sein."
Durch die hohen Außentemperaturen entsteht im Rauchfang ein "Luftstoppel" und der natürliche Zug im Fang funktioniert nicht oder eingeschränkt. Die Folge: Die Abgase können nicht abgeführt werden und strömen direkt in den Raum.
Ein großes Sicherheitsrisiko stellen für Mattes außerdem die noch über 20.000 veralteten 5-Liter-Gasdurchlauferhitzer ohne Kaminanschluss dar. "Ihre Abgase strömen einfach in den Raum. Früher war dies bei den nicht gedämmten Häusern mit zugigen Fenstern kein Problem. Heute sind die Häuser zu dicht für diese Uralt-Technik."
Anfang des Jahres gab es auch Aufregung über eine ausgelaufene Übergangsfrist, womit auf einen Schlag rund 60.000 Wiener Gasthermen - meist über 20 Jahre alte Geräte, fallweise aber auch solche jüngeren Datums - nicht mehr den gesetzlichen Regelungen, konkret der Wiener Emissionsgrenzwerteverordnung, entsprachen. Es geht dabei um den erlaubten NOx-Wert (Stickoxid), "und dieser lässt sich am Gerät selbst nicht mehr ändern", erklärt Alexander Schrötter von der Installateur-Landesinnung auf Anfrage von derStandard.at. Ursprünglich hieß es, eine Novelle des Wiener Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzes werde diese zeitweise "Illegalität" dieser Thermen wieder beenden. Allerdings wollte die Wiener MA 22 (Umweltschutzabteilung) im Rahmen dieser Gesetzesnovelle nicht mehr an den neuen NOx-Werten "rütteln".
Nicht mehr den Vorgaben entsprechende Geräte werden deshalb auch weiterhin vom Rauchfangkehrer beanstandet werden müssen, üblicherweise mit der Auflage, innerhalb einer bestimmten Frist die Therme auszutauschen. Als Betreiber einer Gastherme sei man ohnehin vom Gesetz her zu einer jährlichen Wartung verpflichtet, und wenn sich hier ein Gerät als nicht mehr tauglich erweist, "sollte es dringend getauscht werden". Innungsmeister Mattes weist außerdem darauf hin, dass ein gut gewartetes Gerät wesentlich weniger Gas verbrauche.
Wer eine allfällige neue Therme zahlen muss, sei ein mietrechtliches Problem, so Schrötter - hier halte man sich ganz bewusst raus. "Wer den Auftrag gibt, kriegt normalerweise auch die Rechnung." Die bisherige Judikatur dazu hat allerdings lediglich einen weiteren wohnrechtlichen "Graubereich" zu Tage gefördert, in dem nicht geklärt ist, wer für Instandhaltung bzw. Ersatz einer kaputten oder nicht mehr den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Gastherme verantwortlich ist. Nach Meinung von Mieterschützern haben Mieter jedenfalls ein Mietzinsminderungsrecht, falls die (mitvermietete) Therme nicht funktioniert. (map, derStandard.at, 24.8.2012)
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Da drin steht, dass 60.000 Thermen ausgetauscht werden müssen, in einem Nebensatz.
Als ob das so was Lächerliches wäre.
Ich zahl einen Kredit ab für eine kleine Eigentumswohnung mit 8 Jahre alter Therme, die damals neu eingebaut wurde, die regelmäßig gewartet wurde und gut funktioniert. Jetzt muss ich mir eine neue Therme kaufen. MUSS. Wie ich mir das leisten soll? Keine Ahnung. Interessiert auch keinen, außer mir.
Ad CO-Gefahr: Mann, hängt man sich halt einen CO-Melder auf. Kostet 40 Euro und den Artikel hätte man sich sparen können. BZW über das schreiben, was da die wirklichen News sind.
Man kann sich richtig vorstellen, wie da die Vertreter der Installateurs-Innung und ein paar Nadelstreife der Firmen Vaillant, Junkers & Co. mit diversen Regierungsmitgliedern und Gemeindevertretern beim Cafe Landtmann sitzen und einem verpflichtenden Geräteneukauf das Wort reden.
Und die Bürger haben dann die verordnete Verschwendung, Beamtsschimmelung und "built in obsolescence", für die ja besonders die neueren Gerätegenerationen berüchtigt sind, zu bezahlen und auszubaden.
Bsp: Wenn man sich eine neue Vaillant kauft, dann ist da drinnen diese moderne Kennfeldpumpe, die Stromsparen soll. Statt dessen ists ein so anfälliges Teil, dass die Reparatur- und Wartungskosten ein Vielfaches an der Stromersparnis kosten. Meine Baxi, und zwar das "beste Modell", kostet mich jedes Jahr(!) ein paar Hunderter(!) und jedes zweite Jahr muss die Elektronik getauscht werden. Ein Freund mit seiner Nordgas-Therme hat den Techniker 2x im Jahr in der Wohnung.
Wenn man die Komplexität und die Anforderungen einer Therme mit jener eines Autos vergleicht, müsste eine Therme 50 Jahre problemlos funktionieren. Ein Autohersteller mit einer vergleichbaren Qualität würde kein einziges Stk mehr verkaufen können.
