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Wien - Das juristische Tauziehen um Glücksspielkonzessionen in Österreich ist um eine Facette reicher. Von mehreren Glücksspielunternehmen wurden bereits Klagen eingebracht - einerseits im Zusammenhang mit Kasinolizenzen, anderseits rund um das sogenannte "kleine Automatenglücksspiel", das durch Höchsteinsätze von zehn Euro pro Spiel gekennzeichnet ist.
Eine aktive Rolle spielt aber auch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) in Oberösterreich. Vergangene Woche rief er, wie berichtet, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg an, um die Vereinbarkeit der heimischen Glücksspielgesetze mit EU-Recht überprüfen zu lassen.
Wie am Freitag bekannt wurde, haben die UVS-Juristen aber auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingeschaltet. Es geht um die Ende März erfolgte Vergabe von drei Landeskonzessionen für das kleine Glücksspiel. Eine ging an eine Novomatic-Tochter, eine zweite an einen langjährigen Kunden von Novomatic und eine dritte an die Excellent Entertainment AG aus Traun.
Vier unterlegene Bieter, dar unter die mit Frank Stronach zusammenarbeitende deutsche Gauselmann-Gruppe, haben Beschwerden beim UVS eingelegt und stoßen dort auf Verständnis. So kann der UVS nicht nachvollziehen, warum nur drei Lizenzen vergeben werden dürfen.
Eine Beschränkung der Erwerbsfreiheit sei nur zulässig, wenn es dafür gute Gründe gebe - etwa Kriminalitätsvorbeugung und Verbraucherschutz. Weder den Bescheiden des Landes noch den Gesetzen könne aber entnommen werden, "dass und inwiefern die Kriminalität im Zusammenhang ... mit dem kleinen Glücksspiel überhaupt ein ernst zu nehmendes sozialpolitisches Problem" sei, heißt es in dem Schreiben, das dem Standard vorliegt.
Ebenso unklar sei, warum die Ziele der Kriminalitäts- und Spielsuchtvorbeugung nicht auch mit mehr Lizenzen - beispielsweise zehn - erreicht werden könnten. Aus diesen Gründen erscheine die Einschränkung auf drei Landeskonzessionen ein "verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht der Erwerbsfreiheit", schreibt der UVS.
Der Hauptvorwurf richtet sich freilich gar nicht gegen das Land Oberösterreich, sondern gegen das Bundesgesetz. Dort ist nämlich bereits vorgegeben, dass maximal ein Glücksspielautomat auf 1200 Einwohner kommen und jedes Land nur maximal drei Lizenzen ausschreiben darf.
Die Länder haben diese Regelung im Prinzip einfach eins zu eins übernommen. Für den UVS ist das nicht nachvollziehbar. Der Bund habe "seinen Kompetenz bereich überschritten" bzw. eine "Zuständigkeit in Anspruch genommen", die nicht durch die Bundesverfassung gedeckt sei. Daher liege ein "verfassungswidriger Eingriff in die Gesetzgebungskompetenz der Länder" vor, wird argumentiert.
Und schließlich kritisiert der UVS auch, dass bei der Ausschreibung "rechtsstaatliche Standards" vom Land nicht erfüllt wurden. Die Verfahrensvorschriften seien nicht klar definiert worden, eine Regelung über den Umfang der Akteneinsicht im Verfahren fehle.
Folgt der Verfassungsgerichtshof den Bedenken, würde das die Vergabeprozesse gehörig durch einanderwirbeln. Möglicherweise müssten alle bisherigen Ausschreibungen wiederholt werden. Auf alle Fälle verzögert sich die Automatenaufstellung in Ober österreich. (Günther Oswald, DER STANDARD; 25./26.8.2008)
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Automaten sind ein Relikt aus dem 20. Jahrhundert. Die wird's ohnehin nicht mehr lange geben.
In 5-10 Jahren wird sich das kleine Glücksspiel komplett auf’s Smartphone verlagern, und billige prepaid Modelle wird man um €10 im Supermarkt bekommen.
Webseiten sperren bringt auch nichts, weil dann die Spielsüchtigen einfach auf P2P-Glücksspiel ausweichen, und P2P-Zahlungdieste verwenden.
Wenn wir keine Totalüberwachung haben wollen, dann werden wir einfach akzeptieren müssen, dass in der Informationsgesellschaft das Glückspiel jedem von uns immer und überall leicht zugänglich ist, und wir werden lernen müssen, anders damit umzugehen.
Das Suchproblem kann auch woanders bekämpft werden als auf der Angebotsseite.
Sie bieten Ihren Lesern die Möglichkeit, über Posts ihre Meinungen zu den von Ihnen gebrachten Themen auszutauschen.
Es kann aber doch nicht in Ihrem Sinne sei, wenn Glücksspiel-Lobbyisten dieses System für ihre Propaganda mißbrauchen. Die Verfilzung Novomatic-(ÖVP)-Politik ist an sich schon schlimm genug, da muss es doch Wege geben zu verhindern, dass die auch noch Ihr Leserforum mißbrauchen.
Zum Glück sind die Novomatic-Posts so unintelligent und durchsichtig, dass sie sich selbst richten.
obwohl man diese Tatsachen problemlos, z. B. im Glücksspielgesetz, nachprüfen kann:
„Spielerschutzmaßnahmen für Glücksspielautomaten im neuen Glücksspielgesetz“:
http://automatenverband.at/images/Do... widrig.pdf
Der für die nationalen Regelungen längst allein maßgebliche Europäische Gerichtshof nennt so etwas in seinen vielen Entscheidungen inkohärent und diskriminierend.
Schon allein damit ist ein Glücksspielmonopol nicht mehr gerechtfertigt und bei Fortbestand rechtswidrig.
Gegenteilige Behauptungen, wie hier zu lesen, sind schlicht falsch.
Was im Gesetz unter Spielerschutz steht, ist ein Witz.
Spielerschutz schaut anderst aus, zb. in den Niederlande.
www.stop-kleines-gluecksspiel.at
Herr Kafka, was Sie hier behaupten stimmt nicht. Reden Sie mit Experten. Sie vertreten die Glücksspielindustrie und dabei hauptsächlich die Interessen der Novomatic. Der Natlonalrat kann sehr wohl ein Gesetz beschließen und das kleine Glücksspiel verbieten. EUGH konform. Sie sollten sich mal die Begründungen des EUGH zu diesen Thema in verschiedenen EU Staaten ansehen. Also lügen Sie die Leute hier nicht an. Soll ich Ihnen solche Begründungen zukommen lassen? Ein Glücksspiel Monopol ist laut EUGH zulässig! natürlich muß dazu ein Gesetz beschlossen werden das diesen Kriterien entspricht. Also, bleiben Sie immer schön bei der Wahrheit!
was nicht in Ihre desinformierenden Multipostings passt, wundert nicht.
Jedermann kann sich aber ziemlich leicht selbst überzeugen, was Realität und Tatsache ist, statt Ihnen zu "glauben".
Z.B. zu den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in Luxembourg: Zeitschrift Ecolex 08, Seiten 747 bis 750, "Pläydoyer für ein Ende der Scheinheiligkeiten im Glücksspiel".
*Lobbyist: z.B. Ihr posting vom 2.7.2012. 14:44 Uhr,
zu "Glücksspiel: Wie viel der Staat verzockt" ist überdeutlich entlarvend.
Als gerne klagend erfahren, verwundert Ihr fahrlässiger Umgang mit "Lügen", groß- oder kleingeschrieben - der DDr. wird Ihnen da nicht mehr helfen können. Aber vielleicht lassen Sie sich beraten, statt wild und wüst zu behaupten?
Sie reden hier von eienm Pläydoyer, ich von begründeten Entscheidungen des EUGH.Und meine Bürgerinitiative gibt mir recht. Viele Unterschriften!!!
Und es werden jeden Tag mehr, dank Leuten wie Ihnen. Der österreichische Bürger weiß schon was er tut!
...aber er kann unmöglich alle konsequenzen seines tuns erfassen und schon gar nicht wertfrei beurteilen. meist hat der bürger einen persönlichen grund dafür, aber genau so kann man ihn auch gezielt dazu manipulieren, für die interessen der partei (in dem sinne des wortes) welche die umfrage für ihre eigenen zwecke verweden will, so zu stimmen, wie es eben dieser partei recht wäre.
so gesehen weiss der büger auch nicht was er tut. für mich ist diese aussage damit widerlegt. ein beispiel: wusste der bürger was er tat, als er für den österreichisch-deutschen anschluss gejubelt hat? auf die weise, die sie meinen, ja. aber eigentlich wusste der bürger damals einen furz darüber was er getan hatte. ich hoffe das war verständlich genug.
Ganz offensichtlich habens da weder verstanden worums geht, noch das zitierte Journal gelesen.
Auf Ihr "know how" würde ich maximal ein paar Kupfermünzen der Hetz halber setzen.
js
ich hab 14,15jährige, die regelmäßig ihr ganzes geld verzocken.
wie bei drogen- die einzige möglichkeit ist ein komplettes verbot. und sofortiger einzug jedes illegal aufgestellten gerätes. und wie bei drogen kann man, unter ärztlicher aufsicht, unter engen auflagen, im stationären bereich konsumieren oder substituieren. wenn die sucht erwiesen ist. ganz einfach.
aber nur, weil sie gegen ein symptom kämpfen, statt ursachen zu erkennen und beseitigen zu wollen.
fragen sie sich mal: warum nennt man es glücksspiel? nicht weil man glück braucht, um zu gewinnen, nein: weil man glück empfindet, wenn man es tut. wenn man glück durch spiel sucht und dafür riskiert, seine existenz zur gänze aufs spiel zu setzen, dann muss es LOGISCHERWEISE ein defizit an glück im leben des individuums geben. hier liegt die ursache. es ist verblüffend einfach. unsere gesellschaft ist bloss nicht in der lage sich den zugang zu wahrem, kostenlosem und ungefährlichem glück zu verschaffen. das liest sich sicher esoterisch, aber nur wenn man es so verstehen will. der wahrheitsgehalt der aussage bleibt trotzdem unverändert hoch.
man muss es erstmal ergünden, denn sonst wird auch der weg zum erfolg zu einer art glücksspiel, im umgangssprachlichen sinne des wortes.
das spielproblem ist ein zivilisatorisch entartetes ergebnis eines bedürfnisses jedes menschen. das im detail zu beschreiben würde den gegebenen rahmen sprengen. ziel ist eine welt, in der es glücksspiel in jeder beliebigen form geben darf, jedoch nach dem seine bewohner kein existenzbedrohendes bedürfnis mehr verspüren. durch verbote löst man keine probleme, man verschiebt und versteckt sie, wollte ich zu ihrer aussage noch anmerken. kanalisierung sehe ich als etwas übergeordnetes an, man sollte sie also grundlegend anwenden, nicht oberflächlich wie etwa der monopolisierung entspräche. klar was ich meine?
...man kann menschen nicht vor allem bewahren, schon gar nicht nur ein bisschen. alles andere ist reine ansichtssache. aber manche werden des schreiens niemals müde. arme existenzen, finde ich.
zu ihren posting: eigentlich müsste man private "casinos" schreiben, denn was sich seit der alten neuen verordnung casino nennt, ist oft ein gutes beispiel für gelebte ironie!
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