Ich lasse meine Therme zu meiner eigenen Sicherheit einmal pro Jahr von einem Installationsunternehmen warten. Meine Familie und ich wollen nicht an einer CO2-Vergiftung sterben. Außerdem hält eine gut gewartete Therme wesentlich länger als eine ungewartete. Die 100 Euro Wartunskosten pro Jahr amortisieren sich locker. Alles andere wäre sparen am falschen Platz.
Es gibt meines Wissens keine gesetzliche Pflicht zur jährlichen Wartung.
Das steht so im Mietvertrag drinnen (in aller Regel), hat aber einen anderen Hintergrund.
No na net sollte man das Gerät regelmäßig checken lassen, aber Hausverstand ist nicht überall vorhanden.
Und diese NOx Geschichte ist ein Kunststück klassischer Wiener Dummheit.
Eine Werbeeinschaltung der Fernwärme Wien, Installateurs-Innung und der Rauchfangkehrer-Innung.
Um 30 Euronen ein Warngerät unter die Therme legen und alles ist erledigt. Aber das wäre wie immer zu einfach.
PS: Nach diesem heißen Sommer nicht vergessen bei der Fernwärme eine Nacheichung der Messröhrchen zu verlangen - einige zeigen schon den ersten Verbrauch noch vor der Heizperiode an ...
Dieses Installaeur - bashing hier is mehr als peinlich!
Und es sind hier sowieso alle gscheiter als der Installateur - Meister, weil der ja überhaupt nix von seinem Fach versteht.
Außerdem ist den meisten Mietverträgen eine Klausel die zur jährlichen Wartung verpflichtet, wer dieser nicht nachkommt und dann bewusstlos in der Dusche liegt kann von Glück reden wenn die Rettung rechtzeitig kommt.
Mit sowas ist nicht zu spaßen, sieht man ja oft genug in den letzten Tagen wieviele Vorfälle es gab...
-.-
Das Thema ist seit gefühlten 200 Jahren nicht ausjudiziert, und wird es wohl auch nie werden.
Denn ich glaube nicht, dass sich ein Politiker trauen würde, diese Kosten grundsätzlich auf die Eigentümer überzuwälzen.
Zumindest kein schwarzer, roter vielleicht, ein grüner würds sicher tun und bei den blauen is es schwer zu sagen.
Ich habs in den eltzten MOnaten nicht mehr so genau verfolgt.
Problem dabei ist aber immer wieder, dass es hier dem MRG unterliegende unterschiedliche Entscheidungen gibt.
"Pauschal" ja oder nein, egal ob Teil- oder Vollanwendungsbereich und egal ob gewerblicher oder privater Vermieter wird es noch lange nicht geben, befürchte ich...
"Als Betreiber einer Gastherme sei man ohnehin vom Gesetz her zu einer jährlichen Wartung verpflichtet"
Das bitteschön ist Schwachsinn.
Als Auflage im Mietvertrag vielleicht, aber gesetzlich gibts da keine Verpflichtung, außer die Abgasüberprüfung alle 5 Jahre.
wartung 1x pro jahr. so steht das in meinem vertrag, bei auszug ist die rechnung der letzten wartung die nicht länger als 12 monate zurückliegen kann vorzuweisen. finde ich durchaus vernünftig, wenn man bedenkt, das eine durchschnittliche therme p.a. sicher über tausend betriebsstunden auf dem buckl hat.
die abgasmessung hingegen muss nur alle 5 jahre gemacht werden.
meist so aus. abdeckung runter, mit unbrauchbaren staubsauger etwas ruß absaugen. danach kurze überprüfung ob die rauchgasklappe schließt.
abdeckung rauf inkl. plakette. falls sie nun vom prüfer namen und lehrabschluß nachweiß sehen wollen schaut´s meist schlecht aus.
der bericht falls sie überhaupt einen bekommen ist unbrauchbar. das flammbild inkl. der verbrennung ist genauso schlecht wie vorher. die lamellen sind genauso verstopft wie vorher. also besser selbst machen oder 350-400 euro in die hand nehmen damit´s passt inkl. um 40 euro einen co warner.
falls sie neue fenster einbauen dann wirklich auf das abgasverhalten der therme inkl. einer verriegelung achten falls auch ein dunstabzug od. eine wc/bad belüftung installiert ist...
Dass das so unkommentiert vom Autor/Standard übernommen wird mindert die Qualität des Artikels.
Geht es nämlich anscheinend doch weniger um die Sicherheit als ums Geschäftemachen.
Hinsichtlich der Thematik ist der Artikel gut, aber bitte schön, warum schreibt man nicht die Grenzwerte in Göttinen Namen in den Artikel??
Will man die Leserschaft nicht "über"-aufklären?
Ich hab die Grenzwerte bereits Ende 2011 einmal mühevoll herausgesucht. Wenn man schon Herrn Mattes von der Innung vor sich hat, dann muss der doch die Grenzwerte auswendig wissen.
Ein befugtes Messorgan meinte übrigens, man misst eben solange bis der Wert passt.
Das nur als kleiner Tipp.
Die mietrechtliche Seite wird - wie immer - spannendst.
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